Fahrerflucht - kann etwas auf mich zukommen weil ich davon weiss und es nicht melde?

23. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
marcelxx6
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht - kann etwas auf mich zukommen weil ich davon weiss und es nicht melde?

hi.
ich bin bei einem bekannten mitgefahren im auto und er ist gegen ein fahrzeug gefahren und einfach weitergefahren.die motorhaube vom anderem fahrzeug ist deutlich verzogen.kann nun etwas auf mich zukommen weil ich davon weiss und es nicht melde?wenn ja an wen muss ich mich nun wenden damit mir strafrechtlich nichts passiert.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

kann nun etwas auf mich zukommen weil ich davon weiss und es nicht melde?

Nein, zu einer Meldung sind Sie nicht verpflichtet. Nur falls die Polizei Ihren Kumpel auf andere Weise als Verursacher ermittelt und Sie evtl. (falls Sie jemand im Auto gesehen hat, oder Ihr Kumpel so blöd ist , Sie als Zeugen zu benennen, in der Hoffnung, dass Sie ihn decken) von Staatsanwaltschaft oder Gericht als Zeuge befragt werden müssen Sie wahrheitsgemäß aussagen. Wenn Sie 'nur' von der Polizei befragt werden, müssen Sie nichts aussagen, dürfen aber auch nichts Falsches sagen. Das wäre in dem Fall dann vers. Strafvereitelung.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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