Ex unterschlägt 2155€, angeblich war es eine Schenkung > Unterschlagung?

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kolze
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex unterschlägt 2155€, angeblich war es eine Schenkung > Unterschlagung?

Im Zeitraum vom 28.09.2018 bis 31.12.2019 kam es zwischen Täter und Opfer zu mehreren Unterschlagungen, welche sich im Einzelnen auf einen Verkehrswert zum jeweiligen Tatzeitpunkt von insgesamt 2910,93 € angehäuft haben. Eine Rückzahlung in Höhe von 755,00 € erfolgte in einzelnen kleineren Schritten und es bleibt eine Restschuld von 2155,93 €. Mehrere Ersuche eine Klärung herbeizuführen, wurden ausgeschlagen und so kam es nie zu einer Konfliktlösung bzw. zur Begleichung der Gesamtschulden.
Im Laufe der Monate kam es ihrerseits immer wieder zu Engpässen und da wir eine „Beziehung" führten, habe ich ihr auf Vertrauensebene meine Hilfe angeboten. Schließlich lieh ich ihr Geld, was jedes Mal nach einer übereinstimmenden Willenserklärung erfolgte. Sogar ausführliche Gespräche wurden vor diversen Käufen geführt, in welchen sie mir zugesagt hat, mir das Geld die darauffolgenden Tage wieder zu geben.
Im Laufe der Zeit wurden viele Käufe getätigt und ich legte eine Excel-Tabelle zur beiderseitigen Übersicht an. Diese Tabelle habe ich ihr öfters, meist nach Änderungen, vorgelegt, damit auch sie den „Soll" kennt. Sie hat immer wieder kleinere Beträge zurückgezahlt, welche ebenfalls in der Tabelle aufgeführt sind. Des Weiteren wurden Verkäufe auf eBay-Kleinanzeigen durchgeführt, woraus ich den Erlös zur Schuldentilgung einbehalten durfte.
In einem Fall (Buchung Ferienhaus Wandlitz) wurde ein längeres Gespräch geführt (insgesamt über eine Stunde), in dem sie mir versicherte, dass ich mein Geld für die Buchung (847,83 €) an den folgenden Tagen erhalten werde. Sie äußerte, dass ihre Eltern sich beteiligen würden und sie den Rest bezahlen wird. Ein paar Tage später sagte sie zu mir, dass ich mein Geld erst nach dem Aufenthalt in Wandlitz erhalten würde und das das Geld in einem Briefumschlag auf der Kommode liegen würde. Ich machte sie darauf aufmerksam, dass wir beide eine andere übereinstimmende Willenserklärung mit eindeutig formulierten Vertragsbestandteilen getroffen haben und das dieses Handeln eine Bestimmung über mein Eigentum ist. Ihrerseits erfolgte keine Einsicht und sie sah auch keinen Grund, mir nach der Ansage das Geld zu geben. Den Briefumschlag, also das Geld, habe ich weder erhalten noch gesehen. Ein Gespräch mit den Eltern bestätigte die Aussage, dass diese sich an dem Betrag für das Ferienhaus beteiligt haben.
Nachdem im Juni immer noch keine Lösung ihrerseits angeboten wurde, habe ich einen Mahnbescheid zustellen lassen. Sie hat mich daraufhin wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt, was seit dem 21.10.2019 eingestellt ist. Als wir die kommenden Monate wieder Kontakt zueinander hatten, hat sich herausgestellt, dass sie mit der Zustellung des Mahnbescheides völlig überfordert war und aus Trotz diese Anzeige getätigt hat. Meinerseits habe ich den Widerspruch gegen den Mahnbescheid ruhen lassen, da ich wegen dieser verleugneten Anzeige genug Stress hatte und immer noch habe.
In den Monaten nach der Anzeige habe ich ihr trotz allem wiederholt mehrfach meine finanzielle Hilfe zukommen lassen, habe aber auch immer wieder um ein ehrliches und offenes Gespräch gebeten, was nie Zustande kam. Habe ich ihr die Konsequenzen ihres Handels erläutert, so hat sie es als Drohung empfunden und ich wurde blockiert. Ein Kontaktabbruch war mehrfach die Folge. Ohne Selbstreflexion hat sie es nie verstanden warum ich immer wieder um ein Gespräch gebeten habe. Sie verstand es nicht das es mir darum ging, dass sie das Vertrauensverhältnis auf besondere Weise verletzt hat. Ein Schuldeingeständnis ihrerseits erfolgte nie und Empathie für meine zunehmend schlechtere Laune wurde auch nie aufgebracht.
In dem Zeitraum von August bis November hat sie etwas engagierter versucht ihre Schulden zu begleichen. Es wurden von mir wieder diverse Artikel bestellt von denen jedoch immer noch eine gewisse Restschuld in dem Gesamtbetrag enthalten ist.
Als objektive Dritte, über die Leihgabe des Geldes, können ihre Eltern eine Aussage tätigen. Denen hat sie des Öfteren berichtet welche Artikel ich für sie im Voraus bezahlt habe. Ihre Kinder (beide 16 Jahre alt) möchte ich nicht mit in die Sache reinziehen, jedoch haben diese mehrfach mitbekommen was Geschenke waren und was geliehen wurde. Auch das ich sie zur Rückzahlung ihrer Schulden aufgefordert habe, haben die Kids mitbekommen.
Weil meine Gabe von Geschenken nicht unter dieser Situation leiden sollte, haben wir immer eine klare Trennung von Geschenken und Leihgaben gemacht. Ich wollte ihr trotz allem weiterhin Wünsche erfüllen und Aufmerksamkeiten zukommen lassen. Die Geschenke, die sie von mir erhalten hat, haben einen hohen vierstelligen Gesamtbetrag eingenommen und gerade deswegen habe ich immer mit ihr gesprochen, wenn es wieder darum ging in Vorkasse zu treten. Ich habe ihr im Wort vertraut, was letztendlich missbraucht wurde. Bei jedem Artikel welchen ich im Voraus gezahlt habe, war ihr Rechtsbindungswille mir gegenüber eindeutig und die Vertragsbestandteile klar formuliert. Eine Rückzahlung, von den Artikeln die in der Excel-Tabelle aufgeführt sind, sollte immer erfolgen. Keiner von den Gegenständen wurde jemals geschenkt, denn Geschenke wurden anderweitig trotz allem gemacht.
Aussagen ihrerseits, dass ich ihr die ganzen Sachen geschenkt haben soll, sind falsch. Auch das ich jemals das Geld für all die Sachen erhalten haben soll, entspricht nicht der Wahrheit. Diesen Aussagen widerspreche ich vehement.

Folgendes spricht gegen ihre Aussagen:

Warum habe ich ihr am 29.06.2019 einen Mahnbescheid zustellen lassen?
Warum habe ich mir die Arbeit gemacht um eine Tabelle zu führen, woraus eindeutig hervorgeht was für Schulden sich angehäuft haben?
Wenn es Geschenke gewesen wären, warum habe ich ihr diese Liste regelmäßig vorgelegt?
Warum habe ich das Gespräch mit ihren Eltern gesucht und die Thematik angesprochen?
Warum habe ich Monatelang versucht ein klärendes, zielorientiertes Gespräch mit ihr, bezüglich der Unterschlagungen, zu führen? Zuletzt am 04.01.2020!
Warum hat sie immer kleinere Beträge zur Tilgung zurückgezahlt?
Warum durfte ich den Erlös von Verkäufen einbehalten?
Warum mache ich all den Aufwand, wenn dies nicht der Wahrheit entsprechen würde?
Warum führe ich diese Dokumentation bzw. diese Rückzahlungsindizien?

Ich würde mir, wenn ich eine Falschaussage tätigen würde, einen enormen Schaden zufügen. Da ich Beamter auf Lebenszeit bin, habe ich viel zu verlieren und nur wegen des Geldes, wäre es das Ganze nicht wert. Es geht hier um das Vertrauensverhältnis welches auf besondere Weise verletzt und ausgenutzt wurde und darum das diese „Masche" nicht hinnehmbar ist.

Wie soll ich gegen diese fiese Masche weiter vorgehen?
Ist das Verhalten von ihr als Unterschlagung zu werten und wäre eine Anzeige wegen Unterschlagung machbar?
Wäre eine Zivilklage aussichtsreich?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kolze
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Was gefällt Ihnen an der Antwort des Anwalts denn nicht?
Zitat:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ex-unterschlaegt-2155,-angeblich-war-es-eine-Schenkung-Unterschlagung--f336295.html


Die Antwort gefällt mir schon, aber weitere Meinungen bzgl diesen Sachverhaltes können ja nicht schaden. Ich bin halt schwer am überlegen und zweifeln ob sich die weiteren Kosten, die auf mich zukommen würden, überhaupt rentieren oder ob die 15 Monate unter teuer Lehrgeld verbucht werden müssen. Und genau dieser Sachverhalt stört mich ungemein! Die Trennung ist nicht das schlimme, denn es ist einfach zuviel passiert, aber ich kann es schwer verkraften das die Beklagte sich 15 Monate von mir aushalten lassen hat und evtl ungeschoren davonkommt. Das hat auch nichts mit Rachegedanken zu tun, ich finde es moralisch einfach unter aller Sau so mit jemanden umzugehen der einfach großzügig entgegengetreten ist und Vertrauen in die Worte seiner Partnerin gelegt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Kolze):
Wie soll ich gegen diese fiese Masche weiter vorgehen?

Vielleicht mal aufhören, der Dame was "zu schenken" und Gegenleistungen zu erwarten?

Zitat (von Kolze):
Im Laufe der Monate kam es ihrerseits immer wieder zu Engpässen und da wir eine „Beziehung" führten, habe ich ihr auf Vertrauensebene meine Hilfe angeboten. Schließlich lieh ich ihr Geld, was jedes Mal nach einer übereinstimmenden Willenserklärung erfolgte. Sogar ausführliche Gespräche wurden vor diversen Käufen geführt, in welchen sie mir zugesagt hat, mir das Geld die darauffolgenden Tage wieder zu geben.

Irgendwie scheint es eine ziemliche Diskrepanz zwischen Ihrer Vorstellung einer "Beziehung" und der Ihrer...hmmm...Dame zu geben. Hören Sie auf, da Geld reinzupumpen, schreiben Sie es als Lehrgeld ab und lernen Sie daraus.
Zitat (von Kolze):
Warum habe ich ihr am 29.06.2019 einen Mahnbescheid zustellen lassen?
Warum habe ich mir die Arbeit gemacht um eine Tabelle zu führen, woraus eindeutig hervorgeht was für Schulden sich angehäuft haben?
Wenn es Geschenke gewesen wären, warum habe ich ihr diese Liste regelmäßig vorgelegt?
Warum habe ich das Gespräch mit ihren Eltern gesucht und die Thematik angesprochen?
Warum habe ich Monatelang versucht ein klärendes, zielorientiertes Gespräch mit ihr, bezüglich der Unterschlagungen, zu führen? Zuletzt am 04.01.2020!
Warum hat sie immer kleinere Beträge zur Tilgung zurückgezahlt?
Warum durfte ich den Erlös von Verkäufen einbehalten?
Warum mache ich all den Aufwand, wenn dies nicht der Wahrheit entsprechen würde?
Warum führe ich diese Dokumentation bzw. diese Rückzahlungsindizien?
Für mich hört sich das nach ziemlichem Kokolores an... Ziehen Sie das mit dem Mahnbescheid durch bzw versuchen Sie, eine Pfändung einzuleiten (aber wenn ich das alles so lese, geht das wohl eh ins Leere...), aber Argumente wie "Warum hab ich wohl eine Tabelle angelegt und das Gespräch gesucht" und das ganze Bla Bla Bla, darauf können Sie rein gar nichts stützen. Das beweist gar nichts, außer daß Sie Tabellen anlegen können und irgendwie die Realität nicht sehen möchten. So scheint es jedenfalls.

Ehrlich - Zahlungen einstellen und die Dame wird sich flugs einen anderen Sugardaddy suchen. Eine "Beziehung" ist da weit und breit nicht zu erkennen. Sorry für die offenen Worte.

Dennoch viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Kolze):
aber weitere Meinungen bzgl diesen Sachverhaltes können ja nicht schaden.


Der Tatbestand der Unterschlagung ist nicht gegeben aus den vom Anwalt genannten Gründen.

1x Hilfreiche Antwort

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