Erweitertes führungszeugnis steht jugendstrafe drin?

24. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nilso
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweitertes führungszeugnis steht jugendstrafe drin?

Hello,
Ich würde vor 1 Jahr zu 2 Jahren auf bewährung mit Sozialstunden verurteilt nach Jugendstrafe.
Steht diese nun im erweiterten Führungszeugnis. Im Normalen steht nichts allerdings verlangt der Arbeitgeber wegen des examens ein erweitertes und nun habe ich Angst, dass ich meine Prüfung nicht machen darf.


-- Editiert von Moderator am 24.02.2021 14:26

-- Thema wurde verschoben am 24.02.2021 14:26

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Vielleicht, vielleicht auch nicht - das hängt davon ab, WESWEGEN Sie verurteilt wurden. Verurteilungen nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184g, 184i bis 184k, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs stehen im erweiterten FZ, andere Verurteilungen nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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