Erwzingungshaft wegen Schwarzfahren - Nach Aufenthalt OFW zu spät in der JVA eingefunden - Konsequen

5. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
nixbesonderes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwzingungshaft wegen Schwarzfahren - Nach Aufenthalt OFW zu spät in der JVA eingefunden - Konsequen

Hallo.

Eine Freundin von mir hat Psychische Probleme wie schwere Depression und hat vor kurzem ihre Wohnung verloren, weil sie ihren Terminen nicht mehr nachkommen konnte. Sie bekam so auch eine Ladung in die JVA Willich, wegen Schwarzfahrschulden. Auf dem Schreiben stand, das wenn sie sich nicht zum angegebenen Termin dort einfinden würde, Haftvergünstigungen wie Wochenendausgang untersagt werden könne. Was wird sie denn nun genau erwarten ? Zwischenzeitlich wechselte sie noch die Zuständigkeit, da sie sich vor Wochen in Köln OFW gemeldet hat. Heute fand sie sich freiwillig in der örtlichen JVA in Köln ein, damit sie danach von vorn anfangen kann. Kommt sie nun dennnoch in den offenen Vollzug oder heisst das in ihrem Fall nun geschlossener Verzug? Es handelt sich weiter sowieso nur um 14 Tage ( 14 Tagessätze zu 40€ )

-- Editiert von nixbesonderes am 05.04.2019 16:42

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das ist keine Erzwingungshaft sondern eine Ersatzfreiheitsstrafe. Die 14 Tage muss sie ganz normal absitzen. Ob in der JVA Willich II oder der JVA Köln, kungeln die Anstalten unter sich aus. Eine Abteilung für offenen Frauenvollzug haben beide. Offener Vollzug heißt aber nicht, dass man die Anstalt verlassen darf, sondern grundsätzlich erstmal nur dass man sich innerhalb der Anstalt relativ frei bewegen darf. Mit 14 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe bekommt sie natürlich auch keinen Ausgang, Urlaub und darf natürlich auch nicht am Wochenende zu Hause übernachten.

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