Erwischt beim Ladendiebstahl

14. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)
Erwischt beim Ladendiebstahl

Nettes Hallo an alle,
eine Frage , darf eine 18jährige welche bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde, eine Kaufmännische Lehre beginnen ,bei welcher sie auch kassieren muss,
dieses bei Abschluss des Lehrvertrages verschweigen?.
Es würde viele interessieren , deshalb frage ich ich hier ,
l.G




-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ja können Sie.

Sie müssen die "Vorstrafe" nicht angeben so lange wegen dieser "nur"

Zuchtmittel: Sozialstunden, Freizeit oder Dauerarrest verhängt wurden. Oder das Verfahren eingestellt wurde (153,154 StPO ggf. nach JGG).

Im übrigen stellt der Arbeitgeber (Ausbilder) in aller Regel nicht die Frage nach einer solchen Vorbelastung. Und selbst angeben muss Sie sie auch nicht.





-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.112 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen