Seit 1999 bin ich nicht mehr mit meinem Ex-Freund zusammen.
Da er leider meine Hand-Nummer hat und auch weiss wo meine Eltern wohnen, werde ich oder meine Eltern ständig belästigt.
Er ruft täglich ca. 10mal an, ich drücke ihn weg oder er spricht (wenn ich das Tel. nicht höre) auf meine Mailbox.
Im Moment will ich meine Handynummer aus verschiedenen Gründen nicht ändern, unter anderem weil er dann auch bei meiner Familie ständig "Klingelstreiche" unternimmt.
Ich könnte ihm bei jedem Anruf beweisen, dass er es was. Reicht das für eine Unterlassungsklage und was hätte das für ihn für Konsequenzen ?
Vielen Dank im Vorraus
Silke
Ex seit 1999
14. Oktober 2003
Thema abonnieren
Frage vom 14. Oktober 2003 | 17:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex seit 1999
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2003 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Hallo,
da Du ja Deine Eltern als Zeugen benennen kannst, sind die Aussichten auf eine Unterlassungsverfügung m.E. recht gut.
Ablaufen kann das so, daß Du Dir einen Anwalt nimmst, der ihm eine "Unterlassungserklärung" zuschickt, in der er sich selber verpflichtet, Dich nicht mehr zu behelligen (anzurufen, anzusprechen, schreiben usw.), und sich damit einverstnden erklärt für jede Zuwiderhandlung einen Betrag von xxxxx,xx € zu zahlen.
Gibt er diese Erklärung nicht freiwillig ab, geht es zum Gericht, und dann wird aus der Unterlassungserklärung eine Unterlassungsverfügung.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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