Erwischt mit Cannabis und Amphetamin

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
enemenetri
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwischt mit Cannabis und Amphetamin

Hallo Community,

Person A wurde vor einigen Tagen mit 0,7g Cannabis und 0,3g Amphetamin von der Polizei auf der Straße erwischt. Person A ist 22 Jahre alt und wohnhaft in BW.
Person A ist davor noch nicht strafauffällig gewesen. Person A besitzt einen Führerschein, hat davon aber nichts erwähnt.
Person A hat jegliche Aussage verweigert (auch Konsumfragen). Es wurde kein Drogentest veranlasst.

1. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hat Person A zu befürchten?
2. Wird Person A zweimal angeklagt, da zwei BTM gefunden wurden?
3. Ist mit einer Anordnung für ein ärztliches Gutachten zu rechnen?
4. Wenn ja, wann ist mit dieser Anordnung zu rechnen?
5. Kann dies auch bereits vor möglichen Gerichtsterminen von Person A zu den zwei BTM Fällen erfolgen?

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
enemenetri
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A bedankt sich für die schnelle und informative Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
enemenetri
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A bedankt sich für die schnelle und informative Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von enemenetri):
3. Ist mit einer Anordnung für ein ärztliches Gutachten zu rechnen?

Der Besitz von Amphetamin ist in der Regel ein Trigger für diese Maßnahme. Es kann zwischen einigen Wochen und vielen Monaten dauern bis entsprechende Post von der FEB eintrifft.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
enemenetri
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A hat noch zwei Fragen:

1. Wie lange ist etwa die Frist von Aufforderung zum AG bis Abgabe des AG?
Lässt sich das so pauschal sagen?

2. Wie bzw. wer entscheidet in welcher Form ein AG abläuft? Person A meint hier konkret die Anzahl und Form der Screenings (Urin,Blut,Haar)? Steht dies bereits in dem Brief der FSST?

Person A dankt im Voraus

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Ergänzung zu obiger Antwort: Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit ist in BaWü nicht sehr wahrscheinlich. Sobald andere Drogen außer Cannabis im Spiel sind, ist man dort mit einer Einstellung sehr zurückhaltend.
Dass sich die Führerscheinstelle meldet, bevor das Strafverfahren abgeschlossen ist, ist zwar möglich, praktisch aber nicht sehr wahrscheinlich. Meist wartet die Führerscheinstelle das Strafverfahren ab und lässt sich dann die Akte schicken.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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