Fahrkarte Gefälscht, urkundenfälschung

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ille123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrkarte Gefälscht, urkundenfälschung

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wurde gerade in der Tram kontrolliert und hatte meine Fahrkarte mit Tesa beklebt so dass ich sie immer wieder verwenden kann. Total bescheuert wollte so ein paar tage überbrücken bis ich mir ne neue Monatskarte kaufen kann. Er hat dann meine Personalien aufgenommen und die Karte einbehalten.

Was kommt da jetzt auf mich zu? Klar die 60 Euro Strafe aber was noch? Ist ja schließlich Urkundenfälschung soweit ich das richtig verstanden habe.

Bin 21 und ist auch nicht mein erstes vergehen mit 18 hatte ich eine Gerichtsverhandlung wegen erschleichen von Leistungen. Haben dann 6 Monate Betreuungsweisung bekommen. Ich habe große Probleme mit Geld. Kann damit einfach nicht umgehen. Die zeit mit der Betreuungsweisung was dass beste was mir passieren katte. In der Zeit mit Hilfe der Dame habe ich alles so toll hinbekommen.

Darauf kann ich nur wahrscheinlich nicht wieder hoffen oder? Schließlich greift jetzt das Jugendstrafrecht nicht mehr.

Meinen job habe ich auf Grund meines Umzugs gekündigt und ab dem 15.August bin ich also arbeitslos und auch nicht mehr in Berlin.

bin gerade wirklich am verzweifeln! Es wäre so dumm wegen sowas in den knast zu kommen! weiß echt nicht wieso ich so bescheuert bin!!!

-- Editiert von Moderator am 29.07.2019 13:52

-- Thema wurde verschoben am 29.07.2019 13:52

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Das steht im Forum "Grundgesetz". Hast du eine Frage im Zusammenhang zum Grundgesetz?

Oder einfach nur
:forum:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ille123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das steht im Forum "Grundgesetz". Hast du eine Frage im Zusammenhang zum Grundgesetz?

Oder einfach nur
:forum:


tut mir leid , Falsches Forum... weis ehrlich gesagt nicht wo das hin soll. Kenn mich in rechts sachen überhaupt kein bisschen aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Straftaten gehören ins Forum Strafrecht.

Aufgrund der einschlägigen Vorbelastung wirst du wahrscheinlich mit einer Geldstrafe rechnen müssen.

Ich tippe mal auf 25 Tagessätze, vielleicht auch fünf weniger oder zehn mehr.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.917 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen