Hallo alle zusammen ich habe folgendes Problem :
Ich habe eine Freundin begleitet die von einem Asylanten Geld bekommen sollte. Warum und weshalb hab ich nicht nachgefragt. Er hatte sein Fahrrad unabgeschlossen hingeworfen und als wir bei ihm waren bekam ich ein sehr ungutes Gefühl, weshalb wir beschlossen abzuhauen, sobald er den Raum verlässt. Wir waren beide ein bisschen angetrunken und haben nicht lange überlegt und sein Fahrrad geklaut, um so schnell wie möglich von dort wegzukommen. Keine 10 Minuten später hatte er die Polizei angerufen, obwohl das Fahrrad von ihm auch schon geklaut gewesen war und er keine Beweise hat dass es ihm gehört. Klar, wir haben das Fahrrad geklaut, aber nicht in der Absicht es zu behalten oder an Dritte weiterzugeben, sondern nur weil wir uns in einer Notsituation befanden und nicht lange genug nachgedacht haben.
Zu mir : ich bin minderjährig und hatte bereits eine Anzeige wegen Diebstahl
die auf Sozialstunden hinauslief.
Habe ich irgendwelche Chancen dass das Verfahren fallen gelassen wird oder die Strafe vermildert wird?
Wie würde die Höchsstrafe aussehen?
Fahrraddiebstahl : ein geklautes Fahrrad klauen
1. Juni 2019
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Frage vom 1. Juni 2019 | 07:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrraddiebstahl : ein geklautes Fahrrad klauen
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#1
Antwort vom 1. Juni 2019 | 12:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39879x hilfreich)
Zitathaben nicht lange überlegt und sein Fahrrad geklaut, um so schnell wie möglich von dort wegzukommen. :
Wieso wollte / konnte man denn die eigenen Gehwerkzeuge nicht einsetzen?
Wollte man das Fahrrad denn behalten bzw. veräußern oder später wieder zurückggeben?
#2
Antwort vom 1. Juni 2019 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Wie würde die Höchsstrafe aussehen? 5 Jahre Jugendknast. Beruhigt Dich das irgendwie? Oder warum genau möchtest Du keine realistische Einschätzung der Strafe?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Juni 2019 | 13:41
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Zitat:Klar, wir haben das Fahrrad geklaut, aber nicht in der Absicht es zu behalten oder an Dritte weiterzugeben,
Das ist trotzdem eine Straftat, 248b StGB.
Zitat:Wie würde die Höchsstrafe aussehen?
Die Höchststrafe für 248b StGB sind 3 Jahre Freiheitsstrafe, für Diebstahl 5 Jahre.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.06.2019 13:42
#4
Antwort vom 1. Juni 2019 | 15:26
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Also schon vorbelastet.ZitatZu mir : ich bin minderjährig und hatte bereits eine Anzeige wegen Diebstahl die auf Sozialstunden hinauslief. :
Eher nein.Zitat:
Habe ich irgendwelche Chancen dass das Verfahren fallen gelassen wird oder die Strafe vermildert wird?
5 Jahre Freiheitsentzug.ZitatWie würde die Höchsstrafe aussehen? :
#5
Antwort vom 1. Juni 2019 | 15:40
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Zitatein sehr ungutes Gefühl, :
Zitatweil wir uns in einer Notsituation befanden :
ZitatWir waren beide ein bisschen angetrunken :
Zitatund sein Fahrrad geklaut :
Ein ungutes Gefühl ist keine Notsituation -> 2 Personen, 1 Fahrrad?
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