Fahrlässige Tötung?

22. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Doddel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Tötung?

Hallo,

wenn jemand einer Person eine innere Verletzung zufügt, und ein paar Wochen später hat die vorher verletzte Person einen Autounfall und verstirbt eventuell dadurch, dass sie vorher die besagte innere Verletzung hatte, liegt dann die Schuld für den Tod bei der Person, welche den beim Autounfall verstorbenen vorher verletzt hat? Kann man evtl sogar von fahrlässiger Tötung sprechen?

Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stan82
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 15x hilfreich)

"Eventuell dadurch" ist nur möglicherweise kausal und daher (in dubio pro reo) nicht strafbar. Was bleibt, ist die Körperverletzung.

-- Editiert am 22.07.2009 22:45

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#2
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Das klingt so theoretisch, dass es wohl aus einem Fall an der Universität stammt. Ich verstehe es so, dass die Person Verletzungen bei dem Autounfall erleidet, aber nur stirbt, weil sie innere Verletzungen von der alten Geschichte hatte. In dem Fall ist diese Verletzung für den Tod unproblematisch kausal.

Die Frage die sich dann stellt, ist ob der Tod dem Täter objektiv zugerechnet werden kann. Da sollten Sie für Ihre Antwort nachschauen.

Wenn diese Frage wirklich von einem Laien gestellt ist beantworte ich sie gerne tiefgehender.

-----------------
"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Doddel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
Ja, ich bin Laie und mich interessiert diese Frage sehr. Nur leider habe ich bisher noch nicht viel verstanden.
Nehmen wir also an die vorherige Verletzung führte zum Tode. Ist der, der vorher verletzt hat nun schuldig?

Danke

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#4
 Von 
Doddel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiss vielleicht sonst noch jemand was? Wie sieht die Sachlage aus? Wer hat Schuld?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Regenwurm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Fahrlässig wäre es, wenn jemand es trotz besseren Wissens in Kauf genommen hat, dass jemand Schaden erleidet. Und hier kommt es, glaube ich, auch auf den Zeitpunkt drauf an, ob dieser unmittelbar oder erst 1 Jahr später verstirbt.

Oh! Ich habs nochmal genauer gelesen. Ich würde nein sagen. Denn angenommen, jemand spielt Fußball, schießt den Ball so hart, der trifft einen Mitspieler, der einen Darmdurchbruch erleidet. Nun fahren die Eltern mit ihm in den Urlaub und haben einen Unfall. Nun war der Spieler anders verletzt. Da der Körper aber schon die vorherige OP zu verkraften hatte, schafft er es nicht. Ich denke, da trifft dem Verursacher keine Schuld. Die frage ist, wäre er ohne den Unfall auch hieran unmittelbar gestorben?

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