Hallo,
ich habe da ein kleines Problem. Bin am Donnerstag nachmittag aus dem Auto meines Freundes ausgestiegen. Saß hinten und habe durch die Kopfstütze den vorbeifahrenden Radfahrer nicht gesehen. Er ist gegen die Tür geknallt und ja hat sich am Knie 2 kleine Schürfwunden zugezogen. Nach dem Aufprall ist er sofort zur Polizei geradelt und 15 min später ist er wieder mit dem Rad gekommen und die Polizei kam dann auch. Das komische ist noch, dass wir ihn 2x mal drauf hingewiesen haben, er solle doch zum arzt gehen. doch der mann meinte nur er wolle noch in die stadt fahren und wolle morgen erst zum arzt .
Jetzt habe ich von der Polizei erfahren, dass der Mann sich einen Anwalt geholt hat und einen Antrag auf Strafverfahren gestellt hat. Naja jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, denn bis jetzt war ich angeblich bei meinen Eltern PHV, aber dadurch das ich eine Ausbildung angefangen habe, bin ich höchstwahrscheinlich nicht mehr versichert!
Eine Frage habe ich nun: Wie sollte ich da am besten vorgehen und wie hoch wäre das Scmerzengeld?
Was würde jetzt auf mich zukommen???
Danke im voraus.
Liebe Grüße
mymelody
Fahrlässige Körperverletzung/Radfahrer nicht gesehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo,
das Problem ist ich mußte zuerst mal ein Jahr auf einen Studienplatz warten(habe da auf 400 Euro Basis gearbeitet innerhalb der Wartezeit) und dann habe ich nach 2 Jahren das Studium abgebrochen und seit dem 1.9.2005 habe ich eine Ausbildung angefangen.
Und laut Versicherung ist man ja nach 4 Monaten nicht mehr versichert, wenn man keine Ausbildung innerhalb dieses Zeitpunktes aufnimmt.
MFG
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Guten Tag,
die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt sich nach dem Grad der Verletzungen. Hinzu könnten Ansprüche auf Schadensersatz kommen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Hallo, der Polizist meinte er hätte nur 2 kleine Schürfwunden am Knie und ein Finger von ihm hätte auch eine kleine wunde. Anscheinend tut es ihm fürchterlich weh!:(
Meint ihr, wegen solch einer Bagatelle kommt es zum Strafverfahren?
Lg
Guten Tag.
Kann mir jemand vllt noch sagen, welche Versicherung für den ganzen schaden aufkommen muss. Denn die Kfz-Versicherung meines Freundes hat ihn angeschrieben und er soll nun den Vorfall denen schildern. Soll ich dann meine Versicherung jetzt auch noch benachrichtigen?
Werde mich über jede antwort freuen.
Hallo,
um einmal die moralische Keule zu schwingen: Ich halte es für absolut nicht vertretbar, wenn Parksünder oder Raser ernsthafter verfolgt werden, als Leute die durch ihr Verhalten im Straßenverkehr andere verletzen. Daher würde ich das bezogen auf den Straßenverkehr auch nicht mehr als Bagatelle sehen.
Zum Rechtlichen: Es kommt durch die Anzeige in jedem Fall zu einem Strafverfahren. Wie ernsthaft dieses verfolgt wird, hängt davon ab, ob das Opfer einen Strafantrag gestellt hat. Ansonsten würde die Tat nur wenn ein besonderes öffentliches Interesse daran vorliegt verfolgt, das würde ich hier eher nicht annehmen. Eine andere Frage ist, ob das öffentliche Interesse für die Erhebung der öffentliche Klage ausreicht, siehe §376 STPO. Ich denke, durch den Straßenverkehrsbezug kann man das bejahen.
Für das Verfahren bedeutet das, sofern die Tatbeteiligung nicht zweifelhaft ist:
(a) Einstellung nach §170 II STPO i.V. §376 STPO (Verweis auf Privatklage) wenn das öffentliche Interesse nicht angenommen wird
(b) Andernfalls dürfte hier entweder eine Einstellung nach §153a STPO unter Auflagen oder eine Anklageerhebung (Strafbefehl oder Verhandlung beim Amtsgericht) drohen.
Danke schön für die antwort.
Ich weiß das es meine schuld ist und ich es nicht zu locker nehmen sollte. Doch durch das Verhalten des Unfallopfers kann ich das ganze nur als Witz empfinden. Er kommt mit irgendwelchen Sachen wie: er kann jetzt durch die Verletzung nicht mehr trainieren im Freibad für sein Schwimmabzeichen und auch kein Radabzeichen mehr machen, aufgrund der 2 schürfwunden und dies mit seinen 67 Jahren. Selbst der Polizist mußte bei dieser aussage schmunzeln. Ich weiß echt nicht was der Mann will....:(
Das ist nicht so sehr die strafrechtlich relevant, sondern die zivilrechtliche Frage nach Schmerzensgeld. Um Schmerzengeld fordern zu können, muß man die Einschränkungen die damit verbunden sind schon irgendwie beschreiben.
Im übrigen sind Stürze für ältere Personen auch nicht ganz harmlos, überdies können auch kleinere Verletzungen zu vorrübergehende Einschränkungen der Beweglichkeit (vielleicht nur unter Schmerzen?) und damit auch für das eigenen Lebensgestaltungsmöglichkeiten der folgenden Tage oder Wochen verbunden sein. So lange durch seine Verletzung eine Verunreingigung des Schwimmbads nicht ausgeschlossen werden kann, darf er dort eigentlich auch nicht trainieren.
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