Hallo,
ich bräuchte ernstgemeinte Hilfe bzgl. folgendem Vorfall.
Ein bekannter hatte Besuch von der Polizei bekommen, mit dem Vorwurf eines Zeugen auf exibistonischte Handlung.
Es war abends und das Licht war gedämmt vorweg und er war am kochen nach der Arbeit.
Er hat sich nackt in der Wohnung aufgehalten, hatte geduscht und nackt gekocht und dann etwas nackt masturbiert in der 1 Zimmer Wohnung mit großem Fenster.
Das Fenster war offen und beim Kochen mit Backofen war es warm bzw. ihm wurde auch warm durch das masturbieren und er ging zum Fenster um frische Luft zu schnappen.
Er war keine paar Sekunden vorm Fenster und aufeinmal hörte er von einem mittelaltem 35-45 Mann der gassi ging bist du bescheuert sagen hören und konnte das gar nicht zuordnen. Er war hinten auf der Wiese mit dem Hund und vorher kommt eine etwas größere Straße bzw. Gehweg in einem.
Er erschrak weil er diesen erstmal gar nicht gehen hat und stand da weitere par Sekunden nackt vorm Fenster. Vermutlich war er hinter einigen Hecken und aufeinmal stand er da. Da gibt es paar große Hecken.
Als er erschrak war er nicht am masturbieren sondern nackt mit Genital am Fenster. Aber es ist nicht auszuschließen, dass er nackt masturbierend vom dem Zeugen für ein paar Sekunden gesehen wurde.
Mein bekannter meinte zu mir, dass er danach sofort weg vom Fenster ging und weiter kochen wollte aber nach ca. 15 min die Polizei schon zu 3 bei ihm klingelte.
Die fragte ganz neural ob was passiert ist und was er gemacht habe an dem Abend. Hat sich notizen gemacht, paar Dinge notiert und das übliche halt und ihm wurde der Vorwurf genannt.
Er hat das nackt sein und masturbieren vorm Fenster verneint, aber erzählt dass er zu Hause nackt rumläuft und auch nackt masturbiert was für mich auch ganz normal klingt und nichts schlimmes ist. Er ist kein Exibistionist aber zb nach dem Duschen mag er es gerne sich nicht direkt anzuziehen oder auch mal einfach nackt kochen, oder zu chillen etc.
Doof, ist nur dass er halt zum Fenster ging und ihn einer dabei genau just in diesem Moment gesehn hat.
Was könnte jetzt alles passieren? Vorstrafen gibt es keine und es war auch keine Absicht dahinter irgend einen auf irgend einer Weise zu belästigen oder zu verärgern etc. Zumal man nicht wusste, dass da einer aus dem Gebüsch raus kommt?
Warum kommt überhaupt die Polizei, mein bekannter war doch bei sich zuhause ins seinen eigenen 4 Wänden?
Der macht sich nun verrückt und fühlt sich zuhause nicht mehr wohl und sicher, er fühlt sich nicht mehr frei.
Die Polizei meinte, er würde von denen Post bekommen, mehr wurde aber nicht gesagt. Wie es weiter geht und was wann kommt.
Die Polizei meinte ja passt alles, als sie nach fragen in die Wohnung rein kam zum Fenster und hier steht ja auch ne Lichtquelle.
Die war aber aus, nur das hinter Flur Licht war an und somit war es eine gedimmte Lichtquelle in der Wohnung.
Darf man in seiner Wohnung nicht nackt sein und nackt oder angezogen masturbieren?
Der Zeuge könnte ihn, habe ich überlegt, ihn auch vom Fenster weiter weg masturbieren gesehen haben zb in Bett oder Schreibtisch Höhe. Aber da das Fenster so groß ist und er auf der Wiese war hat das evtl. aus gereicht?
Und dann der doofe Zufall dass er zum Fenster ging weil ihm warm war.
Nicht das Fotos von ihm gemacht wurden vom Zeugen zb? Die Polizei meinte der bekannte passt auf die Täterbeschreibung die sich die andere Kollegin vom Zeugen eingeholt hat. Poliezu kam ohne Blaulicht und ohne Siräne.
Was meint ihr könnte jetzt alles passieren? Könnte die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl für irgendwas zu ihm kommen?
Muss er nochmal aus sagen?
Muss er ins Gefängnis gehen??
Man denkt sich nichts bei und er ist total schockiert und hat Bedenken, daß der Zeuge darauf behart ihn nackt masturbierend gesehen zu haben wobei er ihn vielleicht nur nackt gesehen hat mit Genital, aber vieeleicht war auch die Hand einfach nur dafür die das genital bedeckt hat.
Er hatte schon ein großes Glas Wein getrunken auf leerem Magen und sagte zu mir hatte ich es besser gelassen...
Kann der Zeuge weil dieser zb ein anderes Weltbild hat auch lügen bei der Polizei um es ihm noch Schwerer zu machen?
Poluie meinte am Ende allgemein wenn sie nackt aus der Dusche kommen besser nicht in Fenster Nähe aufhalten oder wenn man nackt rumläuft in Wohnung beseer die Gardinen zu machen... Er hatte gesagt dass er kein Geheimnis draus macht in der Wohnung sich ab und an nackt auf zuhalten.
Kann die Polizei ihm schon damit schaden? Mit den notizen die sie gemacht hat? Oder muss diese neutral sein? Ohne Vorurteile?
Manche sagen das war und ist nix, der muss ja nicht dahin gucken bzw zugucken oder stehen bleiben. Er kann auch einfach weiter gehen, weggehen und nicht hingucken.
Steht hier eine Geld Strafe an oder ne Freiheitsstrafe oder evtl nur eine Verwarnung ohne Geldbuß oder eine kleine Geldbuße zur Einstellung des Verfahrens oder kommt es gar net soweit oder muss er sich vor Gericht behaupten?
Kommt hier Aussage gegen Aussage?
Soll er einen Anwalt einschalten?
Vielen dank schonmal für eure Antworten und Hilfe.
Danke und schöne Grüße Vaan
-- Editiert von User am 1. Dezember 2024 12:26
Exibistonischte Handlung
1. Dezember 2024
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2024 | 12:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Exibistonischte Handlung
#1
Antwort vom 1. Dezember 2024 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (39670 Beiträge, 6498x hilfreich)
DU? Wieso das denn?Zitat :ich bräuchte ernstgemeinte Hilfe
Bevor man den Text absendet, evtl. mal nachschauen, welche Straftat gemeint ist bzw. wie man das schreibt.
Exhibitionistische Handlung---wenn schon, denn schon.
Das hätte ich auch gerufen.Zitat :bist du bescheuert
Nichts oder etwas oder alles. ---abwarten soll er, der Typ. Und du auch.Zitat :Was könnte jetzt alles passieren?
Jaja, gibt halt Zufälle. Kann man nichts gegen tun. Der Zeuge ist auch frei und darf mit seinem Hund draußen sein.Zitat :Und dann der doofe Zufall dass er zum Fenster ging weil ihm warm war.
Der Exhibitionist denkt sich zukünftig ganz sicher was bei. Zumindest, was das große Fenster betrifft.Zitat :Man denkt sich nichts bei
Ansonsten:. Ich mag den Mist nicht zu Ende lesen.
Lies du oder du Bekannter im Netz, was alles passieren kann.
#2
Antwort vom 1. Dezember 2024 | 16:11
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 21x hilfreich)
Zitat :Steht hier eine Geld Strafe an oder ne Freiheitsstrafe oder evtl nur eine Verwarnung ohne Geldbuß oder eine kleine Geldbuße zur Einstellung des Verfahrens oder kommt es gar net soweit oder muss er sich vor Gericht behaupten?
Das hängt von zu vielen Faktoren ab, als dass man das seriös beantworten könnte. Je nachdem, wie Staatsanwaltschaft und Gericht die Situation bewerten, kommt da zwischen Einstellung des Verfahrens und einer Verurteilung wegen Exhibitionismus und/oder Erregung öffentlichen Ärgernisses alles in Betracht.
Zitat :Kommt hier Aussage gegen Aussage?
Das kann passieren, bedeutet aber nicht zwangsläufig einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Entscheidend ist nicht das zahlenmäßige Verhältnis der Aussagen auf jeder Seite, sondern die Glaubwürdigkeit, wie sie Staatsanwaltschaft und Gericht bewerten.
-- Editiert von User am 1. Dezember 2024 16:26
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2024 | 20:50
Von
Status: Unbeschreiblich (128813 Beiträge, 41131x hilfreich)
Zitat :Kommt hier Aussage gegen Aussage?
Nö, das kommt nur im Fernsehen. In der Realität ist das nur ein Märchen das nicht aussterben will.
Es gibt die Aussage des Täters, der lügen darf das sich die Balken biegen.
Es gibt die Aussage des Zeugen, der durchaus empfindliche Strafen zu befürchten hat, wenn er lügt.
Es gibt das Gericht, das beide Aussagen bewertet und eine objektive Entscheidung im Einzelfall auf Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalles fällt, unter Abwägung der jeweiligen, gegenseitigen Interessen und unter Bewertung der Güte der vorgetragenen Argumente.
Zitat :Manche sagen das war und ist nix, der muss ja nicht dahin gucken bzw zugucken oder stehen bleiben. Er kann auch einfach weiter gehen, weggehen und nicht hingucken.
Das sind wohl die gleichen die auch meinen das eine Frau wegen ihrer aufreizenden Kleidung schuld ist, wenn sie belästigt oder vergewaltigt wird.
Zitat :Steht hier eine Geld Strafe an oder ne Freiheitsstrafe oder evtl nur eine Verwarnung ohne Geldbuß oder eine kleine Geldbuße zur Einstellung des Verfahrens oder kommt es gar net soweit oder muss er sich vor Gericht behaupten?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Wobei ich eine Freiheitsstrafe für eher unwahrscheinlich halte.
Zitat :Warum kommt überhaupt die Polizei, mein bekannter war doch bei sich zuhause ins seinen eigenen 4 Wänden?
Was für eine seltsame Frage. Weis der Bekannte nicht, das es Ausgabe der Polizei ist zu ermitteln?
Zitat :fühlt sich zuhause nicht mehr wohl und sicher, er fühlt sich nicht mehr frei.
Dafür gibt es keinen Anlass.
Zitat :Darf man in seiner Wohnung nicht nackt sein und nackt oder angezogen masturbieren?
Doch, nur muss man dann sicherstellen, das das weder Kinder noch Leute die es nicht sehen wollen nicht mitbekommen - oder mit den Konsequenzen leben.
#4
Antwort vom 2. Dezember 2024 | 09:07
Von
Status: Praktikant (865 Beiträge, 338x hilfreich)
Zitat :Steht hier eine Geld Strafe an oder ne Freiheitsstrafe
ich kann dich bzw deinen Bekannten soweit beruhigen, das in unseren Land wegen nackt rumlaufen in der Wohnung + masturbieren an einem Fenster, niemand eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommt und Monate oder gar Jahre in einer JVA eingesperrt wird.
so hart sind unsere Gesetze auch wieder nicht.
#5
Antwort vom 2. Dezember 2024 | 09:17
Von
Status: Unbeschreiblich (42142 Beiträge, 14681x hilfreich)
Man könnte auch ganz einfach einen Sichtschutz an den Fenstern anbringen. Und diesen bei Bedarf aktivieren, und schon kann man sich völlig frei in seiner Wohnung verlustieren wie man will.
wirdwerden
Und jetzt?
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