Erwerb von BTM - MPU

6. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
silversurferXY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerb von BTM - MPU

Hallo,

kann mir jemand sagen, welches Strafmaß bei unerlaubten Erwerb von BTM (15 Ecstasy-Tabletten, 10 g Speed) zu erwaten ist, bzw.
welche folgen dieses Vergehen hat. Die Person um die es geht ist nicht vorbestraft.
In der Anklage wurde folgendes aufgeführt:
Jeweils ein Vergehen des unerleubten Erwerbs von BTm gem. §§ 1 Abs. 1 i.V.m. Anlagen 1 u. 3, 3 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1 BTMG.
Was soll das heissen?

Vielen Dank im Vorraus,
silver.

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

§§ 1 Abs. 1 i.V.m. Anlagen 1 u. 3 bezeichnet, daß es um Stoffe geht die Betäubungsmittel im Sinne des BtmG sind und unter die Anlagen I und III dieses Gestzes fallen.

3, Abs 1. sagt aus, daß man für den Erwerb von BTM eine Erlaubnis des BIfAM benötigt, die ein OTTO-Normal-Bürger natürl. nicht bekommt.

29 Abs. 1 Nr. 1 BTMG. sagt aus, daß Du BTM erworben hast, ohne im Besitz der Erlaubnis des BIfAM zu sein.

Strafrahmen ist Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis 5 Jahre. Was Du konkret bekommst, kann man nicht vorhersagen. Es wird wohl mit einer Geldstrafe abgehen. Wahrscheinlich bis max. 90 Tagessätze. Falls Du einen Führerschein hast, wirst Du eine MPU machen müssen.

Solltest Du noch nicht 21 sein, kann auch Jugendrecht zur Anwendung kommen, und anstatt einer Geldstrafe werden dann wahrscheinlich Sozialstunden verhängt.


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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
silversurferXY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle antwort!

ich bin 25. da wird es dann wohl auf eine geldstrafe hinauslaufen... wie hoch kann der tagessatz denn ausfallen, wenn ich student bin und mit ca. 300 euro im monat von meinen eltern unterstützt werde?

wird in jedem fall eine mpu folgen? die ganze sache hat sich letztes jahr zwischen august und november ereignet und der verkäufer hat damals bei der polizei gegen mich ausgesagt.
kann man die mpu auf irgendeine weise abwenden, und was wird da überprüft oder was allegemein gemacht?

ist eine geldstrafe mit einer freiheitsstrafe gleichzusetzen, bezüglich eintrag ins register usw.?

vielen dank,

silver.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen und weiteren "geldwerten Leistungen" z.B. freie Wohnung bei den Eltern.

Bei Leuten, die gar kein, oder nur ein geringes Einkommen haben, kann der gültige Sozialhilfesatz = ca. 600,-€ (ca. 300,-€ HLU + ca. 300,- € Wohnkosten) zugrunde gelegt werden. Das entspräche einem Tagessatz von 20,-€. Das Gericht hat jedoch einen Ermessensspielraum. Bei Sozialhilfeemmpfängern wird bei unserem Gericht meist ein TS von 7-15€ festgesetzt. Bei Dir wird es ähnl. liegen.

Die MPU ist nicht zu vermeiden, da es sich um "harte Drogen" handelt. Dort ist -im Gegensatz zu Cannabis- kein Zusammenhang zum Straßenverkehr nötig. Allein der Besitz von "harten Drogen" führt zwangsläufig zur MPU.

Was dort genau gemacht wird mußt Du mal auf den einschlägigen Seiten (google hilft weiter) im Internet recherchieren. Auf jeden Fall wirst Du regelmäßig unangekündigte Urinkontrollen beim Verkehrs-/Gesundheitsamt abgegeben müssen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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