Nettes Hallo an alle,
eine Frage , darf eine 18jährige welche bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde, eine Kaufmännische Lehre beginnen ,bei welcher sie auch kassieren muss,
dieses bei Abschluss des Lehrvertrages verschweigen?.
Es würde viele interessieren , deshalb frage ich ich hier ,
l.G
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Erwischt beim Ladendiebstahl
14. März 2010
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Frage vom 14. März 2010 | 17:56
Von
Status: Schüler (260 Beiträge, 109x hilfreich)
Erwischt beim Ladendiebstahl
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#1
Antwort vom 14. März 2010 | 18:28
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
Ja können Sie.
Sie müssen die "Vorstrafe" nicht angeben so lange wegen dieser "nur"
Zuchtmittel: Sozialstunden, Freizeit oder Dauerarrest verhängt wurden. Oder das Verfahren eingestellt wurde (153,154 StPO ggf. nach JGG).
Im übrigen stellt der Arbeitgeber (Ausbilder) in aller Regel nicht die Frage nach einer solchen Vorbelastung. Und selbst angeben muss Sie sie auch nicht.
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