Hallo,
ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle als Sicherheitsmitarbeiter für Erstaufnahme Aslyunterkunft bei einer Sicherheitsfirma, die Aufträge von Regierungsbezirk bekommt. Der Standortleiter der Sicherheitsfirma forderte von mir etliche Unterlagen von denen ist ein erweitertes Führungszeugnis ich kam hier fürher auch als Flüchtling vor drei Jahren hatte ich einen Konflikt in einer Aslyunterkunft kein Schlägerei wie haben uns gegenseitig bedroht aber ein dritte Person hat mich fotografiert und deswegen bin ich für Bedrohung mit 40 Tagessätze bestraft und bekam ich Hausverbot für alle Aslyunterkünfte in meinem vorherigen Landkreis die Tagessätze habe ich mit Soziale Stunden abgearbeitet in einem anderen Bundesland, da ich von meinem alten Bundesland weit weggezogen bin. Außerdem wurde gegen mich ein Verfahren Hausfriedensbruch ermittelt aber ich hatte keine Einladung von Staatsanwalt nur ein Brief, dass Verfahren eingestellt wurde.
Meine Frage ist wird alles darin stehen und wenn ja akzeptiert die Bezirksregierung meine Bewerbung oder werden sie es sofort ablehnen?
Das erweiterte Führungszeugnis ist gem. 30a Abs.1 Nr. 2 in Verbindung mit 31Abs 2 BZRG
Erweitertes Führungszeugnis für Bewachung von Erstaufnahme Aslyunterkunft
3. Januar 2023
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Frage vom 3. Januar 2023 | 12:05
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
Erweitertes Führungszeugnis für Bewachung von Erstaufnahme Aslyunterkunft
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#1
Antwort vom 3. Januar 2023 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Die 40 TS werden drinstehen. Und ja, da wird man Sie wohl ablehnen.
#2
Antwort vom 3. Januar 2023 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
(Doppelpost)
-- Editiert von User am 3. Januar 2023 12:31
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#3
Antwort vom 3. Januar 2023 | 16:00
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 9x hilfreich)
Warum sollte das in einem erweiteren Führungszeugnis stehen? §241 (Bedrohung) ist doch keine Ausnahme? Unter 3 Monaten liegt es auch. Sofern das also die einzige Eintragung im Bundeszentralregister ist, sollte es sauber sein.
#4
Antwort vom 3. Januar 2023 | 16:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Sofern das also die einzige Eintragung im Bundeszentralregister ist, sollte es sauber sein. Ja, richtig - ich habe da wohl was verwechselt.
#5
Antwort vom 4. Januar 2023 | 17:22
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatJa, richtig - ich habe da wohl was verwechselt :
Du hast dich so wiedergesprochen!
#6
Antwort vom 4. Januar 2023 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119526 Beiträge, 39734x hilfreich)
ZitatDu hast dich so wiedergesprochen! :
Wie meinen?
#7
Antwort vom 5. Januar 2023 | 01:03
Von
Status: Lehrling (1429 Beiträge, 290x hilfreich)
Ich glaube, der "Rechte" wollte sagen, @muemmel habe sich selbst widersprochen, womit aber wohl eher gemeint sein müsste, dass er seinen Kommentar korrigiert hat. Dass die Feststellung dieses Umstandes dem TE ein Beitrag wert war, ist doch durchaus zuckersüß.ZitatWie meinen? :
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