Hi,
ich habe Post von der Polizei bekommen. Mir wird eine Fälschung beweiserheblicher Daten vorgeworfen. Nun grüble ich die ganze Zeit, was ich getan haben könnte. Aber mir fällt nur eine Sache ein, passt das zum Tatvorwurf?
Ich war sauer auf jemanden. Daher habe ich unter seinem Vornamen mit Angabe seines Wohnortes und der Straße zweifelhafte Kleinanzeigen ins Internet gesetzt. Ferner habe ich der Person gegenüber behauptet, dass ich ihrem Chef, den Kollegen und Nachbarn Briefe in ihrem Namen geschickt habe. Habe ich aber in Wahrheit nicht getan.
Es passt aber zum Tatzeitpunkt und Tatort und was Anderes fällt mir echt nicht ein. War das denn strafbar, was ich getan habe?
Was mich aber auch wundert:
Die Person kennt lediglich meinen Namen und meine Emailadresse. Wenn ich mich selber im Internet suche finde ich aber keine weiteren Informationen zu mir. Wie könnte die Person also an meine Adresse gekommen sein?
Lg
Fälschung beweiserheblicher Daten, was ist das?
28. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 28. Januar 2016 | 13:46
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 42x hilfreich)
Fälschung beweiserheblicher Daten, was ist das?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 28. Januar 2016 | 14:47
Von
Status: Lehrling (1651 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:War das denn strafbar, was ich getan habe?
Möglicherweise nach §238 I Nr. 3, 5 StGB .
Je nach Inhalt der Briefe möglicherweise auch Urkundenfälschung oder den angesprochenen §269 StGB .
#2
Antwort vom 28. Januar 2016 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (30227 Beiträge, 9496x hilfreich)
Zitat:Daher habe ich unter seinem Vornamen mit Angabe seines Wohnortes und der Straße zweifelhafte Kleinanzeigen ins Internet gesetzt
Was heißt "zweifelhaft"?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. Januar 2016 | 14:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifelhaft heißt, dass die Inhalte der Anzeigen für die Person gezielt rufschädigend sind.
#4
Antwort vom 30. Januar 2016 | 18:34
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 42x hilfreich)
Zweifelhaft heißt, dass die Anzeigen rufschädigend waren. Allerdings habe ich wie gesagt nur Straße, Vorname und Ort angegeben. Das schließt ja nicht aus, dass in der selben Straße noch jemand mit dem selben Vornamen wohnt.
#5
Antwort vom 30. Januar 2016 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (37236 Beiträge, 13742x hilfreich)
Na ja, und dann könnten sich auch noch andere mit demselben Vornamen geschädigt fühlen. Oder?
wirdwerden
#6
Antwort vom 30. Januar 2016 | 18:45
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 42x hilfreich)
Naja dann darf man ja gar keine Anzeige mehr aufgeben, wenn man Thomas heißt und in Berlin wohnt auf dem Kuhdamm.
#7
Antwort vom 30. Januar 2016 | 19:31
Von
Status: Unbeschreiblich (37236 Beiträge, 13742x hilfreich)
Zweifelhafte, wie Du ja weiter oben schreibst, nicht unbedingt.
wirdwerden
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.589
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten