Mein Nick lautet "speranta" und ich habe eine sehr, sehr dringende Frage (brauche leider bis heute abend schon einen Feedback, wenn es ginge):
Ich habe einen Bekannten, der jetzt 21 Jahre alt ist. Er ist deutscher Staatsbürger.
Mit 15 Jahren war er zu Besuch bei seinen Großeltern in Italien und ist ohne Führerschein mit einen Rennwagen auf einer öffentlichen Straße in ein Rennen gefahren. Es ist nichts passiert, weder Unfall nocht Personenschaden. Er wurde aber trotzdem erwischt, verurteilt (? zumindest sagt er das so), musste damals eine saftige Geldstrafe in Italien bezahlen und hat eine 1-jährige Führerscheinsperre bekommen zum Zeitpunkt, wenn er hier in Deutschland die Möglichkeit bekommt, seinen Führerschein zu machen (also ab 18 Jahren).
Seitdem hat er nichts mehr von der Sache gehört. Jetzt bekommt er aus Italien eine Art Vorladung mit der Begründung, man hätte dort noch Fragen an ihn, wie z.B. wem damals das Auto gehörte, wem ihm erlaubt hat, damit zu fahren usw.
Mein Bekannter will jetzt wissen, ob er, sollte er der Vorladung nicht Folge leisten, von den deutschen Behörden auf Wunsch der italienischen Behörden ausgeliefert werden könnte und in welchem Land er sich eventuell einen Anwalt nehmen müsste - Deutschland oder Italien?
Es wäre sehr, sehr nett, wenn mir jemand zu diesen Fragen zumindest ein paar Ratschläge erteilen könnte. Wie gesagt, die Sache brennt leider sehr und ich bräuchte einen Feedback am liebsten gestern als morgen. Vielen Dank
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"speranta"
Fahren ohne Führerschein im Ausland
21. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2007 | 12:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Führerschein im Ausland
#1
Antwort vom 21. November 2007 | 12:51
Von
Status: Bachelor (3084 Beiträge, 581x hilfreich)
Eine 'Auslieferung' wird mit Sicherheit nicht erfolgen, da dies nach dem deutschen Gesetz verboten ist, Art. 16
Grundgesetz, schon deshalb nicht, weil er hier nur Zeuge ist.
Fährt er nicht nach Italien, wird er sicherlich im Wege der Rechtshilfe vor einem deutschen Gericht vernommen werden.
#2
Antwort vom 21. November 2007 | 16:57
Von
Status: Unbeschreiblich (34442 Beiträge, 17807x hilfreich)
Hi,
na, irgendwie eigenartig ist das schon. Beihilfe zum Fahren ohne FS ist sicher auch in Italien nach 6 Jahren verjährt...
Gruß vom mümmel
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. November 2007 | 19:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Von speranta an meine lieben "Helfer":
Ich danke Euch herzlichst. Das hat meinem Bekannten sehr weitergeholfen :-) Kuss
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"speranta"
#4
Antwort vom 22. November 2007 | 06:15
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 107x hilfreich)
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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