Fahren mit fremden Semesterticket

23. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
eljardin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren mit fremden Semesterticket

Ich bin vor ca. einem Monat bei einem Kumpel zu besuch gewesen und wir haben abends bei ihm in der Wohnung getrunken und wollten dann noch feiern gehen. Dann hab ich den dämlichen Fehler gemacht das Ticket seines Mitbewohners (ohne dessen Kenntnis, lag in der Wohnung rum) zu nehmen und wurde von der Kontrolle erwischt. Daraufhin wurde die Polizei gerufen und ich hab dort die obige Geschichte erzählt. Dann haben sie noch eine Alkoholkontrolle gemacht. Das Ergebnis war 1,7 Promille.
Die 40€ Strafe habe ich bereits bezahlt und jetzt kam ein Vorladungsschreiben der Polizei.

Meine Frage jetzt:
Auf was muss ich mich einstellen und sollte ich zur Vorladung gehen oder von meinem Verweigerungsrecht gebrauch machen?

Achja: Ich bin Ersttäter.

Vielen Dank schon mal vorab

-- Editiert von Moderator am 27.05.2015 16:34

-- Thema wurde verschoben am 27.05.2015 16:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Petoria
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich kann mir schlecht vorstellen, dass du wegen des Alkohols bestraft wirst. Ich verstehe auch nicht, warum die Polizei eine Alkoholkontrolle durchgeführt hat. Ich kenne nur die Promillegrenze für Fahrzeugfahrer.

Hat die Polizei noch irgendetwas gesagt oder steht in der Vorladung ein Gesetz etc., damit du weißt, wegen was sie dich vorladen? Geht es hier um das Ticket oder um den Umstand, dass du alkoholisiert warst?

Signatur:

Angaben ohne Gewähr ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB ) oder wegen versuchten Betruges (§ 263 StGB ).

§ 263 StGB liegt vor, wenn Sie das Ticket bei der Kontrolle vorgezeigt haben sollten, wovon ich ausgehe.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Auf was muss ich mich einstellen Sowas wird durchaus auch schon mal wegen Geringfügigkeit eingestellt.
und sollte ich zur Vorladung gehen oder von meinem Verweigerungsrecht gebrauch machen? Da es wohl kaum Sinn macht, den Vorwurf zu bestreiten, und ein Geständnis der oben erwähnten Verfahrenseinstellung durchaus zuträglich wäre, sollten Sie da besser hingehen. Außerdem könnten Sie bei der Gelegenheit Ihren Mitbewohner entlasten, gegen den derzeit vermutlich wegen Beihilfe zum Betrug ermittelt wird.
Ich verstehe auch nicht, warum die Polizei eine Alkoholkontrolle durchgeführt hat. Ich kenne nur die Promillegrenze für Fahrzeugfahrer. Um festzustellen, ob der TE evtl. vermindert zurechnungsfähig war - das wäre nämlich strafmildernd. Freilich reichen 1,7 Promille da nicht aus.

1x Hilfreiche Antwort

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