Hallo, ich bin mal mit meinem Semesterticket gefahren und wurde kontrolliert. Da hatte ich zwar das Semesterticket dabei, den Personalausweis aber nicht. Und das Ticket gilt dummerweise nur in Verbindung mit einem Lichbildausweiss... Der Kontrolleure meinte, das wäre dem gleichzustellen, als ob ich meine Fahrkarte vergessen hätte...
Ich musste somit mein Ticket und meinen Personalausweiss am nächsten Tag bei dem Unternehmen vorzeigen und habe dann so ein ermäßigtes "Erhöhtes Beförderungsentgelt" iHv. 3 Euro bezahlt.
Danach habe ich nichts mehr von dem Unternehmen oder von anderen Behörden gehört.
Nun frage ich mich, ob ich deswegen in irgendwelches Register eingetragen wird (so was wie Zentralregister in Bonn oder so...), das später für mich nachteilig wirken kann?
Fahrkarte vergessen, irgendwelche Eintragung in irgendwelches Register?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da du die Fahrt im Voraus bezahlt hast, liegt im Sinne des §265a STGB keine Leistungserschleichung vor, auch dann nicht, wenn Du den Ausweis nicht noch nachträglich vorzeigst. Ich nehme auch an, dass man wohl kaum einen diesbezüglichen Tatverdacht gegen einen möglichen Stammkunden bei der Polizei anzeigt, bevor dieser die Gelegenheit zum nachträglichen Nachweisen und entrichten einer Bearbeitungsgebühr erhält. Die Gebühr ergibt sich allein aus den Beförderungsbedingungen und das Unternehmen könnte auch versuchen diese zwangsweise einzufordern.
Im übrigen stellt sich auch die Frage, wen man in diesem Fall (Ticket ohne passenden Ausweis) anzeigen sollte. Mangels brauchbarer Personalienfeststellung könnte man wohl in dieser Situation nur den Ticketinhaber wegen Beihilfe zur Leistungserschleichung anzeigen. Da werden sich Polizei und Staatsanwaltschaft freuen, denn es wäre ihre Aufgabe zu ermitteln, ob man dem Beschuldigten das "Ausleihen" seines Semestertickets irgendwie nachweisen kann. Sollte der auch noch die Aussage verweigern, so bliebe der Staatsanwaltschaft wohl kaum etwas anderes übrig als das Verfahren wegen Mangel an Beweisen einzustellen.
Sollte eine Anzeige gestellt worden sein, die die Polizei für hinreichend "interessant" hält, so wird sie Dich um eine Stellungnahme bitten, entweder schriftlich oder durch persönliches Erscheinen. Ansonsten erfährst du vermutlich nie etwas von dem Verfahren, da du über eine Einstellung nach §170 STPO nicht informiert werden mußt. Einträge gibt es in diesem Fall bei der Polizei und im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft. Du kannst Dich bei Polizei, Staatsanwaltschaft und BKA mit dem Hinweis auf das jeweilige Datenschutzgesetz über Eintragungen informieren, hast aber keinen Anspruch auf Informationen zu noch laufenden Verfahren.
danke für die ausführliche Erklärung.
Ich glaube zwar nicht, dass sie mich anzeigen würden. (war ja klar, dass ich nur meinen Ausweiss vergessen habe, das Ticket gehörte eindeutig mir) Nun wollte ich fragen, wer könnte denn außer mir noch Einblick darauf haben, wenn es so eine Eintragung bei der Polizei und Staatsanwaltschaft gäbe? Würde diese Eintragung irgendwie nachteilig für mich wirken. z.B. wenn ich Jura studieren würde, könnte diese Eintragung später Problem verursachen bei Beamtung als Richter oder so was? (nur ein Beispiel, studiere "glücklicherweise" nicht Jura)
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Wenn
denn ein Strafverfahren eingeleitet und anschl. eingestellt worden wäre
(wovon aber auch ich keinfalls ausgehen würde) hätte das für die Dauer von 2 Jahren einen Eintrag im "zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister" (ZStV) zur Folge. Dort hat nur die Justiz, und auch die nur zum Zwecke der Strafverfolgung
Einblick.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
DanielB hat recht, es liegt keine Straftat vor.
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