Führerschein - nach fahren ohne Fahrerlaubnis

2. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Zickchen1976
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Führerschein - nach fahren ohne Fahrerlaubnis

guten morgen,
habe mal eine frage:
mein neffe ist mehrfach (4x) beim fahren ohne fahrerlaubnis erwischt worden, wurde auch dafür vom gericht verurteilt zur geldstrafe, die er monatlich abzahlt. nun will er den führerschein machen, damit er kein ärger mehr hat und illegal fahren müßte, kann er ihn machen, in den urteilen, stand nie etwas von einer sperre diesbezüglich.

danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Am besten stellt er einfach einen Antrag auf Zulassung zur Führerscheinprüfung bei der zuständigen Führerscheinstelle. Ob er ggf. eine MPU machen muß, wird er dann erfahren.
Das Geld für den Antrag müßte er eh bezahlen, ist also nicht rausgeschmissen, man spart sich nur die Grundgebühr für die Fahrschule etc.
Wenn es keine Sperrfrist gibt, dann kann die Führerscheinstelle lediglich Auflagen wie MPU oder ähnliches erteilen. Völlig ablehnen dürfen die nicht.

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""

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
nun will er den führerschein machen, damit er kein ärger mehr hat und illegal fahren müßte


clevere Idee...

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Gleich 4x keine Sperre? Er sollte mal Lotto spielen. Wenn er da auch so viel Glück hat...

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#4
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Da ich bis vor kurzem in der praktischen Studienzeit in der FEB war kann ich sagen, dass Ihr Neffe hier mit ziemlicher Sicherheit die Auflage bekäme eine MPU zu bekommen. Wenn keine Sperrfrist verhängt wurde kann der Antrag jederzeit gestellt werden. Die Behörde wird dann entsprechend reagieren.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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