Ex-Freund im Ausland droht mit Bildern

28. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Freund im Ausland droht mit Bildern

Mein Ex-Freund hat mir an meine arbeitsinterne Email-Adresse eine Mail geschickt, mit einer vulgär formulierten Drohung, private intime Bilder von mir, die nur mit ihm geteilt wurden (er hatte die Bilder an die Email angehängt), an meinem Arbeitsplatz zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten. Dazu hatte er eine alternative Email Adresse erstellt und den Namen einer anderen Person verwendet, die tatsächlich existiert.

Ich habe den Vorfall bereits bei der Polizei gemeldet, aber die Staatsanwaltschaft hat bis jetzt immer noch keine Entscheidung getroffen, ob weitere Ermittlungen durchgeführt werden. Das etwas Komplizierte an der Sache ist, dass mein Ex-Freund im Ausland lebt (EU-Land), weshalb die Polizei nicht so leicht ermitteln kann und die Staatsanwaltschaft abwägen muss, ob sich der Aufwand lohnt. Das hatte mir zumindest der Polizist mitgeteilt, der meinen Fall bearbeitet. Dies ist jetzt aber schon fast 4 Wochen her und es wurde immer noch nicht entschieden. Der Polizist hatte mir auch erklärt, dass ich unabhängig davon versuchen könnte, mit Hilfe eines Anwalts eine "Unterlassungsklage" zu beantragen. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie ich einen seriösen Anwalt/in finde, der/die mir dabei helfen kann.

Vielleicht hat hier jemand einen guten Ratschlag. Danke im Voraus.




42 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41964 Beiträge, 14653x hilfreich)

Nun ja, 1 Monat ist ja nun keine Zeit für Ermittlungen, sei es in Deutschland oder aber außerhalb von Deutschland. Und durch Ermittlungen verschwinden die Bilder auch nicht aus dem www. Welche Ermittlungen in Deutschland durchgeführt werden, das wissen wir nicht. Denn es ist ja auch noch ein anderer Name im Spiel.

Wie weiter vorgehen? Da weder der AG mit seinem Internet-System bekannt ist, noch, was in dem Fall hier passiert, würde ich empfehlen, einen Anwalt zu mandatieren. Der kann dann auch überprüfen, inwieweit zivilrechtliche Schritte angebracht sind und bekommt auch Akteneinsicht im Strafverfahren.

wirdwerden

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9631 Beiträge, 2039x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Mein Ex-Freund hat mir an meine arbeitsinterne Email-Adresse eine Mail geschickt, mit einer vulgär formulierten Drohung, private intime Bilder von mir, die nur mit ihm geteilt wurden (er hatte die Bilder an die Email angehängt), an meinem Arbeitsplatz zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten. Dazu hatte er eine alternative Email Adresse erstellt und den Namen einer anderen Person verwendet, die tatsächlich existiert.


Kam bisher nur diese eine Mail? Gab es Forderungen von der Person?
Ich schliesse mich wirdwerden an

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Dazu hatte er eine alternative Email Adresse erstellt und den Namen einer anderen Person verwendet, die tatsächlich existiert.
Ich würde mich daher direkt mit der IT Abteilung deiner Firma auseinandersetzen und diese bitten, die Absenderadresse auf die Blacklist zu setzen. Dann wäre schon einmal ausgeschlossen, dass von dieser Adresse aus dich kompromittierende Bilder deine Kollegen erreichen könnten.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9631 Beiträge, 2039x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich würde mich daher direkt mit der IT Abteilung deiner Firma auseinandersetzen und diese bitten, die Absenderadresse auf die Blacklist zu setzen


das auch. wenn er aber gesickt ist, nimmt er eine andere Adresse

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https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 41x hilfreich)

Unabhängig davon würde ich ich mich einfach schonmal mental drauf vorbereiten, dass das passiert.

Keine Ahnung was man auf den Bildern sieht: ich vermute aber das wird nicht viel anders sein als das was man sonst im Netz so findet.

Ich denke aber nicht, dass dort was passiert: aber trotzdem

Da musst Du drüber stehen. Du bist ein Opfer.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18907 Beiträge, 10202x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
as hatte mir zumindest der Polizist mitgeteilt, der meinen Fall bearbeitet. Dies ist jetzt aber schon fast 4 Wochen her und es wurde immer noch nicht entschieden.

Naja - wenn der Täter in den 4 Wochen die Bilder immer noch nicht an Ihren Arbeitgeber geschickt hat, könnte man auch auf die Idee kommen, dass es sich um eine leere Drohung gehandelt hat.

Außerdem (auch wenn es hart klingt): Irgendwelche Naktbilder sind jetzt auch nicht so fürchterlich. Wie mein Vorschreiber schon erwähnt, gibt es die zu tausenden im Internet. Wenn Sie nicht gerade bei der katholischen Kirche arbeiten, dürften die Folgen selbst bei einer Veröffentlichung am Arbeitsplatz nicht so dramatisch sein, wie Sie denken. Ihre Arbeitskollegen sind schließlich erwachsene Menschen, von denen die allermeisten schon mal nackte Frauen gesehen haben dürften.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, 1 Monat ist ja nun keine Zeit für Ermittlungen, sei es in Deutschland oder aber außerhalb von Deutschland. Und durch Ermittlungen verschwinden die Bilder auch nicht aus dem www. Welche Ermittlungen in Deutschland durchgeführt werden, das wissen wir nicht. Denn es ist ja auch noch ein anderer Name im Spiel.

Wie weiter vorgehen? Da weder der AG mit seinem Internet-System bekannt ist, noch, was in dem Fall hier passiert, würde ich empfehlen, einen Anwalt zu mandatieren. Der kann dann auch überprüfen, inwieweit zivilrechtliche Schritte angebracht sind und bekommt auch Akteneinsicht im Strafverfahren.

Danke für die Rückmeldung. Es sind nicht Ermittlungen, die schon 4 Wochen dauern. Es ist nur die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob überhaupt weiter ermittelt werden soll. Ich habe nun einen Anwalt kontaktiert, der mir auch schnell geantwortet hat und mir bei der Unterlassungserklärung helfen will.

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#8
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Kam bisher nur diese eine Mail? Gab es Forderungen von der Person?

Es wurde keine Forderung gestellt. Es geht nur darum, mir Angst zu machen durch die Drohung, diese Bilder zu veröffentlichen.

Seit 2 Jahren habe ich den Kontakt zu meinem Ex-Freund so gut wie vollständig abgebrochen und es folgten trotzdem regelmäßig Versuche, mich zu kontaktieren und z.B. durch Emails emotional zu triggern. Oder Versuche, sich in meine Email Accounts einzuloggen, damit ich auf die Benachrichtigungen reagiere und er mich zumindest dadurch in ein Gespräch verwickeln kann, da ich ihn auch auf mehreren Plattformen blockiert habe. Die letzte Email hatte er im Januar geschickt, die ich wieder ignorierte. Mehrere fehlgeschlagene Log In Versuche im März, die plötzlich aufhören, nachdem die Drohung kam.

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#9
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Außerdem (auch wenn es hart klingt): Irgendwelche Naktbilder sind jetzt auch nicht so fürchterlich. Wie mein Vorschreiber schon erwähnt, gibt es die zu tausenden im Internet. Wenn Sie nicht gerade bei der katholischen Kirche arbeiten, dürften die Folgen selbst bei einer Veröffentlichung am Arbeitsplatz nicht so dramatisch sein, wie Sie denken. Ihre Arbeitskollegen sind schließlich erwachsene Menschen, von denen die allermeisten schon mal nackte Frauen gesehen haben dürften.

Ich verstehe gerade nicht den Whataboutism. Es geht nicht darum, wie mein Arbeitsumfeld zu Nacktbildern steht. Es geht darum, dass ich alleine das Recht habe zu entscheiden, mit wem ich meine Intimsphäre, auch in Form von Bildern, teile oder nicht teile.

Wenn etwas gegen meinen Willen passiert oder angedroht wird zu passieren, dann löst das negative Gefühle aus. Diese negativen Gefühle in mir auszulösen ist die Absicht des Täters. Und der Täter tut mir damit Unrecht. Ob er zusätzlich denkt, dass ich weil meine Mitarbeiter mit nackt gesehen habe, gefeuert werde, bezweifle ich, so oder so versucht er mich bloßzustellen. Das ist mindestens Cyber Mobbing.

"Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen."

Außerdem haben Nacktbilder oder andere pornografische Inhalte nichts am Arbeitsplatz zu suchen, unabhängig davon, dass jeder erwachsene Mensch schon mal nackte Menschen gesehen hat. Also schon alleine durch dieses Wissen und seine bewusste Entscheidung, mir die Drohung mit Bildern an meine Arbeit statt private Email Adresse zu schicken ist zusätzlich strafrechtlich fragwürdig.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18907 Beiträge, 10202x hilfreich)

Spielt die Angelegenheit in Österreich?

"Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen."
Das ist nämlich der Wortlaut des Österreichischen Strafrechts.
Die deutsche Fassung ist anders.

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#11
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das ist nämlich der Wortlaut des Österreichischen Strafrechts.
Die deutsche Fassung ist anders.

Das war mir nicht bewusst. Wie lautet die deutsche Fassung?

Diese Beschreibung habe ich auf einer Webseite gefunden, ohne weiter darauf zu achten, ob es eine deutsche oder österreichische Seite ist. So oder so ist sein Verhalten strafbar.

-- Editiert von User am 1. Mai 2025 13:16

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39433 Beiträge, 6470x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Ich habe nun einen Anwalt kontaktiert, der mir auch schnell geantwortet hat und mir bei der Unterlassungserklärung helfen will.
Meine Empfehlung: Lass den Anwalt walten.
Der kennt garantiert auch den Tatbestand nach dt. Recht.
Hoffentlich lässt der Ex sich von einer Unterlassungserklärung beeindrucken. Was soll denn angedroht werden, falls nicht...?

Ich meine, Diskussionen um Sinn, Gefühl und Moral und dein *Recht am eigenen Bild* o.s.ä. bringen dich hier nicht weiter. Was mal im Netz ist, bleibt idR dort.

Dass du 4 Wochen nach der Anzeige schon ungeduldig im www fragst, zeugt von ziemlicher Naivität.
Ich tippe mal ganz unverbindlich: Es gibt in ca. 3-4 Monaten eine lapidare Mitteilung nach § 153 StPO.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18907 Beiträge, 10202x hilfreich)


Zitat (von go651630-80):
Wie lautet die deutsche Fassung?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html

Zitat (von go651630-80):
So oder so ist sein Verhalten strafbar.

Wenn Sie den deutschen §241 StGB durchlesen, werden Sie feststellen, dass gar nicht eindeutig ist, ob überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt.

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20050 Beiträge, 7271x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Es geht nicht darum, wie mein Arbeitsumfeld zu Nacktbildern steht. Es geht darum, dass ich alleine das Recht habe

a) entsprechende Äußerungen sollten dir wohl sagen, dass du dich besser darauf einrichtest, dass es dazu kommt und dass die Aufregung auch wieder abebben wird.
b) du alleine hast das Recht. Nur hilft dir das nicht viel im Moment. Zumal Strafverfolgung im Ausland irgendwo zwischen sehr schwer bis unmöglich rangiert, je nachdem.
c) nach deinen Ausführungen unter #8 geht offenbar auch gar nicht in erster Linie um die Bilder, vielmehr will dieser Ex den Kontakt zu und mit dir erzwingen, eine Form von Stalking gem. § 238 StGB. Aber auch hier gilt: Auch die Nurnberger hängen keinen, sei denn, sie hätten ihn.

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#15
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie nicht gerade bei der katholischen Kirche arbeiten, dürften die Folgen selbst bei einer Veröffentlichung am Arbeitsplatz nicht so dramatisch sein, wie Sie denken. Ihre Arbeitskollegen sind schließlich erwachsene Menschen, von denen die allermeisten schon mal nackte Frauen gesehen haben dürften.

Diese Bemerkung finde ich ziemlich deplaziert. Erstens ist nicht gesagt, dass die Kollegen (und Kolleginnen) alle so vernünftig sind, die Bilder wieder aus dem Gedächtnis zu streichen. Zweitens ist allein der Gedanke, wer alles diese Bilder gesehen haben könnte, für sich schlimm genug für die Betroffene, selbst wenn sie nicht darauf angesprochen wird oder sonst irgendwelche Veränderungen bemerkt.

Wenn die IT der Firma ihre Hausaufgaben gemacht hat, sollten diese Bilder allerdings niemanden erreichen, egal von welcher Adresse. Auch das ändert aber nichts daran, dass man einen Anwalt konsultieren sollte, der erstens in der Materie hierzulande bewandert ist (hier kommt angesichts der wiederholt versuchten Kontakterzwingung meines Erachtens auch §238 StGB in Betracht), und der zweitens auch mit den Möglichkeiten in dem Land vertraut ist, in dem der Täter sitzt, oder dort einen fachkundigen Ansprechpartner hat.

Edit: Mit dem Verweis auf §238 war blaubär+ mit dem Abschicken schneller.

-- Editiert von User am 1. Mai 2025 15:11

-- Editiert von User am 1. Mai 2025 15:12

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18907 Beiträge, 10202x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Es geht darum, dass ich alleine das Recht habe zu entscheiden, mit wem ich meine Intimsphäre, auch in Form von Bildern, teile oder nicht teile.

Ja.
Aber man muss halt abwägen, ob es sich lohnt, sein Recht durchzusetzen, wenn die Auslandsproblematik das schwierig bis unmöglich macht.
Eine Unterlassungserklärung im Ausland durchzusetzen, kann man realistisch vergessen.

Der Ex will erreichen, dass Sie verunsichert sind. Das hat er bereits erreicht, ohne die Bilder zu veröffentlichen.
Er hat auch erreicht, dass Sie Geld für einen Anwalt ausgeben.
Er lässt Sie über jedes Stöckchen springen, dass er Ihnen hinhält.

Das muss man zumindest überlegen, ob es nicht besser sein kann, den Ex zu ignorieren und einfach über der Sache zu stehen.
Das hat nichts mit Whataboutism zu tun

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hoffentlich lässt der Ex sich von einer Unterlassungserklärung beeindrucken. Was soll denn angedroht werden, falls nicht...?

Das weiß ich nicht. Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage so etwas beurteilt wird. Ich hoffe, dass der Rechtsanwalt das besser beurteilen kann. Letztendlich möchte ich nur, dass er mich in Ruhe lässt, nicht dass er Strafe zahlt oder ins Gefängnis geht.

Es ist zumindest klar, dass nach fast 2 Jahren sein Verhalten immer weiter eskaliert, als dass es besser wird und er meine persönlichen Grenzen nie respektieren wird. Daher bleibt nur zu hoffen, dass er zumindest die Grenzen des Gesetzes respektiert. Wobei er das allein durch die Drohung schon nicht getan hat. Aber wenn er mit rechtlichen Konsequenzen direkt konfrontiert wird, ist das vielleicht effektiv.


Zitat (von Anami):
ch meine, Diskussionen um Sinn, Gefühl und Moral und dein *Recht am eigenen Bild* o.s.ä. bringen dich hier nicht weiter.

Ich habe in meinem OP nach konstruktiven Vorschlägen gefragt. Ich diskutiere nicht über Moral und Sinn und Recht am eigenen Bild, um der Diskussion willen. Ich habe deutlich gemacht, dass das Argument "ach die Sache ist gar nicht so schlimm, weil, Nacktbilder gibt es wie Sand am Meer. Weil, wenn ein Dritter Nacktbilder von dir veröffentlicht, verlierst du dadurch nicht deinen Job" ist komplett am Thema vorbei. Ob es unnötig ist zu diskutieren, dass ein Beitrag am Thema vorbei ist, gut, kann man so sehen. Kann aber auch sein, dass man dadurch weitere Beiträge in dieser Richtung verhindert.

Zitat (von Anami):
Dass du 4 Wochen nach der Anzeige schon ungeduldig im www fragst, zeugt von ziemlicher Naivität.

Mich als naiv zu bezeichnen finde ich lustig. Ich würde nie auf die Idee kommen, die Leute in der Frühgeschichte als naiv zu bezeichnen, die dachten, die Erde sei eine Scheibe. Wie soll ich denn, ohne jemals irgendwelche Berührungspunkte mit dem Thema Strafverfolgung zu haben, wissen, wie lange eine Staatsanwaltschaft braucht, um Entscheidungen zu treffen? Ich habe keine hellseherischen Fähigkeiten.

Zumal ich extra den Sachbearbeiter der Polizei gefragt hatte, wie lange es denn dauern würde, und er hatte explizit gesagt, es würde "schnell gehen", "innerhalb von einer Woche". *Deshalb* frage ich "ungeduldig" nach. Ich finde es immer wieder lustig, wenn Leute überheblich tun, nur weil sie Informationen oder Wissen besitzen, das jemand anderes nicht besitzt.

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#18
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie den deutschen §241 StGB durchlesen, werden Sie feststellen, dass gar nicht eindeutig ist, ob überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt.

Der Sachbearbeiter der Polizei hatte vor allem von Sextortion und Stalking geredet. Welche und ob überhaupt Gesetzte verletzt worden sind, kann wohl nur ein Experte auf dem Gebiet beurteilen.

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#19
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Zumal Strafverfolgung im Ausland irgendwo zwischen sehr schwer bis unmöglich rangiert, je nachdem.

Das hätte ich als Laie nie gedacht. Zumindest innerhalb der EU dachte ich, könnten Behörden einfach miteinander kooperieren. Aber auch der Sachbearbeiter sagte mir von Anfang an, dass es unwahrscheinlich sei, dass weiter ermittelt wird. Da der Aufwand im Verhältnis zu der aktuellen Gefährlichkeit der Situation zu groß wäre.

Ich habe den Vorfall kürzlich auch bei der Polizei gemeldet, in dem Land, in dem mein Ex-Freund lebt. Vielleicht ändert das nicht viel. Aber schaden kann es auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Diese Bemerkung finde ich ziemlich deplaziert. Erstens ist nicht gesagt, dass die Kollegen (und Kolleginnen) alle so vernünftig sind, die Bilder wieder aus dem Gedächtnis zu streichen. Zweitens ist allein der Gedanke, wer alles diese Bilder gesehen haben könnte, für sich schlimm genug für die Betroffene, selbst wenn sie nicht darauf angesprochen wird oder sonst irgendwelche Veränderungen bemerkt.

Wenn die IT der Firma ihre Hausaufgaben gemacht hat, sollten diese Bilder allerdings niemanden erreichen, egal von welcher Adresse. Auch das ändert aber nichts daran, dass man einen Anwalt konsultieren sollte, der erstens in der Materie hierzulande bewandert ist (hier kommt angesichts der wiederholt versuchten Kontakterzwingung meines Erachtens auch §238 StGB in Betracht), und der zweitens auch mit den Möglichkeiten in dem Land vertraut ist, in dem der Täter sitzt, oder dort einen fachkundigen Ansprechpartner hat.

Danke für diesen Beitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Eine Unterlassungserklärung im Ausland durchzusetzen, kann man realistisch vergessen.

Wieso bzw. inwiefern?
Ich meine auch mich zu erinnern - da ich u.a. unter sozialen Ängsten leide hat mich die Situation auf dem Polizeirevier an sich schon überfordert hat - dass der Sachbearbeiter der Polizei trotz dieses Vorschlags Zweifel geäußert hatte. Etwas in der Richtung, dass die im Schreiben angedrohten rechtlichen Konsequenzen sowieso nur gelten würden, wenn sich mein Ex-Freund in Deutschland befindet. Oder so ähnlich.

Zitat (von drkabo):
Der Ex will erreichen, dass Sie verunsichert sind. Das hat er bereits erreicht, ohne die Bilder zu veröffentlichen.
Er hat auch erreicht, dass Sie Geld für einen Anwalt ausgeben.
Er lässt Sie über jedes Stöckchen springen, dass er Ihnen hinhält.

Das muss man zumindest überlegen, ob es nicht besser sein kann, den Ex zu ignorieren und einfach über der Sache zu stehen.
Das hat nichts mit Whataboutism zu tun

Na ja, noch habe ich keinen Anwalt bezahlt. Das Ignorieren mache ich schon seit langer Zeit und sein Verhalten eskaliert dadurch nur immer weiter. Sein Ego verkraftet es nicht, dass ich mit ihm abgeschlossen habe. Deshalb ist Ignorieren nicht die Lösung des Problems. Die Frage ist, wie weit er bereit ist zu gehen, um meine Aufmerksamkeit zu bekommen. Dass ich aber einfach abwarten soll und nichts tun soll, um das herauszufinden, ist auch keine Lösung für mich, vor allem, wenn ich weiß, dass er etwas in der Hand gegen mich hat (=private Aufnahmen).

Meiner Meinung nach wäre eine direkte Konfrontation mit der Polizei am effektivsten. Vor allem, da sein Image und dass er sich nach Außen als "guter Mensch" präsentiert so wichtig für ihn ist. Und er sich bei der Drohung auch hinter dieser anderen Identität versteckt hat. Aber anscheinend ist es unwahrscheinlich, dass es zum aktuellen Zeitpunkt dazu kommen wird.

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#22
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18907 Beiträge, 10202x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Meiner Meinung nach wäre eine direkte Konfrontation mit der Polizei am effektivsten.

Die deutsche Polizei macht nichts.
Wenn, dann wird ein Rechshilfeersuchen ins Ausland geschickt und die ausländische Polizei würde tätig.
Voraussetzung ist, dass im betreffenden Ausland die Tat auch strafbar wäre - was unklar ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39433 Beiträge, 6470x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Ich hoffe, dass der Rechtsanwalt das besser beurteilen kann.
Ja. Kann er garantiert. Dich einfach nur in Ruhe lassen? Dafür brauchts keinen Anwalt.
Zitat (von go651630-80):
... oder ins Gefängnis geht.
Das sowieso nicht... wie kommst du nur auf eine solche Idee?
Zitat (von go651630-80):
Aber wenn er mit rechtlichen Konsequenzen direkt konfrontiert wird
Da kommt zunächst eine außergerichtliche Geldforderung in Betracht. Der Anwalt wirds erklären. Und dann... falls er weitermacht, müsste man klagen. und dann noch das Geld eintreiben. Wer soll das machen im Ausland?
Zitat (von go651630-80):
nach konstruktiven Vorschlägen gefragt.
Da gibts nicht viel , also nutz das Anwalts- knowhow.
Dann muss dein Ex nur noch n großen Schreck kriegen und das Drohen o.s.ä. unterlassen.
Zitat (von go651630-80):
wenn Leute überheblich tun,
Das ist nicht überheblich. Und der Polizist hat einfach so mal was gesagt, ich kann mir sogar denken, warum.
Zitat (von go651630-80):
Zumindest innerhalb der EU dachte ich, könnten Behörden einfach miteinander kooperieren
Tun sie auch, aber nicht wegen solchem *** und nicht so schnell.
Hier würde HvS` Textbaustein mit der kaputtgesparten Justiz gut passen. Oder der mit...falls sie sonst nix zu tun haben.
Zitat (von go651630-80):
Meiner Meinung nach wäre eine direkte Konfrontation mit der Polizei am effektivsten.
Und wie kiegt man die ausländische dazu?... Ich wüsste nicht, wie.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Der Sachbearbeiter der Polizei hatte vor allem von Sextortion und Stalking geredet. Welche und ob überhaupt Gesetzte verletzt worden sind, kann wohl nur ein Experte auf dem Gebiet beurteilen.


Experte muss man da nicht sein, Nachstellung oder eventuell auch Nötigung kämen aber sicher in Betracht.
Zitat (von drkabo):
Die deutsche Polizei macht nichts.
Wenn, dann wird ein Rechshilfeersuchen ins Ausland geschickt und die ausländische Polizei würde tätig.


Klar machen Polizei und Staatanwaltschaft etwas, wenn eine Straftat vorliegt, kann ja auch sein, dass die Person mal wieder nach Deutschland kommt.
Zitat (von go651630-80):
Außerdem haben Nacktbilder oder andere pornografische Inhalte nichts am Arbeitsplatz zu suchen, unabhängig davon, dass jeder erwachsene Mensch schon mal nackte Menschen gesehen hat. Also schon alleine durch dieses Wissen und seine bewusste Entscheidung, mir die Drohung mit Bildern an meine Arbeit statt private Email Adresse zu schicken ist zusätzlich strafrechtlich fragwürdig.


Sehe ich auch so.
Zitat (von go651630-80):
Meiner Meinung nach wäre eine direkte Konfrontation mit der Polizei am effektivsten. Vor allem, da sein Image und dass er sich nach Außen als "guter Mensch" präsentiert so wichtig für ihn ist. Und er sich bei der Drohung auch hinter dieser anderen Identität versteckt hat.


Ganz sicher ist das so, das ist auch statistisch belegt. Umso früher man bei solchen Dingen wie Nachstellung agiert und Grenzen aufzeigt, umso effektiver. Wenn man der anderen Person alles durchgehen lässt, verschieben sich die Grenzen mit der Zeit.

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#25
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3176 Beiträge, 1270x hilfreich)

Ich muss hier drkabo vollständig zustimmen.
Rechtlich kann man die Angelegenheit vergessen. Erstmal müsste bewiesen werden, dass es der Exfreund ist, das dürfte schwer werden. Dann müssten die ausländischen Behörden ein Interesse haben, zu ermitteln. Das ist eher unwahrscheinlich. Selbst wenn beides gelingen sollte, dann erwartet den Exfreund bestenfalls eine kleine Strafe, sofern die Drohung mit der Bildveröffentlichung überhaupt strafbar ist (in den USA z.B. ist war die Meinungsfreiheit sehr wichtig).

Zivilrechtlich wird die Angelegenheit noch schwieriger. Hier gibt es die gleichen Hürden, aber niemanden, der die effektiv überwindet oder überwinden kann. Außerdem kostet das Geld, was man im Zweifel nie wieder sieht.

Da er sowieso schon im Ausland ist, kann er noch weiter eskalieren und ins nicht-EU-Ausland verschwinden. Spätestens dann geht - realistisch gesehen - NICHTS mehr.

Was also kann man in dieser Situation machen?
Drüberstehen. Die Kollegen werden sich vielleicht erst einmal lustig machen, aber das hört auf. Schließlich ist das jetzt auch nichts extrem weltbewegendes oder gar unbekanntes für die Kollegen.
Natürlich muss man auch das aushalten können, aber die Wahrscheinlichkeit wird hoch sein, dass er es einfach macht. Du wirst realistisch nicht viel dagegen unternehmen können, vor allem nicht vor der Tat und auch nicht rechtzeitig. Danach ist es sowieso schon passiert. Das ist die Realität. Komm damit klar.

Mehr als weiter ignorieren kannst du effektiv nicht machen. Und zwar vollkommen ignorieren. Auch der Gang zur Polizei / zum Anwalt zeigt doch, dass du dich immer noch von ihm rumschubsen lässt. Wenn er davon Wind bekommt, dann hat er schon wieder ein "Erfolgserlebnis". Mit quasi 100% Wahrscheinlichkeit wird er auf ein anwaltliches Schreiben doch nicht einfach aufhören.

Bestimmte Mailadressen kann man sperren (lassen), auch von der IT im Unternehmen. Aber Bilder als Anhänge oder sogar Links, das kann man vergessen.

Sei froh, dass er schon im Ausland ist und dich nicht direkt / persönlich belästigt. Das könnte noch ganz anders laufen.

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Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#26
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20050 Beiträge, 7271x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Ich habe in meinem OP nach konstruktiven Vorschlägen gefragt. Ich diskutiere nicht ....

Mit Verlaub: Mit etwas Überlegung hättest du es dann auch gleich bleiben lassen können zu fragen.
Denn was sollte da kommen, wenn der Täter im Ausland sitzt?
Insoweit sind Antworten, die du sämtlich kritisierst, auch Verlegenheitsantworten - die Leute dafür abzuwatschen, scheint mir unangebracht. Dies ist ein Diskussionsforum zu Rechtsthemen und jede/r Beitrag ist zumindest der Versuch, sich mit deinem Anliegen auseinander zu setzen.

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3176 Beiträge, 1270x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mit Verlaub: Mit etwas Überlegung hättest du es dann auch gleich bleiben lassen können zu fragen.
Denn was sollte da kommen, wenn der Täter im Ausland sitzt?
Insoweit sind Antworten, die du sämtlich kritisierst, auch Verlegenheitsantworten - die Leute dafür abzuwatschen, scheint mir unangebracht. Dies ist ein Diskussionsforum zu Rechtsthemen und jede/r Beitrag ist zumindest der Versuch, sich mit deinem Anliegen auseinander zu setzen.


So ähnlich hab ich mir das auch gedacht. Immer schön, wenn die Leute pampig werden, wenn die Realität nicht mit ihren Wunschantworten zusammenpassen will...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#28
 Von 
go651630-80
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mit Verlaub: Mit etwas Überlegung hättest du es dann auch gleich bleiben lassen können zu fragen.
Denn was sollte da kommen, wenn der Täter im Ausland sitzt?

Ich frage erneut, da der andere User meine Frage ignoriert hat: Woher soll ich wissen - ohne Wissen und Erfahrung in diesem Bereich - wenn mir ein Unrecht widerfährt und der Verursacher des Unrechts im Ausland ist, dass dadurch eine rechtliche Verfolgung unmöglich ist? Das... war doch der Sinn meines Beitrags? Genau das herauszufinden. Ich habe extra im meinem Betreff den Auslandssachverhalt betont, da es gerade um Hilfestellung in diesem Zusammenhang geht.

Gartenforum: "Leute, ich habe zum ersten Mal Tomaten angepflanzt. Wie lange muss ich warten, bis ich Tomaten ernten kann?"
Logik einiger 123Rech User: "Mit Verlaub, denk doch mal selbst nach. Das kannst du dir selbst beantworten"

Zitat (von blaubär+):
Antworten, die du sämtlich kritisierst

Eine absolut erlogene Unterstellung.

Immer mehr verstehe ich jetzt den 5 Jahre alten angepinnten Thread zum Thema Umgangston im Forum und User, die sich gerne über unwissende Hilfesucher stellen, um womöglich Minderwertigkeitskomplexe dadurch zu kompensieren. Gut zu wissen, dass meine Erfahrungen dadurch bestätigt werden.

Also wenn ich "rumgeschubst" werde, soll ich den Täter ignorieren und mich rumschubsen lassen. Wenn ich mich wehren will... dann.. lass ich mich.. rumschubsen? Klingt logisch.

Zum Glück habe ich wenigstens Erfahrungen und Wissen im Bereich Narzissmus und davon brauche im Moment nicht mehr. Danke für nichts (an dich gerichtet, nicht an alle)

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#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41964 Beiträge, 14653x hilfreich)

Da Tatort auch Deutschland ist, ist die strafrechtliche Verfolgung in Deutschland auch möglich. Eine ganz andere Frage ist, ob es getan wird.

wirdwerden

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#30
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18907 Beiträge, 10202x hilfreich)

Zitat (von go651630-80):
Also wenn ich "rumgeschubst" werde, soll ich den Täter ignorieren und mich rumschubsen lassen. Wenn ich mich wehren will... dann.. lass ich mich.. rumschubsen? Klingt logisch.


Keiner sprach von "sollen".
Aber es bleibt Ihnen möglicherweise (bei realistischer Betrachtung) nichts anderes übrig.
Und da könnte es sinvoll sein, sich selbstbewusst auf diese Realität einzustellen, als die Hoffnung auf die Justiz zu setzten, die hier mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergebliche Hoffnung sein wird.

Strafrechtlich (Polizei usw.) kommt nur dann etwas heraus, wenn die deutsche Staatsanwaltschaft und(!) die betreffende ausländische Staatsanwaltschaft das Verhalten für strafwürdig halten. Wie Sie selbst schon sehen, zögert bereits die deutsche Staatsanwaltschaft. Wie es im betreffenden Ausland aussieht, ist unklar. Nicht in jedem Land ist Stalking eine Straftat. Die Tatsache, dass keine Forderungen gestellt wurden (z.B. "Wenn du nicht 1000€ zahlst, veröffentliche ich die Bilder"), lässt Nötigung / Erpressung wegfallen. Ob es dann noch ausreicht, um die Justiz in dem betreffenden Land zu Maßnahmen zu bewegen? Ich habe da große Zweifel.
Vielleicht(!) ist es sinnvoll(er) im Land des Täters Anzeige zu erstatten, falls das online möglich ist.

Zivilrechtlich (Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage über einen Anwalt) sehe ich von Deutschland aus wenig Chancen. Natürlich können Sie einen deutschen Anwalt beauftragen, eine Unterlassungserklärung vorzubereiten. Aber wenn der Täter die deutsche Unterlassungserklärung völlig ignoriert (oder trotz Unterzeichnung nicht einhält) wäre ein Gericht im Land des Täters zuständig, wo der deutsche Anwalt wahrscheinlich keine Zulassung hat. D.h. ein deutscher Anwalt ist nur sinnvoll, wenn Sie davon ausgehen, dass der Täter nach dem ersten Schreiben des deutschen Anwalts sofort klein beigibt und dann sofort dauerhaft Ruhe ist (somit also kein Gericht involviert werden muss). Wenn damit zu rechnen ist, dass der Täter weiter widerspenstig ist und eine gerichtliche Lösung her muss, sollten Sie wahrscheinlich gleich von Anfang einen Anwalt im Land des Täters beauftragen - der Ihnen dann auch gleich die Frage beantwortet, ob es sowas wie Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage in dem Land überhaupt gibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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