Erweitertes Führungszeugnis/Bundeszentralregister

2. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go610330-48
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweitertes Führungszeugnis/Bundeszentralregister

Guten Tag
Wenn man mit 19 Jahren wegen btm nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde steht es dann im erweiterten Führungszeugnis oder im Bundeszentrale?
Bei der Strafe handelte es sich um eine Zahlung von 250€ an eine gemeinnützige Organisation
Mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ip542132-56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go610330-48):
19 Jahren wegen btm nach Jugendstrafrecht


(Völliger Unsinn, daher editiert)

-- Editiert von Moderator am 02.07.2022 15:40

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Das dürfte keine Verurteilung gewesen sein, sondern eine Einstellung gegen Auflage.
Führungszeugnis (auch das erweiterte) wäre dann sauber.
Für das BZR müsste man schauen, nach welchem § die Einstellung damals erfolgte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Für das BZR müsste man schauen, nach welchem § die Einstellung damals erfolgte. Nein, muss man nicht - Verfahrenseinstellungen stehen nie im BZR. Im Übrigen hat es sich hier offenbar um eine Auflage nach § 15 JGG gehandelt, mithin ein "Zuchtmittel" - Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel stehen ebenfalls nicht im BZR.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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