Fahrraddiebstahl : ein geklautes Fahrrad klauen

1. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ibsd16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrraddiebstahl : ein geklautes Fahrrad klauen

Hallo alle zusammen ich habe folgendes Problem :
Ich habe eine Freundin begleitet die von einem Asylanten Geld bekommen sollte. Warum und weshalb hab ich nicht nachgefragt. Er hatte sein Fahrrad unabgeschlossen hingeworfen und als wir bei ihm waren bekam ich ein sehr ungutes Gefühl, weshalb wir beschlossen abzuhauen, sobald er den Raum verlässt. Wir waren beide ein bisschen angetrunken und haben nicht lange überlegt und sein Fahrrad geklaut, um so schnell wie möglich von dort wegzukommen. Keine 10 Minuten später hatte er die Polizei angerufen, obwohl das Fahrrad von ihm auch schon geklaut gewesen war und er keine Beweise hat dass es ihm gehört. Klar, wir haben das Fahrrad geklaut, aber nicht in der Absicht es zu behalten oder an Dritte weiterzugeben, sondern nur weil wir uns in einer Notsituation befanden und nicht lange genug nachgedacht haben.
Zu mir : ich bin minderjährig und hatte bereits eine Anzeige wegen Diebstahl die auf Sozialstunden hinauslief.
Habe ich irgendwelche Chancen dass das Verfahren fallen gelassen wird oder die Strafe vermildert wird?
Wie würde die Höchsstrafe aussehen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Ibsd16):
haben nicht lange überlegt und sein Fahrrad geklaut, um so schnell wie möglich von dort wegzukommen.

Wieso wollte / konnte man denn die eigenen Gehwerkzeuge nicht einsetzen?
Wollte man das Fahrrad denn behalten bzw. veräußern oder später wieder zurückggeben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wie würde die Höchsstrafe aussehen? 5 Jahre Jugendknast. Beruhigt Dich das irgendwie? Oder warum genau möchtest Du keine realistische Einschätzung der Strafe?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Klar, wir haben das Fahrrad geklaut, aber nicht in der Absicht es zu behalten oder an Dritte weiterzugeben,


Das ist trotzdem eine Straftat, 248b StGB.

Zitat:
Wie würde die Höchsstrafe aussehen?


Die Höchststrafe für 248b StGB sind 3 Jahre Freiheitsstrafe, für Diebstahl 5 Jahre.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.06.2019 13:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Ibsd16):
Zu mir : ich bin minderjährig und hatte bereits eine Anzeige wegen Diebstahl die auf Sozialstunden hinauslief.
Also schon vorbelastet.
Zitat (von Ibsd16):

Habe ich irgendwelche Chancen dass das Verfahren fallen gelassen wird oder die Strafe vermildert wird?
Eher nein.
Zitat (von Ibsd16):
Wie würde die Höchsstrafe aussehen?
5 Jahre Freiheitsentzug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Ibsd16):
ein sehr ungutes Gefühl,

Zitat (von Ibsd16):
weil wir uns in einer Notsituation befanden

Zitat (von Ibsd16):
Wir waren beide ein bisschen angetrunken

Zitat (von Ibsd16):
und sein Fahrrad geklaut


Ein ungutes Gefühl ist keine Notsituation -> 2 Personen, 1 Fahrrad?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen