Fahrzeug

4. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
klaus2008
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrzeug

Hallo Leute!

Folgender Sachverhalt;
Ich habe ein Fahrzeug,dass in Griechenland zugelassen ist.
Dieses Fahrzeug habe ich einem Griechen geliehen,der damit nach Griechenland gefahren ist.
Er ist nicht zurueck gekommen und gibt das Auto nicht mehr heraus.
Ich habe ihn mehrmals dazu aufgefordert das Auto zurueck zu bringen,was jedoch seit 2 Monaten ignoriert wird.
Was fuer Moeglichkeiten habe ich jetzt?
Soll ich eine Anzeige wegen Diebstahl und Unterschlagung angeben?
Ich moechte das Auto so schnell wie moeglich wieder bei mir haben.
Was fuer Moeglchkeiten stehen mir zur Verfuegung um das Auto so schnell wie moeglich wieder in meinen Besitz zu bringen?
Das Auto ist auf mich zugelassen und gehoert mir.
Ich bitte um Antworten,damit ich reagieren kann.
Vielen Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Ich würde umgehend Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen! Ein Diebstahl liegt ja nicht vor wenn Sie ihm das Auto freiwillig überlassen haben. Am besten in Griechenland direkt anzeigen damit das Verfahren so schnell wie möglich abläuft. Wenn das nicht geht kann man auch hier in D. wie gewohnt Anzeige gegen EU-Bürger stellen.

Wenn Sie wissen wo das Auto steht wäre es natürlich am sichersten es selber abzuholen bzw. von einem bevollmächtigten abholen zu lassen ( gibt doch auch so Firmen die auf KFZ-Rückholungen spezialisiert sind ).

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#2
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Strafanzeige macht ja eigentlich nur Sinn, wenn Sie den Aufenthaltsort des Täters nicht kennen oder nicht wissen, wo sich das Auto derzeit befindet, oder wenn Sie einfach den Druck auf den Täter erhöhen wollen.

Es ist auf jeden Fall die Zuständigkeit der StA in Deutschland (vermutlich Ihres Wohnorts) gegeben. Das die allerdings hier weit kommen werden, oder gar ein Gerichtsverfahren gegen den Täter einleiten, so lange der nicht wieder in de ist, erscheint zumindest fragwürdig. Mehr Möglichkeiten dürfte die StA am Wohnort oder derzeitigem Aufenthaltsort des Täters haben.

Allerdings würde ich überlegen, ob das ein sinnvoller Weg ist, es besteht zumindest die Gefahr, dass das Auto dann nachher in Griechenland bei den Behörden festhängt und Sie Schwierigkeiten haben werden es wieder an sich zu bringen. Eine Beschleunigung dürfte das nicht sein.

Ich würde auch eher den Weg verfolgen das Fahrzeug abholen zu lasen und die eigenen Interessen auf zivilrechtlichem Weg verfolgen. Die Kosten für die Rückholung müsste z.B. der Täter aufkommen, wenn es sich so verhält wie Sie es schildern.

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#3
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Warum macht eine Anzeige nur Sinn wenn er den Aufenthaltsort nicht kennt? Wenn das KFZ z.B. auf einem ummauerten Privatgrundstück oder in einer Garage steht und der Täter sich auf blöd stellt oder gerade nicht da ist kann er ja schlecht da einbrechen. Da wäre es doch sinnvoll wenn die örtliche Polizei das Auto sicherstellt.

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#4
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

@Thomasovic:
Nun das sehe ich eben anders, wenn das Fahrzeug z.B. auf einem umfriedeten Grundstück steht ist es tatsächlich ein Problem, trotzdem würde ich eher den zivilrechtlichen Weg gehen wollen, und via Zivilrechtlichem Urteil zu vollstrecken versuchen.
Konkret mit dem Vorgehen in Griechenland kenne ich mich nicht aus, aber ich würde mal vermuten, das es nicht trivial ist als Deutscher von der griechischen StA die Herausgabe zu erlangen.
Dazu sollte man dann vielleicht einen Anwalt fragen, der sich auch mit dem Vorgehen in Griechenland auskennt. Dafür erscheint es jedenfalls notwendig jemanden vor ORt mit der wahrnehmung der Interessen zu beauftragen.

@hanibal:
Warum soll man einen EU Ausländer nicht in de anzeigen können?

Die Zuständigkeit der StA in diesem Fall dürfte sich aus § 7 Abs. 1 StGB ergeben.
Ich weiß ja nicht ob Klaus Deutscher, oder EU-Ausländer oder Ausländer ist, aber zumindest wenn er Deutscher oder in Deutschlabnd aufhältiger EU-Ausländer ist ist die Zuständigkeit jedenfalls nach § 7 Abs. 1 StGB gegeben (entweder direkt oder analog). Wobei sich ja die Frage stellt, obe die Tat nicht schon in de begangen wurde, wenn der Täter schon bei der Übernahme des Fahrzeugs in de die Absicht hatte es zu behalten.

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#6
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

@florian

Ich denke mal das Eigentumsdelikte in EU-Ländern ziemlich einheitlich behandelt werden. Ist ja auch in dem Fall kein komplizierter Sachverhalt. TE Ist Eigentümer des Autos und kann dies ja durch den KFZ-Brief eindeutig belegen. Der Entleiher gibt das Auto nicht mehr heraus also hat die örtliche Polizei dem TE zu seinem Eigentum zu verhelfen.

So sehe ich das ganze auf jeden Fall, denke nicht das es in Griechenland anders gehandhabt wird als hier sonst wäre Griechenland ja das absolute Paradies für Autodiebe etc. ;)

Generell stimme ich dir allerdings zu das es natürlich sicherer und vermutlich schneller wäre das Auto da selbst abzuholen bzw. von einer Firma o.ä. abholen zu lassen.

@Hanibal
Warum sollte das nicht gehen mit der Anzeige von D. aus? Man kann meines Wissens nach sogar Nicht-EU-Bürger in D. anzeigen, ist dann nur die Frage ob die ausländischen Behörden mit D. zusammenarbeiten. Im Falle der EU müssen sie es meines Wissens nach.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
klaus2008
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde eine Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen und versuchen einen Anwalt in GR auf die Sache anzusetzen.

Wichtig ist zuerst einmal,daß das Fahrzeug so schnell wie möglich zur Fahndung ausgeschrieben wird,da mir nicht wohl ist bei dem Gedanken,was mit dem Fahrzeug geschieht.

So ist es im Leben, immer wieder fällt man auf Betrüger herein oder das in eine Person gesetzte Vertrauen wird grob mißbraucht.

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