"Fahrerflucht" in Probezeit

8. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
bN193
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Fahrerflucht" in Probezeit

Guten Tag,

ich habe heute, den Spiegel eines parkenden PKWs gestreift.
Ich hab zwar dem Halter eine Nachricht unter den Scheibenwischer geklemmt, in welcher ich um Rückruf bete.
Da es nur ein minimaler Kratzer am Seitenspiegel war, hab ich nicht die Polizei informiert(was im Nachhinein dumm war).
Ich bin nochmal zur Unfallstelle zurückgefahren um zu sehen ob das Auto noch da ist, um das Kennzeichen zu notieren und nachträglich noch zu Polizei zu fahren, leider war das Auto schon weg.
Das Problem ist, dass es zwischenzeitlich geregnet hat und ich somit nicht weiß ob der Halter meine Nachricht erhalten hat.

Ich bin noch in der Probezeit, deshalb würde ich gerne wissen was auf mich zu kommen kann, falls mich jemand gesehen hat und mich wegen Fahrerflucht anzeigt.

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Gucken Sie doch mal ins Unterforum Verkehrsrecht - da sind die Strafen für Unfallflucht einschließlich der Probezeitmaßnahmen x-mal benannt worden.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Schätzungsweise 30-40 Tagessätze Geldstrafe (wenn Erwachsenenrecht anzuwenden ist), wahrsch. 1-3 Monate Fahrverbot, 7 Punkte in Flensburg, Aufbauseminar, da FAP-A Verstoß.

Wer sich selbst innerhalb von 24 Stunden noch bei der Polizei anzeigt, kann Strafmilderung erhalten. Siehe § 142, Abs. 3 und 4 StGB .

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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