Fake Straftat bei App behauptet.

20. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bellamy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fake Straftat bei App behauptet.

Hallo Zusammen,

ich war etwas betrunken und so dumm und hab aus Langeweile auf einer App getrollt. Ich hab einigen Blödsinn behauptet, unter anderem, dass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin habe, was ich natürlich nicht habe. Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt und meine IP wird der Polizei übermittelt.
Ich hab jetzt Angst, dass ich eine Anzeige bekomme und meinen Job verliere. Ich bin tatsächlich Lehrer.

Sollte ich mich jetzt bei der Polizei melden und zugeben, dass ich sowas behauptet hab, bevor die Polizei Anzeige gegen mich erstattet?

Danke für eure Rückmeldungen.

-- Editiert von Moderator am 20.09.2020 14:37

-- Thema wurde verschoben am 20.09.2020 14:37

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Bellamy):
Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt
Der war vielleicht auch betrunken und Lehrer? Du wirst mit der Ungewissheit zunächst leben müssen.
Zitat (von Bellamy):
Sollte ich mich jetzt bei der Polizei melden und zugeben, dass ich sowas behauptet hab,
Falls EINER dich tatsächlich deshalb angezeigt hat, wirst du Post bekommen. Jetzt brauchst du nicht bei der Polizei melden.
Zitat (von Bellamy):
bevor die Polizei Anzeige gegen mich erstattet?
Bist du immer noch oder schon wieder betrunken?--- :???:

Was für eine Art Lehrer bist du denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Sollte ich mich jetzt bei der Polizei melden und zugeben, dass ich sowas behauptet hab Nö. Wenn es eine Anzeige gegen Sie gibt, wird ermittelt - egal, was Sie im Vorfeld erzählen. Im Übrigen haben Sie doch nichts zu befürchten, da Sie sich strafrechtlich nichts vorzuwerfen haben. Und zur Polizei zu gehen und zu erzählen, Sie hätten im Internet gelogen, dürfte dort eher Zweifel an Ihrer psychischen Verfassung wecken.

-- Editiert von muemmel am 20.09.2020 14:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Bellamy):
dass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin habe, was ich natürlich nicht habe. Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt


Was ja auch nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt strafbar wäre (Schülerin unter 16 oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses). Kritischer wäre das schon dienstrechtlich.

Zitat (von Bellamy):
Sollte ich mich jetzt bei der Polizei melden und zugeben, dass ich sowas behauptet hab, bevor die Polizei Anzeige gegen mich erstattet?


Das würde genau gar nichts bringen. Wenn eine Anzeige tatsächlich erstattet wurde, würden die Ermittlungen nicht einfach wieder eingestellt, nur weil du schon vorher behauptet hast, das wäre nicht die Wahrheit gewesen.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Bellamy):
Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt und meine IP wird der Polizei übermittelt.
Da haben wir auch gleich die zweit- und drittbeliebteste Lügen im Internet...

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#5
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ich war ja immer der Meinung das Medienkompetenz in unserer heutigen Zeit ein Thema im Unterricht sein sollte. Aber es sieht so aus als müssten da erstmal die Lehrer ordentlich geschult werden...

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#6
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt und meine IP wird der Polizei übermittelt.


um an deine IP Adresse zu kommen, müsste die Person die dich angezeigt hat
entweder Admin mit Zugangsberechtigung bei der App auf der du getrollt hast sein
der im Hintergrund Nutzerdaten einsehen kann

oder ein Hacker der über entsprechende Software + Kenntnisse verfügt

beides halte ich für sehr unwarscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Oder das Teil hat eine Sicherheitslücke ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4544 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von Bellamy):
unter anderem, dass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin


Was - je nach Alter von euch - vollkommen OK wäre.

Zitat (von Anami):
Was für eine Art Lehrer bist du denn?


Wieso Lehrer?

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von seidi256):
beides halte ich für sehr unwarscheinlich.


Eher würde es ja, wenn überhaupt, so funktionieren, daß jener Dritte den TE anzeigt, die Staatsanwaltschaft dann via Gerichtsbeschluß die IP-Adresse vom App-Betreiber und auf dem gleichen Weg die Zuordnung der IP zu einem Anschluß vom Provider, dem die IP-Adresse gehört, besorgt.
Das hat jener Dritte vermutlich auch so gemeint. Also mehr im Sinne von "glaub mal nicht, daß du hier anonym bist".

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
ich war etwas betrunken und so dumm und hab aus Langeweile auf einer App getrollt. Ich hab einigen Blödsinn behauptet, unter anderem, dass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin habe, was ich natürlich nicht habe.


Für die Zukunft gehen Sie sicherlich verantwortungsvoller mit Ihrem Ansehen als Lehrer um. Wenn Sie verbeamtet sind oder es werden wollen, können derartige Dinge auch ohne dass jemand Anzeige erstattet, unangenehm werden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Bellamy):

ich war etwas betrunken und so dumm und hab aus Langeweile auf einer App getrollt. Ich hab einigen Blödsinn behauptet, unter anderem, dass ich angeblich ein Verhältnis zu einer Schülerin habe, was ich natürlich nicht habe. Dann hat einer gesagt er hat mich angezeigt und meine IP wird der Polizei übermittelt.
Ich hab jetzt Angst, dass ich eine Anzeige bekomme und meinen Job verliere. Ich bin tatsächlich Lehrer.

Die Angst ist unbegründet.

Es ist nicht strafbar, fälschlich zu behaupten, man habe eine Straftat begangen. (Wobei ein Verhältnis zu einer Schülerin noch nicht mal automatisch einen Straftatbestand verwirklicht, das kommt ganz auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an.)

Strafbar ist es nur dann, wenn man es gegenüber einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle macht. (§145d StGB)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es ist nicht strafbar, fälschlich zu behaupten, man habe eine Straftat begangen.


Haben wir nicht evtl. einen mittelbaren §145d StGB? Wenn ich meinem Nachbarn erzähle "ich habe meinen Freund umgebracht" und er geht zur Polizei, womit ich rechnen muß, dann ist der Straftatbestand doch effektiv erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4544 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):


Für die Zukunft gehen Sie sicherlich verantwortungsvoller mit Ihrem Ansehen als Lehrer um. Wenn Sie verbeamtet sind oder es werden wollen, können derartige Dinge auch ohne dass jemand Anzeige erstattet, unangenehm werden.


Wieso Lehrer??

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
werden wollen, können derartige Dinge auch ohne dass jemand Anzeige erstattet, unangenehm
Weil der TE angibt, ein Lehrer zu sein...

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