Esatzfreiheitsstrafe

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Chris0084
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Esatzfreiheitsstrafe

Hallo, ich soll morgen eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen antreten. in einer Woche hätte ich das Geld um diese abzuwenden. Gibt es eine Möglichkeit den Antritt um eine Woche zu verschieben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silvia39
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

das mußt Du mit der Staatsanwaltschaft besprechen. Ruf dort an und bitte um Strafaufschub, allerdings schriftlich.

Hast Du eine Ladung zum Strafantritt bekommen? Ich persönlich glaube ehrlich gesagt nicht, dass jetzt gleich morgen ein Haftbefehl rausgeht, aber: Klär es ab. Es sind nur 12 Tage, sprich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, ob sie Dir noch eine Woche Aufschub bewilligen.

vg
Silvia

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#2
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

hallo,

es dauert bis ca. 4wochen eh was passiert, insofern kannst Du in Ruhe erst in 14tagen bezahlen, und nichts wird passieren.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Wenden Sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sie können sich nur an den zuständigen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft wenden. Ob er Ihnen abnimmt, dass Sie in einer Woche zahlen werden, kann nicht beurteilt werden, weil das darauf ankommt, was Sie sagen, wieso nun ausgerechnet dann das Geld da sein sollte.
Steffi Klein hat insoweit Recht, als es eine Weile dauern kann, bis der Haftbefehl in der Fahndung ist. Das hängt aber davon ab, ob der Rechspfleger nicht vielleicht im Einzelfall die Angelegenheit nicht doch beschleunigt, was er sowohl kann als auch darf.

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