Fälschung beweiserheblicher Daten, was ist das?

28. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)
Fälschung beweiserheblicher Daten, was ist das?

Hi,
ich habe Post von der Polizei bekommen. Mir wird eine Fälschung beweiserheblicher Daten vorgeworfen. Nun grüble ich die ganze Zeit, was ich getan haben könnte. Aber mir fällt nur eine Sache ein, passt das zum Tatvorwurf?

Ich war sauer auf jemanden. Daher habe ich unter seinem Vornamen mit Angabe seines Wohnortes und der Straße zweifelhafte Kleinanzeigen ins Internet gesetzt. Ferner habe ich der Person gegenüber behauptet, dass ich ihrem Chef, den Kollegen und Nachbarn Briefe in ihrem Namen geschickt habe. Habe ich aber in Wahrheit nicht getan.

Es passt aber zum Tatzeitpunkt und Tatort und was Anderes fällt mir echt nicht ein. War das denn strafbar, was ich getan habe?

Was mich aber auch wundert:

Die Person kennt lediglich meinen Namen und meine Emailadresse. Wenn ich mich selber im Internet suche finde ich aber keine weiteren Informationen zu mir. Wie könnte die Person also an meine Adresse gekommen sein?

Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
War das denn strafbar, was ich getan habe?


Möglicherweise nach §238 I Nr. 3, 5 StGB .
Je nach Inhalt der Briefe möglicherweise auch Urkundenfälschung oder den angesprochenen §269 StGB .

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Daher habe ich unter seinem Vornamen mit Angabe seines Wohnortes und der Straße zweifelhafte Kleinanzeigen ins Internet gesetzt


Was heißt "zweifelhaft"?

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#3
 Von 
fb433641-5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zweifelhaft heißt, dass die Inhalte der Anzeigen für die Person gezielt rufschädigend sind.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Zweifelhaft heißt, dass die Anzeigen rufschädigend waren. Allerdings habe ich wie gesagt nur Straße, Vorname und Ort angegeben. Das schließt ja nicht aus, dass in der selben Straße noch jemand mit dem selben Vornamen wohnt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

Na ja, und dann könnten sich auch noch andere mit demselben Vornamen geschädigt fühlen. Oder?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Naja dann darf man ja gar keine Anzeige mehr aufgeben, wenn man Thomas heißt und in Berlin wohnt auf dem Kuhdamm.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

Zweifelhafte, wie Du ja weiter oben schreibst, nicht unbedingt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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