Ich wurde vor einem paar Wochen zweimal hintereinander beim Schwarzfahren erwischt. Ich habe beide Bußgelder bezahlt. Nun habe ich Post bekommen und werde nun angezeigt wegen (§ 265a Strafgesetzbuch (StGB ) ). Ich bin noch minderjährig und wollte fragen was, dass für folgen für mich hat. Habe bisher noch keine Anzeigen oder ähnliches gehabt.
Erwischt beim zweimal Schwarzfahren hintereinander.
16. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. Januar 2018 | 17:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwischt beim zweimal Schwarzfahren hintereinander.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Januar 2018 | 17:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17265x hilfreich)
was, dass für folgen für mich hat Sozialstunden - die Universalstrafe des Jugendstrafrechtes. Diese stehen nicht im Führungszeugnis.
#2
Antwort vom 16. Januar 2018 | 17:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also nur sozialstunden? Keine weiteren Geldstrafen oder sonstiges?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Januar 2018 | 17:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also nur sozialstunden? Keine weiteren Geldstrafen oder sonstiges?
#4
Antwort vom 16. Januar 2018 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17265x hilfreich)
Es gibt keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht. Du darfst Dich da nicht am Inhalt des § 265a StGB orientieren - der verbietet zwar auch Dir das Schwarzfahren, aber die darin stehenden Strafen gelten nur für Erwachsene.
Und jetzt?
Schon
267.919
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten