Eventuelle Einladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
yali
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eventuelle Einladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe richtig.

Anfang Dezember war ich (22) mit ein paar Freunden (ü18) bis spät in der Nacht einen trinken.

Als alle Kneipen unserer Stadt zu hatten, kamen wir auf die Idee in die nächstgrößere Stadt um 4 Uhr zu fahren.

Wir hatten alle schon ordentlich getrunken.

Zusammen mit Freunden und Freunden von Freunden gingen wir zum Bahnhof.

Wir stellten fest, dass wir auf dem falschen Gleis waren und gingen einfach über die Schienen. (sau Dumm, bereue es die ganze zeit).

Einer von den Freunden von Freunden kletterte an einer Bahn rum(was fürn idiot!!!). Anschließend kam die Polizei
mit der Begrüßung "Maul halten, Ausweiße raus". Alle holten den raus, aber die Aufregung über den Ton des Polizisten war groß. Die große Diskutiererei fing an. Sie ging weiter und weiter...
Anschließend kam noch mehr Polizei..
Dann wollte einer abhauen und wurde zu Boden gerissen und verhaftet.
Ein Polizist meinte, er wolle jetzt eine armlänge Abstand von allen und drohte einem anderen Ihn gleich zu verhaften.
Dies tat er auch wenige Minuten später, gewaltsam mit Pfefferspray. Darauf war ein anderer so aufgebracht und hat beleidigt. Er wurde auch verhaftet. Ein anderer filmte die Polizei dabei, da dass durchgreifen sehr hart rüberkam. Ihm wurde Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, Handy abgenommen und verhaftet... ich und jemand anders den ich nicht kannte, wurden es nicht, da wir uns sehr ruhig verhielten.

Dann kam der heutige Tag...

ich hatte ein Einschreibenschein im Briefkasten ich solle ab morgen was abholen bei der Post.

Dann hab ich instinktiv 2 Freunde gefragt, welche für die Nacht in gewahrsam genommmen wurden, ob Sie auch was bekommen haben?

Beide hatten was bekommen und müssen nächsten Dienstag zur erkennungsdienstlichen Behandlung, da Ihnen gefährdung des Bahnverkehrs , Beleidigung,Bedrohung & Widerstand gegen Vollzugsbeamte vorgeworfen werden.

Ich hab die befürchtung das ich auch Dienst dort hin muss(muss?!).

Was würdet Ihr an meiner Stelle, außer bis morgen abzuwarten machen?

Muss ich dort hin? Ich hatte noch NIE was mit der Polizei zutun..

-- Editier von yali am 05.01.2017 18:17

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also mal vorweg: "Verhaftet" wurde niemand. Allenfalls vorläufig festgenommen oder in Gewahrsam genommen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass alle um 23:29 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages, also rd. 44 Std. nach der Festnahme wieder frei waren.

Zitat:
Muss ich dort hin? Ich hatte noch NIE was mit der Polizei zutun..


Man müßte erst mal wissen, ob es

a) tatsächlich eine Ladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung ist
b) ob die für Zwecke des Strafverfahrens oder polizei(recht)lich-präventive Zwecke angeordnet wurde.

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#2
 Von 
yali
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Also mal vorweg: "Verhaftet" wurde niemand. Allenfalls vorläufig festgenommen oder in Gewahrsam genommen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass alle um 23:29 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages, also rd. 44 Std. nach der Festnahme wieder frei waren.

ja du hast recht!

Zitat:
Muss ich dort hin? Ich hatte noch NIE was mit der Polizei zutun..


Man müßte erst mal wissen, ob es

a) tatsächlich eine Ladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung ist
b) ob die für Zwecke des Strafverfahrens oder polizei(recht)lich-präventive Zwecke angeordnet wurde.


a) ich gehe sehr davon aus, da ich nichts bestellt habe und eine Einschreibenkarte im Brieffach hatte an dem die anderen die Einladung bekamen
b) Bei einem Kumpel stand was von:

Dies ist erforderlich
A) Festestellung der Identität(§ 163b Abs. 1 StPO )
B) Für die Zwecke oder Durchführung eines Strafverfahrens (§ 81b StPO ) Alternativ: (Dort standen dann noch andere "81er").





Hatte überlegt, wenn sich morgen rausstellt, dass ich morgen hinsoll, dass ich dort mal anrufe und Frage ob es wirklich notwendig sein?
Ich müsste mir 1. sehr spontan freinehmen.
2. Treffen die Vorwürfe der Beleidigung/Bedrohung & Widerstand gegen Volzugsbeamte nicht zu. Vorallem wäre ich bei letzterem auch in die Ausnüchterungszelle gekommen. Nur der Vorwurf der gefährdung des Bahnsverkehrs trifft wohl zu.


Vielen Dank für die vorhige Antwort und zukünftiger Antworten.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Bei einem Kumpel stand was von:


Was bei dem Kumpel steht ist für Dich relativ uninteressant, denn dem werden ja ggf. noch mehr Sachen als Dir vorgeworfen (z.B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung etc.)

Zitat:
Treffen die Vorwürfe der Beleidigung/Bedrohung & Widerstand gegen Volzugsbeamte nicht zu.


Eben. Deswegen müsstet Du das Schreiben erst mal abholen und hier mitteilen, was dort genau drinsteht. Dann kann man sagen, welche Rechtsmittel möglich sind (und wie erfolgversprechend die sind). Gerade bei der Anordnung einer Erkennungsdienstlichen Behandlung gibt es da gewaltige Unterschiede, da je nach Anordnungsalternative entweder das Strafgericht (und Strafrecht) oder das Verwaltungsgericht (und Verwaltungsrecht) "zuständig" ist.

Zitat:
Hatte überlegt, wenn sich morgen rausstellt, dass ich morgen hinsoll, dass ich dort mal anrufe und Frage ob es wirklich notwendig sein?


Natürlich wird Dir die Polizei antworten, dass es unbedingt notwendig ist. Wenn sie es nicht als unbedingt notwendig erachten würden, hätten sie Dir keine Ladung geschickt. Aus Langeweile machen die das nicht ;)
Ob es tatsächlich notwendig ist, bzw. ob es Möglichkeiten gibt sich ggf. erfolversprechend gegen die Ladung zu wehren, kommt wie gesagt "darauf an". Diese Entscheidung trifft dann aber auch nicht die Polizei , sondern ein Gericht.

Zitat:
Ich müsste mir 1. sehr spontan freinehmen.


Solange Du den Wisch noch nicht abgeholt hast, weißt Du doch noch gar nicht, wann DU geladen bist .... Dass Deine Kumpel X, Y und Z ggf. am xx.xx.2017 geladen sind, heißt ja nicht, dass Du auch für diesen Tag geladen bist.

Darum: Hol DEINEN Wisch erst mal ab und schreib dann hier, was dort genau(!) steht. Dann kann man was zu der ganzen Sache sagen und ggf. auch den einen oder anderen Tipp geben, was man nun am Besten tut...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.01.2017 19:01

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#4
 Von 
yali
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mir werden ebenfalls alle 4 Punkte vorgeworfen. Sogar widerstand gegen Vollzugsbeamte. Obwohl ich mir gerade letzteren Punkt erklären kann.
Rechtsmittel schreibe ich gleich genau rein.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da muss irgendwas von § 81b StPO stehen ... und dann was von 1. Alternative oder 2. Alternative (ggf. auch abgekürzt mit 1. Alt., bzw. 2. Alt.)

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