Hallo,
ich hätte mal eien Frage:
Person A stellt ihr Fahrrad an eienm Laternenpfahl ab (mit schloss arretiert) Nun kommt Person B, sieht das Fahrrad und macht ihrerseits ein Schloss an das Fahrrad.
--> Person A kann das Fahrrad nicht mehr benutzen od. mitnehmen.
Macht sich Person B nun strafbar und wg. was?
Grüße Alex
Fahrrad
24. Juli 2008
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Frage vom 24. Juli 2008 | 16:07
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrrad
#1
Antwort vom 24. Juli 2008 | 16:35
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1500x hilfreich)
Wegen Nötigung, § 240 StGB .
Und jetzt?
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