Erwischt beim zweimal Schwarzfahren hintereinander.

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
paul_ing
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwischt beim zweimal Schwarzfahren hintereinander.

Ich wurde vor einem paar Wochen zweimal hintereinander beim Schwarzfahren erwischt. Ich habe beide Bußgelder bezahlt. Nun habe ich Post bekommen und werde nun angezeigt wegen (§ 265a Strafgesetzbuch (StGB ) ). Ich bin noch minderjährig und wollte fragen was, dass für folgen für mich hat. Habe bisher noch keine Anzeigen oder ähnliches gehabt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

was, dass für folgen für mich hat Sozialstunden - die Universalstrafe des Jugendstrafrechtes. Diese stehen nicht im Führungszeugnis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
paul_ing
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nur sozialstunden? Keine weiteren Geldstrafen oder sonstiges?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
paul_ing
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nur sozialstunden? Keine weiteren Geldstrafen oder sonstiges?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Es gibt keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht. Du darfst Dich da nicht am Inhalt des § 265a StGB orientieren - der verbietet zwar auch Dir das Schwarzfahren, aber die darin stehenden Strafen gelten nur für Erwachsene.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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