Ex Freund verhaftet wegen nicht gezahlter Geldstrafe

5. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jane1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Freund verhaftet wegen nicht gezahlter Geldstrafe

Hallo zusammen
Ich habe ein Problem und zwar wurde mein Ex und Vater meiner Kinder vor ca 1-2 Wochen wegen nicht gezahlter Geldstrafe verhaftet.An dem Tag wurde ich von der Polizeiwache angerufen und man hat gefragt ob ich mich drum kümmern könnte damit das bezahlt wird, aber jetzt weiß ich nicht wo ich Auskunft bekomme damit ich weiß in welcher JVA er einsitzt und wo ich das Geld einzahlen muss.
Ich hoffe man kann mir hier weiter helfen.
Ich bedanke mich schon mal im voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Jane1985 ):
mein Ex

Zitat (von Jane1985 ):
wo ich das Geld einzahlen muss


Das ist aber nett.


Zitat (von Jane1985 ):
aber jetzt weiß ich nicht wo ich Auskunft bekomme damit ich weiß in welcher JVA er einsitzt


Vielleicht den fragen, der einen in der Sache schonmal angerufen hat.

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#2
 Von 
Jane1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist halt der vater meiner kinder. Der hat sonst keinen der ihm hilft.
Meinst die Polizeiwache kann und darf mir Auskunft geben?

-- Editiert von Jane1985 am 05.02.2018 10:47

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das Geld muss zur Staatsanwaltschaft (Vollstreckungsbehörde). In welcher JVA er ist, ist eigentlich egal. Weißt Du welche Staatsanwaltschaft den Haftbefehl erlassen hat, bzw. welches Gericht die Geldstrafe seinerzeit verhängt hat?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.02.2018 11:19

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jane1985 ):
Meinst die Polizeiwache kann und darf mir Auskunft geben?

Sie hat Dich schon deswegen angerufen.
Da würde ich erwarten, das die nähere Auskunft geben könnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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