Ex Freundin droht mir jetzt mit Anzeige § 182 II.

25. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
L.Maertens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Freundin droht mir jetzt mit Anzeige § 182 II.

Hallo!

in unserer dreijährigen beziehung war meine freundin 14-17 und ich war 22-25.

kurz nach ihrem 15. geb. hatten wir unser 'erstes mal' und es war schön, wir liebten uns sehr.

wie es aber immer so passiert, verliebte ich mich in eine andere und machte mit ihr schluss. sie verkraftete es nur schwer und droht mir jetzt mit anzeige. §182 II.

das ist jetzt 2 jahre her.. kann mir was böses passieren? stürmen dann die polizisten meine wohnung und alles?


schöne grüsse

Lenny

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Maertens,

sofern Anzeige gegen Sie erstattet werden sollte, wird ermittelt werden. Um sich jedoch strafbar gemacht zu haben, müssen Sie die fehlende Fähigkeit der Minderjährigen zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt haben. Dieses muss zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden. Auch muss der Anzeigesteller den Sachverhalt schlüssig und plausibel darstellen. Mutwillige Anzeigen stehen unter Strafe.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
L.Maertens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sie schreibt ja mails, wo sie halt schreibt 'komm zurück zu mir und ich vermisse dich und so.' wäre sie dann mit mir knapp 3 jahre zusammengeblieben wenn ich sie 'missbraucht' hätte.. wie sieht das die StA?

ich meine das war eine ganz normale beziehung, die wir hatten.

muss sie nicht innerhalb 3 monate anzeige erstatten? da es ein antragdelikt ist?

hab keine lust dass die polizei bei uns daheim ne durchsuchung macht :(

gruss lenny

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#3
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Was sollte die Polizei in Ihrer Wohnung suchen??
Wenn, dann wird es eine Aussage Ihrer Ex-Freundin geben bzw. eine Anzeige und der StA ermittelt, wenn er einen Tatverdacht hat.
Wieso sollte dann die Polizei auch noch eine Wohnung STÜRMEN????
HAben Sie einen Frauenhandel zu Hause oder so?
Praktischer Ratschlag, versuchen Sie mit dem Mädel zu reden, in Ruhe, kann manchmal was bringen.
Auf alles andere haben Sie an dieser Stelle dann keinen Einfluß mehr.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Was sollte bei einer Durchsuchung gefunden werden? Ist also nicht wahrscheinlich.
Dass, wenn es "Liebes-Mails" gibt, davon ausgegangen wird, dass die Voraussetzungen des § 182 vorliegen, ist ebenso unwahrscheinlich.
Das mit dem Antrag ist nur teilweise richtig, weil es sich um ein relatives Antragsdelikt handelt, also auch, anstelle des Strafantrages, die StA das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen kann. Wieso sollte das bei der von Ihnen geschilderten Sachlage passieren? Üblicherweise erkennt man Anzeigen, bei denen aus unerfüllter Liebe im Wege der Strafanzeige nachgetreten wird, ziemlich schnell. Ihre Ex-Freundin sollte sich, wie vom Kollegen Roenner schon zutreffend ausgeführt, darüber im Klaren sein, dass eine wahrheitswidrig erstattete Strafanzeige eine falsche Verdächtigung ist. Und die wird dann verfolgt. Es wird nämlich gar nicht gern gesehen, wenn durch derartige Anzeigen einerseits der Justiz Arbeit gemacht wird (in der Zeit könnte man nämlich auch richtige Fälle bearbeiten) und andererseits Menschen ohne Sinn mit Ermittlungsverfahren überzogen werden.
Langer Rede kurzer Sinn: Kein Grund zur Panik.
Aber heben Sie mal schön die Mails auf, auch sms'e und so.

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#5
 Von 
L.Maertens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich glaub ich gucke zuviel fern...

sex. missbrauch hört sich irgendwie krass an und ich verbinde das mit hausdurchsuchung.. und nein ich hab hier kein harem :)

jo ich hab viele mails abgespeichert die ich noch finden konnte.

danke für euer hilfe! hab nur schiss dass sie sich tatsächlich als das 'arme opfer' hinstellt und ich wegen so nen ****** vorbestraft werd.



lenny

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#6
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

wenn Du so lange mit ihr zusammenwarst, dann gibts dafür Zeugen
Und nach aller Wahrscheinlichkeit fällt dann eine Strafbarkeit nach StGB weg, da die Leute bezeugen können, das Ihr wirklich ein Paar wart und folglich auch der Sex freiwillig war.
Wie gesagt, alles sammeln, wie es wastl sagt, und abwarten.

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