Falschaussage, Verleumdung, Diebstahl

26. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
La_ra91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage, Verleumdung, Diebstahl

Hallo Forum,

es geht hier um einen sehr wirren Fall, dessen Knackpunkte in den Einzelheiten liegen und für den ich deshalb keine au?reichenden Antworten über die Suchfunktion gefunden habe.
Ich versuche chronologisch zu schildern, da die Chronologie auch eine wichtige Rolle spielt.

Ende Januar kam eine Frau am frühen Abend zu uns (Mehrparteienhaus), meine Mitbewohnerin öffnete. Die Dame behauptete, die Polizei sei an besagtem Tag schon mehrfach bei uns gewesen, als meine Mitbewohnerin verwirrt verneinte fragte sie, ob bei uns noch ein braunhaariges Mädchen wohne. Auch verneint verabschiedete sich die Dame. Später erfuhren wir von unseren Nachbarn auf der gleichen Etage, dass die Dame auch bei ihnen war mit ähnlichen Fragen, auch nach einer dunkelhaarigen mit Piercing im Gesicht und dort behauptete, ihr Handy sei gestohlen worden und von der Polizei hier in der Nähe geortet worden. Übereinstimmend, dass da was faul ist hab ich bei der Polizei dann angerufen, die aber bestätigt hat, dass die Aussagen der Dame zutreffend sind, dass es aber sehr unglücklich sei, dass die gute auf eigene Faust unterwegs war. Da die Frau einen eher unsicheren und verwirrten Eindruck gemacht hat, dachten wir uns nichts weiter dabei.

In der folgenden Woche wurde meine Freundin als Beschuldigte vorgeladen wegen einfachem Diebstahl aus/in einem Geschäft. Wir dachten uns bereits dass es mit der verwirrten Dame zu tun hat und sind dort dann erschienen um das möglichst schnell zu klären da meine Mitbewohnerin zum Tatzeitpunkt laut Schreiben in einer Vorlesung war und dort zufällig Kuchen an ihre Kommilitonen verteilte und diese sich deshalb recht gut daran erinnern konnten dass sie dort war. Den guten Herrn von der Polizei interessierte das allerdings wenig "Zeugen hat jeder, die zählen nicht" und er versuchte auf die Masche "Alles halb so schlimm, das Handy wurde bereits zurückgegeben, ich brauch nur noch einen der es zugibt" ein Geständnis zu entlocken. Während dem Gespräch war übrigens eine Beschuldigte in einer ganz anderen Sache (wie sich im Nachhinein rausstellte) mit im Raum und hat jedes Detail inklusive Adressen etc. mitgehört. Der gute Polizeioberkommissar schilderte dann auf mehrmaliges Nachfragen, dass die "Frau ihr 1000€ iPhone selbst über iCloud " geortet hat und verfolgt hat, und wohl jemanden in unser Haus reingehen gesehen hat. Als wir ihn dann auf das Täterprofil angesprochen haben (die Frau suchte nach dunklen Haaren und Piercing) laß er auch das Täterprofil vor, das er vorliegen hatte: Dunkelbraune Haare, Braune Augen, ca 160cm. Im angesicht meiner hellblonden Mitbewohnerin mit grünen Augen stockte er dann etwas, sagte aber, im dunklen könne man sich ja mal vertun. Da der Tatzeitpunkt mit 13:40 angegeben war fragten wir, warum es denn dunkel gewesen sei. Die Begründung lautete, die Frau habe die Täterin gar nicht gesehen, sondern nur ihr Mann auf einem Rastplatz an einer großen Straße, auf dem das Handy am Tatabend wohl zurückgegeben worden sei. Die Täterin habe er aber wegen "Fairplay" nicht festhalten wollen. Die Täterbeschreibung wurde also abgegeben, nachdem die Frau meine Mitbewohnerin bereits gesehen hatte und dennoch traf sie in keiner Weise auf sie zu. Naja der gute Polizeioberkommissar war dann wohl verwirrt, bestand immernoch darauf, dass meine Mitbewohnerin wohl die richtige sei und zeigte uns die Bilder unserer anderen Nachbarn (die natürlich ebensowenig auf die Beschreibung zutrafen). Um dem ganzen ein Ende zu setzen willigte meine Mitbewohnerin ein, dass Fotos von ihr gemacht werden um sie dem Mann zwecks Identifizierung zu zeigen. Zwischendurch bezeichnete mich der Herr Polizist nochmal als "oberschlauen Thomas", aber über sowas steh ich drüber.

Tja und letzte Woche kam eine erneute Vorladung als Beschuldigte, in der meiner Mitbewohnerin eröffnet wurde, der Mann, der dunkle Haare und braune Augen auf einem fragwürdigen Rastplatz gesehen haben will, habe meine Mitbewohnerin auf allen Fotos eindeutig identifiziert. Dass sie auch den ganzen Abend in der Wohnung mit mir und unserem gemeinsamen Mitbewohner war, an 2 Gesprächen über die verwirrte Dame mit unseren Nachbarn teilgenommen hat und mit 2 weiteren Freunden über Skype verbunden war interessierte den Herrn Polizisten wieder recht wenig, woraufhin meine Mitbewohnerin die Aussage verweigerte und ankündigte, sich einen Anwalt zu nehmen.

Da uns das ganze höchst spanisch verkommt, insbesondere weil wir keine Motive sehen warum nun jemand auf einmal behaupten sollte meine Mitbewohnerin hätte auf einem zwielichtigen Rastplatz ein Handy übergeben und auch nicht, warum der Polizeioberkommissar hier nicht mal ansatzweise unseren Hinweisen und Zeugen nachgeht sondern den widersprüchlichen Äußerungen der Frau und des Manns glauben schenkt, wäre ich über ein paar Tipps über weitere Möglichkeiten sehr dankbar. Den Anwalt haben wir natürlich auch bereits genommen, da wir aber Studenten sind möchten wir das ganze finanziell nicht mehr als nötig ausdehnen, um meiner Mitbewohnerin wieder eine eintragslose Akte zu verschaffen. Falls möglich wäre es natürlich schön wir könnten das Geld für den Anwalt zurückbekommen, wenn nötig mit Anzeigen wegen Falschaussage oder Verleumdung, denn andere Motive außer diesen und Versicherungsbetrug (1000€ iPhone mit "speziell erweitertem Speicher") sehe ich leider nicht.

Besten Dank für Tipps, Kommentare und Einschätzungen, Lara

-- Editiert La_ra91 am 26.04.2013 16:34

-- Editiert La_ra91 am 26.04.2013 16:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Dass man den Vorladungen der Polizei nicht folgen muß, wissen Sie aber?
Wäre da niemand hingegangen, gäbe es im Moment noch nicht mal etwas, worüber es nachzudenken lohnen würde.

Dass man als Unschuldiger im laufenden Ermittlungsverfahren gleich einen Anwalt beauftragt, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Kostet einiges und im Moment kann der auch nichts machen.
Das Geld kann man auch nirgends zurückholen.

Wenn der Staatsanwalt einen anschreibt oder das Gericht, dann ist es allemal früh genug, einen Anwalt zu beauftragen.



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#2
 Von 
La_ra91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, die Intention, mit der wir der Vorladung gefolgt sind war ja eben, dass es sich recht eindeutig nur um ein Missverständnis handeln konnte und wir das einfach so schnell wie möglich klären wollten. Dass der Sheriff solchen haltlosen Anschuldigungen mehr glauben schenkt als der Benennung von 9 Zeugen konnten wir in dem Moment nicht ahnen.

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