Fälschung beweiserheblicher Daten - Packstation

30. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Javun
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Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
Fälschung beweiserheblicher Daten - Packstation

Hallo,

nehmen wir an eine Person A (20 Jahre alt) meldet sich in einem Forum an, welches sich im speziellen mit illegalen Arzneimittel verkauf beschäftigt. Dies tut Person A aus dem Grund um sich über Doping-Mittel zu informieren. In disem Forum entdeckt Person A auch einen Marktplatz, wo u.a. PlayStations usw. zu einem recht günstigen Preis gehandelt werden. Person A schreibt darauf einen Verkäufer an und macht ein Angebot. Der Verkäufer ist mit dem Angebot nicht ganz zufrieden und verlangt einen weitaus höheren Preis, daraufhin lehnt Person A wg. Geldmangel ab, aber der Verkäufer macht ein alternatives Angebot.

Person A soll für den Verkäufer 2 Packstationskarten bestellen und ihm diese zusenden. Dafür erhält Person A dann die PS3. Person A informiert sich über die Packstation im Internet und sieht daran nichts verwerfliches, der Verkäufer behauptet er benötige diese Packstationskarten zum Handel, damit er anonym bleiben kann.

Person A bestellt nun 2 Packstationskarten auf Vorname: Fantasiename, Nachname: Name einer auf Person A gemeldeten Firma. Die Briefe kommen in den kommenden Tagen an und werden von Person A mit dem Führerschein in der Filliale abgeholt (Einschreiben). Person A sendet dem Verkäufer die Karten und bekommt dafür die PS3.

Fast 3 Jahre später erhält nun Person A einen Brief das ein Verfahren gegen ihn wg. Fälschung beweiserheblicher Daten eröffnet wurde. Demnächst soll die Gerichtsverhandlung stattfinden. Die Packstationskarten wurden lt. Akteneinsicht wohl weiter verkauft und dann für Kreditkartenbetrug eingesetzt.

Mit welcher Strafe muss Person A jetzt rechnen. Person A hat sich in dem moment nicht viel dabei gedacht. Ich mein man meldet sich ja auch bei Facebook usw. auch nicht unbedingt mit echten Daten an aus Gründen der Privatsphäre....

Wie sollte Person A jetzt darauf reagieren? Ist ein Anwalt wirklich notwendig? Person A ist ja bereit alles zu gestehen...

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16 Antworten
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#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 372x hilfreich)

quote:
Ich mein man meldet sich ja auch bei Facebook usw. auch nicht unbedingt mit echten Daten an aus Gründen der Privatsphäre


Hier hat sich A aber ja bei etwas angemeldet, für das er zahlen muß - und hat die Sachen dann auch noch weitergegeben, obwohl der tauben Omma klar sein muß, daß die Sache "stinkt". Dann mal viel Glück für A, dem Richter zu erklären, daß er das alles völlig blauäugig für in Ordnung hielt...

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#2
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
Hier hat sich A aber ja bei etwas angemeldet, für das er zahlen muß - und hat die Sachen dann auch noch weitergegeben, obwohl der tauben Omma klar sein muß, daß die Sache "stinkt". Dann mal viel Glück für A, dem Richter zu erklären, daß er das alles völlig blauäugig für in Ordnung hielt...


Das ist aber nicht ganz korrekt. Wieso etwas zahlen? Der Dienst ist doch vollkommen kostenlos.

Was heißt denn hier alles in Ordnung hielt?! Das sagt ja keiner. Ich sage nur, es wurde jetzt nicht damit gerechnet, dass damit so ein Unfug gemacht wird (Stichwort Finanzagenten usw., die sind auch alle blauäugig an die Sache rangegangen).

Die Frage ist jetzt nur, wie könnte das Strafmaß aussehen?

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#3
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 326x hilfreich)

Guten Tag,

spätestens als der gute Mann zwei Karten haben wollte, um Ihnen ein Paket zu schicken, hätten Sie stutzig werden müssen. Selbst wenn das noch so gratis ist: Sie sind über ein illegales Forum auf den Kerl gekommen, hätten also zweimal scharf nachdenken müssen. Naivität kauft Ihnen kein Richter ab, wenn Sie andererseits "schlau" genug sind, sich auf illegalen Plattformen zu tummeln, die nicht jeder findet...

Zum Thema Finanzagenten: Wenn jemand, den ich nicht kenne und den ich nie gesehen habe, von mir verlangt, dass ich eine Zahlung über mein Konto an jemanden weiterleite, obwohl er das genauso gut auch selbst auf das Empfängerkonto zahlen könnte, dann handle ich nicht mehr blauäugig, wenn ich dieser Bitte nachkomme - dann sollte ich mich ernsthaft auf meinen geistigen Gesundheitszustand überprüfen lassen!

Aber zu Ihrer Frage: In § 269 StGB steht das mögliche Strafmaß drin. Was Sie genau erwartet, hängt von so vielen Faktoren ab, dass eine genaue Prognose Kaffeesatzleserei gleichkommt.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

-- Editiert InsoFlo am 30.01.2012 15:31

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#4
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Andere Frage. Wenn Dir jmd. anbietet. Ich gebe Dir 20 Euro, wenn Du mir 2 eMail Adressen anmeldest auf Name ... und Name .... Denkt man da großartig drüber nach? Eine Packstationskarte ist keine EC-Karte, Kreditkarte oder sonst etwas wertvolles. Es ist nur ein mittel um an der Packstation Pakete abholen zu können. Genauso hätte er 2 Ziggi Karten haben wollen (womit man Zigaretten am automaten bekommt)

Wenn er nun damit Mist anstellt, dann ist doch nicht automatisch der besteller der Karten dafür verantwortlich? Bzw. überhaupt der Vorwurf "Fälschung beweiserheblicher Daten" erscheint mir sehr schwammig. Rein theoretisch begehe ich ja schon eine "Straftat" wenn ich bei Facebook einen falschen Nachnamen angebe. Aber soetwas wird natürlich nicht geahndet...Wieso?! Weil man niemanden damit schädigt oder etwa nicht?

Also hängt doch das Strafmaß bzw. die Strafbarkeit davon ab, ob durch die Angabe falscher Daten jmd. geschädigt wird. Nun kommen wir zurück zu meiner Geschichte. Natürlich konnte ich mir denken, dass an der Sache etwas nicht stimmt. Aber dies hat der Verkäufer mit dem Wunsch nach Anonymität begründet...Verständlich! Und von Prinzip her nicht illegal. Da auch niemand geschädigt wird.

Aus dem Grunde konnte ich zum damaligen Zeitpunkt nicht davon ausgehen, dass durch die angabe falscher Daten bzw. durch die Weitergabe der Karten Dritten ein Schaden entstehen könne.

Das sollte doch für das Strafmaß bzw. für die Strafbarkeit relevant sein oder etwa nicht? Ansonsten müsste jede falsch angabe bei Gewinnspielen, eMail Anbieter, Facebook usw. gleichermaßen strafbar sein oder sehe ich da etwas falsch?

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#5
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 326x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Andere Frage. Wenn Dir jmd. anbietet. Ich gebe Dir 20 Euro, wenn Du mir 2 eMail Adressen anmeldest auf Name ... und Name .... Denkt man da großartig drüber nach? <hr size=1 noshade>


UND OB!!! Warum macht der Schwachmat das denn nicht selber? Wenn DU die anmeldest, hat der Anbieter DEINE IP, nicht seine. Wenn ER mit den Adressen Schindluder treibt, was glaubst Du wohl, bei wem die Polizei klopft?? Dafür 20 Euro??? Sorry, wer das macht, ist nicht ganz bei Trost!!!

quote:<hr size=1 noshade>Wenn er nun damit Mist anstellt, dann ist doch nicht automatisch der besteller der Karten dafür verantwortlich? <hr size=1 noshade>


Verstehst Du das denn nicht? Wie um alles in der Welt willst Du denn beweisen, dass das nicht Du warst? Die Polizei hat die Straftat und Deine Packstationkarten (die Du auch noch gefälscht hast, Stichwort Fantasiename), also was bitteschön willst Du denn machen??

quote:<hr size=1 noshade>Aber dies hat der Verkäufer mit dem Wunsch nach Anonymität begründet...Verständlich! Und von Prinzip her nicht illegal. Da auch niemand geschädigt wird. <hr size=1 noshade>


Eben! Wozu muss ich anonym bleiben, wenn ich eine Playstation verkaufe - sofern nicht gerade statt einer Festplatte eine andere Art Platte drinsteckt...

quote:<hr size=1 noshade>Rein theoretisch begehe ich ja schon eine "Straftat" wenn ich bei Facebook einen falschen Nachnamen angebe. Aber soetwas wird natürlich nicht geahndet...Wieso?! Weil man niemanden damit schädigt oder etwa nicht? <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Das sollte doch für das Strafmaß bzw. für die Strafbarkeit relevant sein oder etwa nicht? Ansonsten müsste jede falsch angabe bei Gewinnspielen, eMail Anbieter, Facebook usw. gleichermaßen strafbar sein oder sehe ich da etwas falsch? <hr size=1 noshade>


Ist es doch auch. Nur: Wo kein Kläger, da kein Richter. In Deinem Fall gibt es eben einen...

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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#6
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
UND OB!!! Warum macht der Schwachmat das denn nicht selber? Wenn DU die anmeldest, hat der Anbieter DEINE IP, nicht seine. Wenn ER mit den Adressen Schindluder treibt, was glaubst Du wohl, bei wem die Polizei klopft?? Dafür 20 Euro??? Sorry, wer das macht, ist nicht ganz bei Trost!!!


Wenns nach dem Prinzip geht dann dürften aber viele Firmen in Deutschland Ihre Dienste nicht mehr anbieten. Beispiel: Ich als IT-Firma soll einen WebShop für ein Unternehmen auf die Beine stellen. Die Firma betrügt später Ihre Kunden und liefert nicht aus...Bin ich schuld?! Nein...

quote:
Verstehst Du das denn nicht? Wie um alles in der Welt willst Du denn beweisen, dass das nicht Du warst? Die Polizei hat die Straftat und Deine Packstationkarten (die Du auch noch gefälscht hast, Stichwort Fantasiename), also was bitteschön willst Du denn machen??


Ist bereits bewiesen, da lt. Akteneinsicht der Täter bereits gefasst wurde. Daher wurde meine Verfahren auch vom Hauptverfahren abgetrennt und es geht "nur" noch um die "Fälschung beweiserheblicher Daten".

quote:
Eben! Wozu muss ich anonym bleiben, wenn ich eine Playstation verkaufe - sofern nicht gerade statt einer Festplatte eine andere Art Platte drinsteckt...


Das das was ich getan habe nicht richtig war, dass ist schon korrekt. Jedoch halte ich das Strafmaß lt. Gesetz dafür zu hoch.

quote:
Ist es doch auch. Nur: Wo kein Kläger, da kein Richter. In Deinem Fall gibt es eben einen...


Richtig. Klagen sollten aber meiner Meinung nach nur geschehen, wenn jmd. geschädigt wurde, was durch meine Handlung jedoch nicht der Fall ist. Die Polizei hat ja bereits den Täter gefasst. Was ich getan habe ist höchstens soetwas wie "Beihilfe" dazu, aber dann müsste man die Post, die die Packstationen anbietet auch verklagen. (Stichwort: Warum konnte ich die Karten überhaupt auf Fantasienamen bestellen, keine ausreichende Kontrolle durch die Post. Und dann weiter, warum versendet der Shop an Packstationen wenn sie sich bewusst sind, dass jeder solche Karten auf Fantasienamen bestellen kann)

Naja, aber um nun zum Punkt zu kommen. Mir geht es hier eigentlich nur um das Strafmaß und ob es Sinn macht einen Anwalt zu beauftragen, wenn ich doch sowieso alles beichten will?! Weiterhin sollte man beachten, dass ich keinerlei Vorstrafen habe und das die Sache vor dem Jugendgericht verhandelt wird.

Meint Ihr ich habe hier eine Strafe zu befürchten die ins Führungszeugnis eingetragen wird? Das ist mein größtes Problem...


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#7
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 326x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Beispiel: Ich als IT-Firma soll einen WebShop für ein Unternehmen auf die Beine stellen. Die Firma betrügt später Ihre Kunden und liefert nicht aus...Bin ich schuld?! Nein... <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>aber dann müsste man die Post, die die Packstationen anbietet auch verklagen. (Stichwort: Warum konnte ich die Karten überhaupt auf Fantasienamen bestellen, keine ausreichende Kontrolle durch die Post. Und dann weiter, warum versendet der Shop an Packstationen wenn sie sich bewusst sind, dass jeder solche Karten auf Fantasienamen bestellen kann) <hr size=1 noshade>


Boah, wieviele Haare man dafür braucht, um das daran herbeizuziehen......

quote:<hr size=1 noshade>Klagen sollten aber meiner Meinung nach nur geschehen, wenn jmd. geschädigt wurde, was durch meine Handlung jedoch nicht der Fall ist <hr size=1 noshade>


So...? Wer hat dem Täter denn die Karten übersandt, mit denen der einen anderen schädigen konnte? Es IST jemand geschädigt worden und SIE haben - wenn auch naiv unwissend - dazu beigetragen! Vermutlich wäre Ihnen nicht einmal etwas passiert, wenn Sie den Bockmist mit dem Fantasienamen unterlassen hätten. Denn nur dadurch musste erst aufwändig recherchiert werden, wo die Karten her kamen. Polizisten haben es nicht so gerne, wenn durch so einen Käse ihre Ermittlungsarbeit behindert wird...

Ich halte es Ihrem jugendlichen Leichtsinn zu Gute, dass Ihnen das widerfahren ist. Es steht zu hoffen, dass Sie einen solchen Fehler nicht wiederholen. Was das Strafmaß betrifft: Wenn Sie nach Jugendstrafrecht beurteilt werden und noch keine Voreintragung haben, dann werden Sie aller Voraussicht nach nichts Dramatisches zu befürchten haben. Ggf. kommen Sie mit einer Ermahnung/Verwarnung davon. Aber das liegt im Ermessen des Jugendrichters. Vermutlich dient Ihnen der Eindruck des bevorstehenden Verfahrens bereits als Warnung, so etwas künftig zu unterlassen...

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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#8
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Ganz ehrlich: selbst schuld.
War doch von Anfang an ersichtlich dass da was "stinkt".

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#9
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
Ganz ehrlich: selbst schuld.
War doch von Anfang an ersichtlich dass da was "stinkt".



Das ist schon richtig. Es "stinkt" auch, wenn mir jmd. ein Handy zum halben Preis anbietet, aber auch da laufe ich nicht direkt zur Polizei und lass die IMEI checken. (Ich glaub die haben auch besseres zu tun) Und es erwartet mich auch keine solche Strafe, wenn ich das Gerät kaufe/verkaufe.


Was ich damit sagen will. Das etwas "stinkt" war klar. Das das auch nicht ganz korrekt ist was ich gemacht habe ist auch klar. Aber das dadurch eine solche Strafe auf mich zukommen kann hätte ich nie erwartet.

Für mich ist eigentlich nur wichtig das die Sache nicht ins Führungszeugnis kommt. Ehrlich gesagt auch ein wenig lächerlich wg. so einer Lapalie einen Prozess anzustreben bzw. jmd. sein zukünftiges Berufsleben zu ruinieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 372x hilfreich)

quote:
Es ist nur ein mittel um an der Packstation Pakete abholen zu können. Genauso hätte er 2 Ziggi Karten haben wollen (womit man Zigaretten am automaten bekommt)


Äpfel, Birnen. Aber wenn du unbedingt bei deiner Meinung bleiben willst, bitte. Dann jammer aber nicht, der "böse" StA hätte dich "widerrechtlich" angeklagt und der "fiese" Richter dann "rechtsbeugerisch" verurteilt.
Vor allem solltest du solche Argumente nicht zu deiner Verteidigung einbringen.

quote:
Rein theoretisch begehe ich ja schon eine "Straftat" wenn ich bei Facebook einen falschen Nachnamen angebe.


Dort sind die Daten ja nicht "beweiserheblich" - außer du begehst dort Straftaten. Hier hast du aber ganz offenkundig falsche Identitäten mit der Absicht erstellt, sie zum Versendungsbetrug zu nutzen oder nutzen zu lassen - du wurdest ja nicht wegen der falschen Identitäten auffällig, sondern weil jemand mit "deinen" Zugangskarten Schindluder getrieben hat.

quote:
Die Firma betrügt später Ihre Kunden und liefert nicht aus...Bin ich schuld?! Nein...


Kommt drauf an. Wenn du eine .de-Domain mit deutscher Adresse für einen Kunden einrichtest, mit dem du nur über eine .ru-Mailadresse kommunizierst, wird man dich vermutlich auch fragen, wieso du nicht mißtrauisch geworden bist und dir unterstellen, du hättest bewußt an einer Betrugsaktion mitgeholfen.

Ergo: du mußt schon Gleiches mit Gleichem vergleichen.

quote:
Es "stinkt" auch, wenn mir jmd. ein Handy zum halben Preis anbietet


Genau.

quote:
Und es erwartet mich auch keine solche Strafe, wenn ich das Gerät kaufe/verkaufe.


Mach dich mal schlau, was für Strafen auf Hehlerei stehen. Dagegen ist Fälschung beweiserheblicher Daten ein Fliegendreck.

quote:
Das etwas "stinkt" war klar.


Das solltest du auch nicht zu deiner Verteidigung anbringen. Dann kannst du auch gleich auf "schuldig" plädieren.

quote:
Ehrlich gesagt auch ein wenig lächerlich wg. so einer Lapalie einen Prozess anzustreben bzw. jmd. sein zukünftiges Berufsleben zu ruinieren.


Ruiniert hast du dir das selbst. Wenn Gier blind macht oder es einem egal ist, bei was für dubiosen Geschichten man anderen Beihilfe leistet, dann gibt es eben vom Gesetz auf den Deckel. Sonst würde das ja jeder machen und dann wärst du irgendwann hier als Betrogener und würdest jammern und fragen, ob man dem Horst, der dem Betrüger so offenkundig geholfen hat, nicht mit Gefängnis und Schadensersatzforderungen auf die Füße steigen kann.

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#11
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 326x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und es erwartet mich auch keine solche Strafe, wenn ich das Gerät kaufe/verkaufe. <hr size=1 noshade>


Siehe hierzu: [URL=http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html]§ 259 StGB [/URL] :augenroll:

Den Rest hat PerryRhodan ausgeführt, dem schließe ich mich vorbehaltlos an.

Oder auf gut bairisch gesagt: Mehr sog i net...



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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Siehe hierzu: § 259 StGB

Den Rest hat PerryRhodan ausgeführt, dem schließe ich mich vorbehaltlos an.

Oder auf gut bairisch gesagt: Mehr sog i net...
<hr size=1 noshade>


Naja, wobei in 99,99 % der mir bekannten Fälle, wo der Käufer (späterer Verkäufer) es erahnen konnte, dass es sich um Hehlerware handelt, es aber nicht 100% wußte ist das ganze auf MinimalStrafen hinausgelaufen bzw. das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Gerade deshalb habe ich meine Situation ja auch so ausführlich beschrieben, damit ihr mir ein sinnvolles (mögliches) Strafmaß dafür nennen könnt bzw. ob eurer Meinung nach eine Eintragung ins Führungszeugnis zu erwarten ist. Das ist für mich ausschlaggebend, ob ich mir einen Anwalt dafür nehme...

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32390 Beiträge, 17069x hilfreich)

Tja, wie hoch war denn der letztendlich angerichtete Schaden?

-- Editiert muemmel am 31.01.2012 15:48

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
Tja, wie hoch war denn der letztendlich angerichtete Schaden?


Der Gesamtschaden durch den Hauptangeklagten versucht betrug ca. 10.000 Euro. Der Schaden durch meine Packstationskarte betrug unter 1000 Euro.

Ich wäre auch gerne bereit die 1000 Euro zu zahlen, meinetwegen auch 10.000 Euro auf Raten. Einzig und allein den Führungszeugnis Eintrag will ich auf alle Fälle vermeiden.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32390 Beiträge, 17069x hilfreich)

Na, bei einer Schadenshöhe unter 1.000 Euro sollte keine Strafe rauskommen, die ins FZ kommt. Allerdings sollten Sie dann vor Gericht nicht auf "Eigentlich habe ich gar nichts gemacht" machen, sondern sich etwa reuig zeigen, so nach dem Motto "Hätte ich doch mal nachgedacht". Übrigens kann auch Jugendstrafrecht angewandt werden, da Sie zur Tatzeit ja erst 20 waren. Das schützt Sie ziemlich sicher vor einem FZ-Eintrag. Statt einer Geldstrafe gäbe es dann Sozialstunden.
Was die Wiedergutmachung anbelangt: Den Gesamtschaden, also die 10.000 Euro, bezahlen zu wollen, ist völliger Unfug - der hat doch jenseits der 1.000 Euro mit Ihnen gar nichts zu tun.

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" "

-- Editiert muemmel am 31.01.2012 16:05

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

So, ich hab jetzt nächste Woche schon meine Hauptverhandlung und das mitten in meiner Prüfungsphase.

Ich hab so eine Angst davor, dass ich da wohl bibbernd auftauchen werde.

Hat vllt. jmd. noch einen guten Rat für mich? Und wie läuft das eigentlich ab? Ich wurde um 9:45 Uhr in den Saal ... geladen. Geh ich da jetzt einfach um 9:45 Uhr rein oder werd ich aufgerufen oder wie läuft das ab?

Hatte noch nie in meinem Leben irgendetwas mit Gerichten oder der Polizei zutun, deswegen ist das gerade die Hölle für mich.

Und noch eine Frage...Die Sache wird ja vor dem Jugendgericht ausgetragen. Ich dachte es wird vor der Hauptverhandlung durch die Jugendgerichtshilfe beurteilt nach welchem Recht ich zu bestrafen sei. Warum entfällt das bei mir?

Ich mach mir solche Sorgen, dass ich nach normalem Strafrecht verurteilt werde...

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