Fahrerflucht - droht Führerscheinverlust?

22. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
isabella622000
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrerflucht - droht Führerscheinverlust?

Hallo vieleicht könnt ihr mir helfen.Meine Tochter fuhr vor über einem Jahr (zum Zeitpunkt 19 und Führerschein auf Probe) mit dem Auto abends ein Kinoprogramm gucken. Auf dem Parkplatz hielt Sie an weil ihr Freund PIPI musste Sie fuhr weiter und aufeinmal Stand ein Mann vor ihr (Der zwischen den Autos rausgelaufen kam) Sie stoppte und drehte sich rum und vergewisserte sich ob Sie den Mann verletzt hatte war aber nicht.Am nächsten Tag rief mein bekannter an und sagte die Polizei würde den BMW suchen wegen Fahrerflucht ,meine Tochter schickte ich darauf hin direkt zur Polizei. Sie machte Ihre Aussage,Jetzt nach über einen Jahr kommt eine Brief von der staatsanwaltschaft wegen versuchten Diebstahl (angeblich wollte der Freund Leisten am Auto abmontieren dabei war er nur PIPI machen) Körperverletzung der Mann hatte ein Ärztliches Attest. und DNA Analyse läge vor (die hatten Spurensicherung am Auto gemacht. Meine Tochter war da und fragte was Sie machen könnte die sagten nichts einen Anwalt bekäme Sie nicht gestellt (Sie hat kein Geld für einen eigenen da Harz4) da Sie keinerlei Einträge im Regiester hat und auch seit über einem Jahr nicht mehr aufgefallen ist. Wie hoch könnte die Strafe sein meine Tochter dreht am Rad weil die Verhandlung erst im Juli sein soll und Sie brauch den Führerschein da Sie ihren freund jeden Tag auf die Arbeit fährt (Ausbildung) er hat keinen und Sie haben einen Wohnung zusammen geholt und haben jetzt Nachwuchs bekommen und sind auf das Gehalt von Ihrem Freund angewiesen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ohne Kenntnis der Aktenlage läßt sich dazu nichts sagen. Ebenso wie Sie selbst, was ja auch hier niemand dabei und kann beurteilen, was wirklich passiert ist.

Um einen Anwalt zu bekommen, müsste ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegen. Das ist zwar aufgrund der vorgeworfenen Straftat nicht der Fall, möglicherweise aber aufgrund der Vorstrafen und der Tatsache, dass daher eine schärfere Verurteilung in Betracht kommt. Sie soll auf jeden Fall bei Gericht einen Antrag auf Pflichtverteidigung stellen. Das muss zwar nicht klappen, ist aber einen Versuch wert.

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

der sachverhalt ist seltsam, zumal die frau tochter wohl vorbelastet ist. Nur pippi machen ist kein Diebstahl. Seltsam ist die Kombination Diesbstahl+KV, ich dachte immer, daß dies Raub zumindest sein könnte.

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#3
 Von 
isabella622000
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Nee meine tochter ist nicht vorbestraft .Der jenige der angblich angfahren wurde hat ausgesagt das er vermutet das die Leisten an seinem Auto geklaut werden sollten und deshalb hätte meine Tochter ihn angfahren laut Polizeibericht meine Tochter sagte aus wie schon erwähnt das ihr Freund kurz austreten musste und sie dann weitergefahren wären und der Mann aus dem dunkeln zwischen den Autos plötzlich vor Ihnen stand ,Sie sagt heute noch ich habe Ihn nicht angefahren und habe mich vergewissert im Spiegel und er stand auf dem Parkplatz.Einen Pflichtverteidiger bekommt Sie nicht laut Gericht da Sie nicht vorbestraft ist und Sie seit diesem Vorfall auch nciht mehr polizeilich aufgefallen ist.Aufgrund des Alter wird im OKt 21 kommt Sie vors Jugendgerciht

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