Hallo Zusammen,
ich war etwas betrunken und so dumm und hab aus Langeweile auf einer App getrollt. Ich hab einigen Blödsinn behauptet, unter anderem, dass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin habe, was ich natürlich nicht habe. Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt und meine IP wird der Polizei übermittelt.
Ich hab jetzt Angst, dass ich eine Anzeige bekomme und meinen Job verliere. Ich bin tatsächlich Lehrer.
Sollte ich mich jetzt bei der Polizei melden und zugeben, dass ich sowas behauptet hab, bevor die Polizei Anzeige gegen mich erstattet?
Danke für eure Rückmeldungen.
-- Editiert von Moderator am 20.09.2020 14:37
-- Thema wurde verschoben am 20.09.2020 14:37
Fake Straftat bei App behauptet.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der war vielleicht auch betrunken und Lehrer? Du wirst mit der Ungewissheit zunächst leben müssen.ZitatDann hat einer gesagt er hat mich angezeigt :
Falls EINER dich tatsächlich deshalb angezeigt hat, wirst du Post bekommen. Jetzt brauchst du nicht bei der Polizei melden.ZitatSollte ich mich jetzt bei der Polizei melden und zugeben, dass ich sowas behauptet hab, :
Bist du immer noch oder schon wieder betrunken?---Zitatbevor die Polizei Anzeige gegen mich erstattet? :
Was für eine Art Lehrer bist du denn?
Sollte ich mich jetzt bei der Polizei melden und zugeben, dass ich sowas behauptet hab Nö. Wenn es eine Anzeige gegen Sie gibt, wird ermittelt - egal, was Sie im Vorfeld erzählen. Im Übrigen haben Sie doch nichts zu befürchten, da Sie sich strafrechtlich nichts vorzuwerfen haben. Und zur Polizei zu gehen und zu erzählen, Sie hätten im Internet gelogen, dürfte dort eher Zweifel an Ihrer psychischen Verfassung wecken.
-- Editiert von muemmel am 20.09.2020 14:37
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Zitatdass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin habe, was ich natürlich nicht habe. Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt :
Was ja auch nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt strafbar wäre (Schülerin unter 16 oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses). Kritischer wäre das schon dienstrechtlich.
ZitatSollte ich mich jetzt bei der Polizei melden und zugeben, dass ich sowas behauptet hab, bevor die Polizei Anzeige gegen mich erstattet? :
Das würde genau gar nichts bringen. Wenn eine Anzeige tatsächlich erstattet wurde, würden die Ermittlungen nicht einfach wieder eingestellt, nur weil du schon vorher behauptet hast, das wäre nicht die Wahrheit gewesen.
Da haben wir auch gleich die zweit- und drittbeliebteste Lügen im Internet...ZitatDann hat einer gesagt er hat mich angezeigt und meine IP wird der Polizei übermittelt. :
Ich war ja immer der Meinung das Medienkompetenz in unserer heutigen Zeit ein Thema im Unterricht sein sollte. Aber es sieht so aus als müssten da erstmal die Lehrer ordentlich geschult werden...
Zitat:Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt und meine IP wird der Polizei übermittelt.
um an deine IP Adresse zu kommen, müsste die Person die dich angezeigt hat
entweder Admin mit Zugangsberechtigung bei der App auf der du getrollt hast sein
der im Hintergrund Nutzerdaten einsehen kann
oder ein Hacker der über entsprechende Software + Kenntnisse verfügt
beides halte ich für sehr unwarscheinlich.
Oder das Teil hat eine Sicherheitslücke ...
Zitatunter anderem, dass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin :
Was - je nach Alter von euch - vollkommen OK wäre.
ZitatWas für eine Art Lehrer bist du denn? :
Wieso Lehrer?
Zitatbeides halte ich für sehr unwarscheinlich. :
Eher würde es ja, wenn überhaupt, so funktionieren, daß jener Dritte den TE anzeigt, die Staatsanwaltschaft dann via Gerichtsbeschluß die IP-Adresse vom App-Betreiber und auf dem gleichen Weg die Zuordnung der IP zu einem Anschluß vom Provider, dem die IP-Adresse gehört, besorgt.
Das hat jener Dritte vermutlich auch so gemeint. Also mehr im Sinne von "glaub mal nicht, daß du hier anonym bist".
Zitat:ich war etwas betrunken und so dumm und hab aus Langeweile auf einer App getrollt. Ich hab einigen Blödsinn behauptet, unter anderem, dass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin habe, was ich natürlich nicht habe.
Für die Zukunft gehen Sie sicherlich verantwortungsvoller mit Ihrem Ansehen als Lehrer um. Wenn Sie verbeamtet sind oder es werden wollen, können derartige Dinge auch ohne dass jemand Anzeige erstattet, unangenehm werden.
Zitat:
ich war etwas betrunken und so dumm und hab aus Langeweile auf einer App getrollt. Ich hab einigen Blödsinn behauptet, unter anderem, dass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin habe, was ich natürlich nicht habe. Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt und meine IP wird der Polizei übermittelt.
Ich hab jetzt Angst, dass ich eine Anzeige bekomme und meinen Job verliere. Ich bin tatsächlich Lehrer.
Die Angst ist unbegründet.
Es ist nicht strafbar, fälschlich zu behaupten, man habe eine Straftat begangen. (Wobei ein Verhältnis zu einer Schülerin noch nicht mal automatisch einen Straftatbestand verwirklicht, das kommt ganz auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an.)
Strafbar ist es nur dann, wenn man es gegenüber einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle macht. (§145d StGB)
ZitatEs ist nicht strafbar, fälschlich zu behaupten, man habe eine Straftat begangen. :
Haben wir nicht evtl. einen mittelbaren §145d StGB? Wenn ich meinem Nachbarn erzähle "ich habe meinen Freund umgebracht" und er geht zur Polizei, womit ich rechnen muß, dann ist der Straftatbestand doch effektiv erfüllt.
Zitat:
Für die Zukunft gehen Sie sicherlich verantwortungsvoller mit Ihrem Ansehen als Lehrer um. Wenn Sie verbeamtet sind oder es werden wollen, können derartige Dinge auch ohne dass jemand Anzeige erstattet, unangenehm werden.
Wieso Lehrer??
Weil der TE angibt, ein Lehrer zu sein...Zitatwerden wollen, können derartige Dinge auch ohne dass jemand Anzeige erstattet, unangenehm :
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