Ex-Freundin Anzeige wegen Sachbeschädigung

22. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Reiseleiter123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Freundin Anzeige wegen Sachbeschädigung

Guten Tag zusammen,

vorab die Geschichte hat es in sich. Ich habe mich vor ca. einem Jahr von meiner Ex-Freundin getrennt. Nun hat sie mich angezeigt wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen. Während der letzten sechs Monate hatte ich keinen Kontakt und war auch sehr überrascht, dass ich eine Vorladung bekommen hatte. Da ich es nicht war und zum Glück ein Alibi hatte bin ich zur Polizei gegangen und habe meine Aussage ohne Anwalt gemacht. Wie nicht anders zu erwarten wurde das Verfahren gegen mich innerhalb kürzester Zeit eingestellt.
Während eines gemeinsamen Urlaubs Ende letzten Jahres (Flüge waren bereits gebucht) erwähnte meine Ex-Freundin gegenüber mir, dass solch eine Sachbeschädigung bereits schon mal vorgekommen wäre nach dem wir uns getrennt hatten. Zu diesem Zeitpunkt hielt sie mich nicht für den Täter und traute mir das nicht zu. Wir kam während des Urlaubs uns wieder näher und wir wollten unserer Beziehung nochmal eine Chance geben. Leider musste ich herausfinden, dass meine Ex als Edelprostituierte bei einem Escort-Service arbeitet und mir das verschwieg. Man kann sicherlich verstehen, dass dies ein Vertrauensbruch ist und ich mir unter diesen Umständen eine gemeinsame Zukunft nicht vorstellen kann. Ich entschied mich sie unter falschen Namen zu buchen um sicher zu gehen ob sie dies wirklich als Nebenjob betreibt. Sie kam und war sehr verwirrt das ich in dem Restaurant saß. Seit diesem Tag haben wir uns nicht mehr gesehen und haben auch keinen Kontakt. Wie bereits oben erwähnt wurde ich nun von ihr wegen Sachbeschädigung angezeigt. Auch wenn die Anzeige fallen gelassen wurde gibt mir die Situation zu denken. Es ist nicht auszuschließen das weitere Dinge in Ihrem Leben passieren und da meine Ex nun all ihre schlechten Erfahrungen oder Dinge anscheinend auf mich projiziert, möchte ich dem entgegen wirken. Während dem Gespräch mit der Polizei wurde mir gesagt, dass meine Ex sehr detailliert, energisch und impulsiv ihre Aussage machte. Leider bekam ich keine weitere Auskunft, da ich hierfür mittels Anwalt Akteneinsicht beantragen müsste, was ich bis jetzt noch nicht gemacht habe, da das zu weiteren Kosten führen würde. Ich habe ein wenig recherchiert und könnte mir eine Gegenanzeige wegen Übler Nachrede vorstellen oder eine Unterlassungsanordnung. Da ich ein private Rechtsschutz habe überlege ich mir auch zivilrechtlich gegen sie vorzugehen. Was meint ihr?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
könnte mir eine Gegenanzeige wegen Übler Nachrede vorstellen


Jo, die würde aber nicht bearbeitet, solange die ursprüngliche Sache noch läuft, sonst würde ja alles doppelt gemacht.

Unterlassung ginge nur, wenn du nachweisen kannst, daß die Vorwürfe wissentlich falsch erhoben wurden. Verleumdung/üble Nachrede tritt gegenüber Polizei/StA/Gericht hinter falsche Verdächtigung zurück, da muß "wissentlich falsch" erwiesen sein und nicht bloß "nicht beweisbar wahr".

Nur wenn solche Vorwürfe gegenüber Dritten erhoben wurden, wäre ein Unterlassungsanspruch denkbar.

-- Editiert GROC am 22.08.2013 17:48

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