Hallo!
Am 23.September.2006 bin ich (15) mit meinem Freund (16) nach Leverkusen mit dem Regional Express von Essen Hbf. nach Leverkusen Mitte gefahren. Bis Düsseldorf Benrath (eine Station vor Leverkusen Mitte) diente die übertragbare Monatskarte meines Vaters als gültige Karte, da wir damit durch den VRR umsonst fahren konnten. Wir waren vielleicht 200 m vom Bahnhof in Leverkusen entfernt, als uns am Ausgang des Zuges ein Zivilkontrolleur nach dem Ticket fragte. Ich zeigte ihm die Monatskarte meines Vaters und er meinte in einem dermaßen arroganten Ton, dass sie nicht mehr gültig se da der VRR eine Station früher endete, so dass er mit uns den Zug verließ und uns diese gelben Zettel + Bons mit der FN-Nr. und unseren Personalien in die Hand drückte. Noch während er die FN schreibte sagte er uns, dass wir doch einen Brief oder eine Mail an die angegebene Adresse schreiben sollen und abwarten sollen was kommt. Dies hab ich auch gemacht...Am Sonntag danach schon!
Dies ist nun 3 Wochen her und bisher kam weder eine Antwort aus Baden-Baden NOCH eine Mitteilung der Polizei oder sonstigen Anstalten.
Meine Frage ist nun, ob wir die 40€ zahlen müssen und ob sich die Bahn oder jemand anders nochmal deswegen melden wird.
Lieber Gruß!
Fahrpreisnacherhebung erhalten (Beschwerde eingelegt)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieso habt ihr denn Beschwerde eingelegt?
Wenn die Monatskarte im letzten Abschnitt der Fahrt nicht mehr gültig war, ihr dort kontrolliert worden seid und euch gesagt wurde, dass ihr dort schwarzgefahren seid, dann müsst ihr die 40€ auch zahlen.
Egal ob die Strecke nun noch 200m oder 20km gewesen wäre.
Was genau stand denn in dem Brief?
Gruß Holger
Es stand drin, dass wir es nicht wussten, dass der VRR eine Station vor Leverkusen Mitte endet...Was auch der Wahrheit entspricht!!!
Zudem hat uns der Kontrolleur auch gesagt, dass wir das so schreiben sollen...Deshalb denke ich, dass er vielleicht gemerkt hat, dass er die FN überhastet ausgestellt hat? Er hätte uns diese Möglichkeit der Beschwerde auch verschweigen können finde ich!
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Über den Geltungsbereich eines Fahrscheins muss man sich VOR der Fahrt informieren, sonst würde sich ja jeder Schwarzfahrer damit herausreden können, dass er das nicht gewusst hat. Ihr könnt es natürlich versuchen, auf die Art aus der Nummer heraus zu kommen, aber einen Anspruch habt ihr nicht.
--- editiert vom Admin
Guter Tipp! Renitenz zeigen, damit das Verkehrsunternehmen gleich Strafantrag stellt und die Diskussion dann vor dem Jugendrichter fortgesetzt werden kann!
Sich einen Fahrschein für die Bahn zu kaufen, fällt jedenfalls bei Kurz- und Regionalstrecken eindeutig unter § 110 BGB
, sodaß eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nicht erforderlich ist.
-- Editiert von justice005 am 15.10.2006 17:19:55
@wastl:
Strafrechtlich wird die Sache allerdings erst relevant, wenn vorsätzlich gehandelt wurde. Wenn die beiden es unterlassen, sich vorher zu erkundigen ob auch Leverkusen Mitte noch zum Gültigkeitsbereich gehört würde ich diesen Vorsatz verneinen, zumal ich es nicht unbedingt naheliegend finde, auch nur auf die Idee zu kommen, dass die Grenzen eines Verkehrsverbundes und nicht nur einer Tarifzone quer durch Stadtgebiete verlaufen.
Das mag stimmen.
Aber ich vermute sehr stark, daß bei allen, die sich eben nicht informieren, ein Eventualvorsatz gesehen wird.
Andernfalls könnte sich ja jeder Schwarzfahrer relativ simpel aus der Affaire ziehen.
Eben. Was die Leute vortragen ist ja eine Sache. Nur glauben muss es eben auch einer. Besonders wenn gerade mal eine Station weitergefahren werden soll, für die ja ärgerlichwerweise hätte nachgezahlt werden müssen.
--- editiert vom Admin
Gilt eigentlich nicht dieser alte Spruch?
'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.'
Ich würde jedenfalls auch sagen, dass man sich vor der Fahrt informieren sollte.
Gruß Holger
Danke für die rege Anteilanahme an der Diskussion, aber bisher hat mir noch niemand meine Ausgangsfrage plausibel beantwortet! Denkt ihr, dass noch etwas kommen wird? Also Anzeige, etc.?
Ich habe im Rahmen des Wirtschaftunterrichtes eine Rechtskunde AG. Ein pensionierter Richter wurde von mir zu diesem Thema befragt und er meinte, dass man uns die Strafe erlassen wird, da wir fahrlässig gehandelt haben und nicht wussten wo der Verbund endet...Was meint ihr?
Das ist genau das, was wir bereits diskutiert haben.
Vorsatz oder nicht ? Strafbar macht man sich nur, wenn man Vorsatz hat. Die frage ist, ob Euch die Ermittlungsbehörden glauben oder es für eine faule Ausrede halten.
Und was die Frage betrifft, ob noch was kommt: Das kann man ihnen ohne in die Kristallkugel zu blicken, nicht vorhersagen. Die Frage ist, ob der Verkehrsverband Strafanzeige stellt oder nicht.
Gruß Justice
Denken Sie denn, dass der Verkehrsverbund Anzeige einreichen wird? Oder ist es normal, dass ein Kontrolleur so ausgiebig die Möglichkeiten einer Einstellung des Vefahrens beschreibt?
Keine Ahnung.
Vielleicht glaubt Ihnen ja der Verkehrsverbund Ihre Aussage und läßt es darauf beruhen....
keine Ahnung...
Ich bedanke mich bei allen für die Einschätzungen...
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