Hi
Gehen wir von der Momentanen Situation in BW aus. Und Fr. Dr. Eisenmann macht die Schulen wieder auf und jemand infiziert sich deswg mit Corona und hat einen schweren Verlauf mit Langzeitschäden. Könnte man dann nicht Fr. Dr. Eisenmann als Kultusministerin wegen fahrlässiger Körperverletzung verklagen, ihre Schuld zu klären liegt ja beim Gericht aber könnte man rein theoretisch?
Fahrlässige Körperverletzung Corona
11. Januar 2021
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Frage vom 11. Januar 2021 | 12:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Körperverletzung Corona
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#1
Antwort vom 11. Januar 2021 | 12:39
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Theoretisch ja.
#2
Antwort vom 11. Januar 2021 | 12:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatTheoretisch ja. :
Wie denken sie sähen die Chancen auf Erfolg aus ?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2021 | 13:04
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatWie denken sie sähen die Chancen auf Erfolg aus ? :
Nicht existent.
#4
Antwort vom 11. Januar 2021 | 14:15
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Nein.ZitatTheoretisch ja. :
Wegen fahrlässiger Körperverletzung kann man Niemenden verklagen. Da kann allenfalls die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, was sie aber wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht machen wird.
Vor allem würde es sehr voll auf Deutschlands anklagebänken werden. Da sitzen dann Firmenchefs, die ihre Mitarbeiter arbeiten lassen, Pfarrer, die einen Gottesdienst feiern, DFB- und DFL-Funktionäre, die Fußballspiel aus. Die Reihe ließe sich noch ewig forsetzen.
Dessen ungachtet genießt Frau Dr. Eisenmann politische Immunität.
#5
Antwort vom 11. Januar 2021 | 14:16
Von
Status: Schlichter (7244 Beiträge, 1526x hilfreich)
ZitatKönnte man dann nicht Fr. Dr. Eisenmann als Kultusministerin wegen fahrlässiger Körperverletzung verklagen, ihre Schuld zu klären liegt ja beim Gericht aber könnte man rein theoretisch? :
Klagen kann man immer und gegen jeden bzw. alles
Erfolgschancen sehe ich = 0
#6
Antwort vom 11. Januar 2021 | 14:21
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatNein. :
Wegen fahrlässiger Körperverletzung kann man Niemenden verklagen. Da kann allenfalls die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, was sie aber wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht machen wird.
Das ist mir bewusst.
Da ich aber davon ausgehe, dass hier ein verärgerter Schüler schreibt, wollte ich mich nicht über Anzeigen/Anklage etc. kleinlich auslassen.
#7
Antwort vom 11. Januar 2021 | 14:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatNein. :
Wegen fahrlässiger Körperverletzung kann man Niemenden verklagen. Da kann allenfalls die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, was sie aber wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht machen wird.
Das ist mir bewusst.
Da ich aber davon ausgehe, dass hier ein verärgerter Schüler schreibt, wollte ich mich nicht über Anzeigen/Anklage etc. kleinlich auslassen.
Nein es schreibt kein verärgerter Schüler es war einfach nur eine theoretische Frage für nh Diskussion mit nem Kumpel. Weil wir uns uneinig waren
#8
Antwort vom 11. Januar 2021 | 14:47
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Wenn es rein um die Begrifflichkeiten "Verklagen" und "Anklagen" geht, dann sehe ich das auch als kleinlich an. Aber zwischen Jemanden verklagen und Anzeige erstatten sehe ich das dann halt nicht mehr als kleinlich an. Das ist dan doch ein gewaltiger Unterschied.ZitatDa ich aber davon ausgehe, dass hier ein verärgerter Schüler schreibt, wollte ich mich nicht über Anzeigen/Anklage etc. kleinlich auslassen. :
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