Fahren unter alkohol in der probezeit!!!

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fontastik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren unter alkohol in der probezeit!!!

hallo,
ich wurde vor kurzem mit 1,7 promille in der atemluft angehalten da ich meinte das das nicht sein kann musste ich noch eine blutprobe abgeben es kann sein das ich noch andere sachen im blut hatte aber der arzt hat mich auf nix angesprochen was kommt jetzt alles auf mich zu?
und was kostet mich ein anwalt in so einem fall?
Danke

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15 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Google und die Forensuche helfen weiter.

Zusammengefasst: Erst ist der Blutalkoholwert abzuwarten. Ist der über 1,6 Promille oder sind noch andere Drogen im Spiel, steht an:
Strafverfahren (Geldstrafe), MPU, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Vielleicht tröstet es ein ganz klein wenig, dass die Blutentnahme sowiso erfolgt wäre bei dem Atemalkoholwert und nicht nur weil Sie gesagt haben, 'dass das nicht sein kann'. Ansonsten ist Jotrocken zuzustimmen. Erst mal muß der Wert der BAK abgewartet werden, bzw. die komplette Analyse der Blutentnahme.

Was ein Anwalt in dem Fall kostet, kann man auch nicht vorhersagen. Kommt drauf an ob ein OWi-Verfahren daraus wird, oder ein Strafverfahren. Wenn letzteres, kommt es darauf an, ob es eine Hauptverhandlung gibt, oder per Strafbefehl entschieden wird. Um die 1000.00 € sollten Sie beim Strafverfahren durchaus einplanen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Fontastik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja und wie sieht das aus mit den drogen weil der arzt hat nix erwähnt und die polizisten haben auch nix darüber gesagt

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Warten Sie am besten das Ergebnis der Blutprobe ab. Weiß nicht genau, ob die Blutprobe automatisch mit auf Drogen überprüft wird oder ob das nur auf konkreten Verdacht hin geschieht. Welche Drogen stehen überhaupt im Raume?

Sobald das Ergebnis des Bluttests da ist, können Sie wieder posten. Dann kann man auch besser weiterhelfen. Spekulieren bringt nichts.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Fontastik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

canabis am vortag also über 24 std. hergewesen und ein wenig amphetamine auf der party :-(
vielen dank für eure hilfe

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#6
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

ja und wie sieht das aus mit den drogen weil der arzt hat nix erwähnt und die polizisten haben auch nix darüber gesagt

Was sollen die auch sagen? Durch 'ansehen' der Blutprobe können die auch nicht sagen, ob BTM in ihr nachgewiesen sind. Die müssen genauso das Ergebnis der forensisch-toxikologischen Untersuchung des Blutes abwarten wie Sie auch.

Werden tatsächlich Amphetamine (od. idF. auch Cannabis) nachgewiesen, ist auf jeden Fall eine MPU fällig (vor Wiedererteilung der FE), selbst wenn der BAK einiges unter den 'gepusteten' 1,7 oo/o, bzw. auch unter 1,6 o/oo liegen sollte.

Sie können jedoch schon mal davon ausgehen, dass die Alkoholfahrt nicht mehr im OWi-Bereich liegt, denn das wäre nur bis 1,09 o/oo der Fall. Ab 1,1 o/oo ist man im Straftatbereich [§ 316 StGB ]. Die Fahrerlaubnis wird entzogen werden [§ 69 StGB ]. Für die Wiedererteilung wird eine Sperrfrist erteilt [§ 69a StGB ]. Eine MPU vor Wiedererteilung wird angeordnet werden [§ 14, Abs. 2 FEV bei Nachweis von BTM, § 13, Nr. 2c FEV bei Nachweis von 1,6 oder mehr o/oo Alkohol], bzw. ein ärztl. Gutachten [§ 13, Nr 1 iVm. § 11 Abs. 2, Satz 3, Nr. 5 FEV] bei weniger als 1,6 o/oo Alk. und keinem Nachweis von BTM.

Sollte die Sperrfrist nach § 69a StGB mehr als 2 Jahre betragen, bzw. wird die Fahrerlaubnis erst nach mehr als 2 Jahren neu erteilt, muß die Führerscheinprüfung nach erfolgreicher MPU komplett wiederholt werden (incl. Pflichtfahrstunden m.W.n.).

Mal ein Paar Kosten zusammengestellt:

Die MPU kostet zwischen rd. 400,00 und 750,00 € (je nachdem ob MPU nur wegen Alk. oder auch wegen Drogen). Werden Urinkontrollen zur Abstinenzkontrolle hinsichtlich Drogen angeordent (z.B. für die Dauer von 1 Jahr), schlagen die mit rd. 1020.00 € zu Buche ( 12 mal 85,00 €)

Kosten einer evtl. MPU-Vorbereitung rd. 100,00 €

Antrag auf Neuerteilung rd. 150,00 €

Bei Neuablegung der Prüfung (siehe oben) rd. 750,00 - 1.000,00 €

Dazu wie gesagt noch ggf. Anwaltkosten von ca. 1.000,00 € und natürl. die Geldstrafe. Hierbei kann man (bei unserem Gericht hier) durchschnittlich mit 40-50 Tagessätzen rechnen. Das wären, wenn man den Mittelwert von 45 Tagessätzes nimmt und ein Monatsgehalt von 1,200,00 € annimmt, 1.800,00 € plus Verfahrenskosten (Gerichtskosten + Kosten der Blutentnahme) von ca. 300,00 €.

Im schlechtesten Fall können da also locker mehr als 6.000,00 € zusammenkommen. Selbst wenn es nicht ganz so arg kommt, kostet es eine Stange Geld. Kann man sich anhand der Einzelpositionen ja ungefähr ausrechnen.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Schöne Aufstellung. Gute Arbeit!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#9
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Fontastik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

so die briefe vom gericht und der polizei kamen heute es wurden 1,67 promille im blut festgestellt sonst wurde nix mehr festgestellt habe seit dem tag wo das passiert ist kein alkohol mehr getrunken da ich mich auf die mpu schon eingestellt hab da ich auf mein führerschien angewiesen bin wegen der arbeit was kann ich tun um so schnell wie möglich mein führerschein wieder zu bekommen? werde auf jedenfall mal jeden 1. im monat zum onkel doc gehen und meine leberwerte nehmen lassen wenn das überhaupt was bringt
danke euch schonmal für eure mühen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja wie gesagt, dann ist es eine Straftat (keine Owi mehr) und es wird eine Sperre und MPU fällig. Sie sollten einen Anwalt (Tätigkeitsschwerpunkt: Verkehrsstrafecht) nehmen. Der kann alles ins Feld führen, um die Sperre so kurz wie möglich halten.

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#12
 Von 
Fontastik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

und was soll ich am besten der polizei nächste woche sagen in meiner aussage?

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#13
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Naja, sagen kann man da nicht mehr viel. Die hohe Blutalkoholkenzemtration spricht für sich.

Bei unserer Staatsanwaltschaft wäre die Fahrerlaubnis für mindestens 9 Monate weg + Geldstrafe.

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#14
 Von 
Fontastik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

so gestern kam hoffentlich der letzte brief vom gericht habe 35 tagessätze a 15 euro bekommen und 7 monate sperre hab seit dem tag wo ich angehalten wurde kein tropfen alkohol getrunken selbst karneval nicht der polizist wo ich meine aussage machte meinte zu mir ich sollte mal mit der staatsanwaltschaft reden ob ich eine sondergenehmigung bekommen könnte da ich 30 km zur arbeit habe und sonst nur schwer zur arbeit komme ich befinde mich noch in der ausbildung hab da letztens mal angerufen und die frau meinte nein sowas gäbe es nicht jetzt wollt ich mal wieder euch lieb fragen ob es da doch irgendwas gibt was ich noch machen kann um mein führerschein früher zurück zu bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die gute Frau hat Recht. Bei Fahrverboten (1-3 Monate) kann man den Zeitpunkt des Fahrverbots verlegen, z.B. taktisch günsitg in den Urlaub. Aber bei Ihnen handelt es sich nicht um ein Fahrverbot, sondern eben um eine Entziehung der FE mit Sperre zur Neuerteilung.

Bei einem Fahrverbot ist der Führerschein quasi nur auf Eis gelegt, hier bei Ihnen ist er komplett weg und Sie müssen einen neuen FS beantragen.

Was Sie tun können ist eine Sperrzeitverkürzung beantragen[§69a, abs.7 StGB ]. Da würde ich mir allerdings auch keine großen Hoffnungen machen. Auf jeden Fall müßten Sie 'etwas dafür tun', z.B. an einen Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer teilnehmen oder ähnliches (genau weiß ich es auch nicht, mal bei der StA nachfragen)




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