Exhibitionistische Handlung durch Kontrollverlust unter Drogen

17. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kaskadus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Exhibitionistische Handlung durch Kontrollverlust unter Drogen

Hallo Leute,
vor geraumer Zeit habe ich eine LSD ähnliche Droge konsumiert. Dabei sind mir alle Synapsen durchgebrannt und hatte einen kompletten Kontrollverlust. Bin dabei nackt auf die Straße gerannt in meiner Nachbarschaft. Leider waren auch Kinder anwesend. Ich war mir in dieser Situation nicht im klaren dass ich eine Straftat begehe, zudem sah man mir auch die Auswirkung der Droge an.
Im kompletten Realitätsverlust wurde ich von der Polizei mitgenommen und verhört. Zudem kam auch die Frage ob ich mir bewusst war dass auch Kinder unter 14 anwesend waren und dass man dabei ins Gefängnis kommen kann. Ich kann mich nicht mehr an die Vernehmung genau erinnern, aber ich glaube ich habe zu dem Ganzen "ja mir egal" gesagt. Ich wusste nicht mehr was real war, ich dachte ich wäre in einer Matrix gefangen und das alles schien nur ein "Test" zu sein.
Ich gestand auch direkt den Drogenkonsum in einer nicht unerheblichen Menge.
Die Beamten haben mir kein Blut abgenommen wollten aber ein Urintest den ich in den Ausnüchterungszelle versäumt habe.
Zudem kam auch kurz ein Arzt zu mir, hat mein Blutdruck gemessen und mich gefragt was ich eingenommen habe. Ich nachfolgenden örtlichen Nachrichtenbericht sprach man auch von "psychischen Ausnahmezustand".
Nach der Ausnüchterungszelle musste ich auch ein Blatt mit Bestätigung meiner Aussage unterschreiben gemäß "§ 183 Exhibitionistische Handlungen". Also denke ich dass keine Anzeige wegen sexueller Nötigung von Minderjährigen erfasst wurde.

Was kann mich nun erwarten? Ich empfinde tiefste Reue und Scham und würde gerne die Zeit zurückdrehen. Zum Glück stehen meine Eltern und Freunde voll hinter mir.
Kann man möglicherweise die Strafe abmildern oder sogar fallen gelassen werden indem ich auf Unzurechnungsfähigkeit plädiere?
Dies ist meine erste Straftat und war noch nie im Leben auffällig bei der Polizei.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie alt bist Du denn?

Zitat (von Kaskadus):
eine LSD ähnliche Droge


MDPV?

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#2
 Von 
Kaskadus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

26 und nein, es handelt sich um 1p-LSD

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#3
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Kaskadus):
Dabei sind mir alle Synapsen durchgebrannt
Dann könnte man hier nicht schreiben.

Zitat (von Kaskadus):
1p-LSD
Das ist m.E. in Deutschland nicht verboten. Sollte aber keinen großen Unterschied machen.
Wegen dem Exhibitionismus tippe ich mal auf einige Tagessätze, wegen der Drogen vermutlich auf ein nettes Schreiben bzgl des Führerscheins.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn man hinsichtlich des § 183 noch eine schöne, von Reue getragene Aussage zur Sache macht, lässt sich vielleicht eine Einstellung nach § 153a StPO erreichen, also gegen Geldauflage. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass du da einfach nur nackt rumgerannt bist und nicht darüber hinausgehend noch irgendwelche Menschen belästigt hast, durch ... naja... hier lesen auch Kinder unter 14 mit... ;)

Ansonsten halt eine Verurteilung zu ein paar Tagessätzen Geldstrafe.

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#5
 Von 
Kaskadus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tatsächlich bin ich laut Zeitungsbericht mit meinem Glied in der Hand zu Jugendlichen hingegangen, kann mich aber nicht mehr genau erinnern. Aber ich weiß dass ich mein Glied mit der Hand verdecken wollte und keine sexuellen Intention dahinter war.
Ich glaube das macht die Sache noch schlimmer. Aber wahrscheinlich gab es keine Anzeige von den Leuten die ich belästigt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Kaskadus):
Aber ich weiß dass ich mein Glied mit der Hand verdecken wollte und keine sexuellen Intention dahinter war.


Dann sollte man versuchen, im Rahmen seiner Aussage zur Sache, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen.

Zitat (von Kaskadus):
Aber wahrscheinlich gab es keine Anzeige von den Leuten die ich belästigt habe.


Muss es ja auch nicht, die Anzeige wurde ja bereits von Amts wegen erstattet. Möglicherweise haben diese Leute keinen ausdrücklichen Strafantrag gestellt, was natürlich eher gut ist, als schlecht. Verfolgt werden kann die Tat trotzdem.

Mehr als eine überschaubare Geldstrafe wird da aber in keinem Fall herumkommen.

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#7
 Von 
Kaskadus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, ihr habt mir mein Gewissen ein bisschen gereinigt. Aber wie sieht es aus wenn eben auch Kinder anwesend waren, da ich ja auch an einem Spielplatz durchgerannt bin.
Ist die "sexuelle Handlung vor Kindern" erst gegeben, wenn eine sexuelle Absicht dahinter steckt?
Wie gesagt agierte ich unter starkem Wahn mit keinerlei sexuellen Intention und ich hoffe mein Anwalt kann dies auch gut belegen.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nun mach Dich nicht verrückt und warte erst mal den genauen Tatvorwurf ab, bevor Du zum Anwalt rennst.

Nackt über einen Spielplatz zu rennen, ist noch keine sexuelle Handlung iSd. StGB, vgl 184h StGB. Von daher ist davon auszugehen, dass es max. beim § 183 StGB bleibt. Falls wider Erwarten nicht, ist es immer noch früh genug für einen Anwalt.

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