Fälschung des Semestertickets

4. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Der Fälscher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fälschung des Semestertickets

Angenommen, ich habe ein ORIGINAL blanko Semesterticket und füge dort meine Daten ein, so dass ich mich mit meinem BPA identifizieren kann als der "rechtmäßige" Nutzer dieses Tickets. (Bereits geschehen) und weiter angenommen irgendein Kontrolleur würde bemerken, dass dieses Ticket nicht von der Uni ausgestellt wurde (wie auch immer er die Fälschung bemerken soll, da es ja wirklich eine Originalvorlage ist) (noch nicht geschehen) was für rechtliche Konsequenzen drohen mir bzw. der Person, die mir das Blankoticket besorgt hat? Habe mir bisher noch nie etwas zu schulden kommen lassen und bin 28 Jahre jung. Gruß Der Fälscher

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

tja, da hätten wir Urkundenfälschung und Beihilfe dazu. Der Strafrahmen dafür ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, wenn ich mich recht erinnere. Ich habe den § gerade nicht zur Hand, aber das Strafgesetzbuch finden Sie auch online und können da selbst mal den § nachlesen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zumindest derjenige, der die Daten in die Vorlage einträgt, um damit Leistungen in Anspruch zu nehmen, die ihm sonst nicht zustehen, macht sich des Betruges und der Urkundenfälschung strafbar. Wenn es ein Ersttäter ist, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Derjenige, der die Blankodokumente zur Verfügung gestellt hat, wird zunächst ermittelt werden müssen - ohne Aussage des Nutzers der Fälschung ist das wohl schwierig. Des Weiteren ist dann zu untersuchen, aus welchen Motiven dieser die Blankounterlagen zur Verfügung gestellt hat und wie er an selbige herangekommen ist.

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