hallo , ich habe hier mal eine für mich sehr wichtige Frage.
Meine Tochter (15) ist bei einem Diebstahl
erwischt worden. Nach geraumer Zeit erhielt sie einen Brief , zu meinen Händern, worin steht : Das Absehen von der Verfolgung ist gemäß § 60
, Abs 1 Nr 7 Bundeszentralregistergesetz mit einer einer Eintragung in das Erziehungsregiester verbunden. Auskünfte daraus erhlaten Gerichte, Staatsanwaltschaften und vereinzelt andere Behörden.
Nun zu meiner FRage: Ich mache grade eine Qualifizierungsmassnahme und dort wird unter andereem ein Führungszeugniss nach § 30 Abs 5 verlangt.
Habe ich jetzt durch den Diebstahl meiner Tochter irgendwelche Nachteile in Bezug meiner Qualifikation??
Wäre dankbar für eure Antworten
DHL
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"DHL"
Erziehungsregister - Diebstahl Tochter
7. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 7. März 2007 | 10:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsregister - Diebstahl Tochter
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#1
Antwort vom 7. März 2007 | 10:38
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9532x hilfreich)
Nein, der Eintrag steht im Erziehungsregister Ihrer Tochter. Sie haben damit nichts zu tun.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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