Falschaussage + Falsche Zeugen

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go644287-40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage + Falsche Zeugen

Hallo,

Angenommen Person A wird seit geraumer Zeit von einer Person B über WhatsApp belästigt und beleidigt, da Person B glaubt, dass Person A ihn um Geld betrogen habe. Nach mehrfachen Mitteilungen von Person A, in denen Person A erklärte, dass Person A Angststörungen entwickelt habe und darum bittet, aufzuhören, hat diese Person B plötzlich behauptet, Person A hätte in der Vergangenheit eine Waffe auf ihn gerichtet und behauptet, Zeugen dafür zu haben.

Person A möchte klarstellen, dass diese Anschuldigungen absolut NICHT der Wahrheit entsprechen! Was sollte Person A in dieser Situation unternehmen? Kann Person A rechtlich belangt werden, wenn diese Person B falsche Zeugen auftreibt, die gegen Person A aussagen? Person A habe nichts Unrechtmäßiges getan und macht sich Sorgen, dass falsche Zeugenaussagen zu unrechtmäßigen Strafen führen könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32223 Beiträge, 17013x hilfreich)

Kann Person A rechtlich belangt werden, wenn diese Person B falsche Zeugen auftreibt, die gegen Person A aussagen? Theoretisch schon - so rein praktisch ist das Hinlegen einer glaubhaften Falschaussage ziemlich schwierig. Und dies gerade dann, wenn mehrere Personen das tun.
Was sollte Person A in dieser Situation unternehmen? Zunächst mal gar nichts. Aber es wäre zweifellos hilfreich, die Kommunikation mit Person B einzustellen, anstatt ihr sogar noch irgendwelche Diagnosen mitzuteilen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

A sollte B blockieren und ihm aus dem Weg gehen. Einfach ignorieren.

Gegenüber wem hat B diese falsche Behauptung aufgestellt? Mündlich oder schriftlich? Dass B dafür "falsche Zeugen" hat, sollte A ihm nicht glauben. Selbst wenn B irgendjemanden für diesen undankbaren Job finden sollte, kann A immer noch damit rechnen, dass die Justiz erkennen wird, dass es Falschaussagen sind.

Sollte A jemals wegen dieser falschen Behauptungen von der Polizei angesprochen werden sollte, dann sollte A zunächst nichts zu diesen Vorwürfen sagen und dann in Ruhe darüber nachdenken, ob er einen Rechtsanwalt bauftragen möchte (was er nicht zwingend tun muss).

A solle die Beweise sichern, die er hat. Dazz gehört die gesamte bisherige Kommunikation mit B und mit Dritten. Auch zu der Frage, ob A dem B Geld schuldet. Wie kommt B denn überhaupt darauf?

A hat die Möglichkeit, selbst an die Polizei heranzutreten und dieser im Voraus mitzuteilen, dass da möglicherweise falsche Anschuldigung kommen wird. Dann ist die Polizei "vorgewarnt" und A kann im Voraus in Ruhe seine Sichtweise schildern. Da muss A selbst wissen, ob er das für sinnvoll hält und ob ihn das dann ruhiger schlafen lässt. Ich tendiere dazu, dass A die Sache einfach vergessen sollte und dann nie wieder davon hört.

Wegen der Angststörung sollte A eine Therapie bei einem Psychotherapeuten machen oder seinen Arzt darauf ansprechen. Wenn A schon einen Psychotherapeuten haben sollte, dann sollte A diesem auch von dem Problem mit B erzählen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1040 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von go644287-40):
Person A möchte klarstellen, dass diese Anschuldigungen absolut NICHT der Wahrheit entsprechen!
Dazu steht eine Formel in meiner Signatur, die - wenn auch vielfach fehlinterpretiert - auch in diesem Fall in gewisser Weise durchaus zutreffen könnte. "Die Wahrheit" könnte sein, dass man subjektiv davon überzeugt ist, keine Schulden zu haben und von dem B anlasslos belästigt und beleidigt zu werden. Die subjektive "Wahrheit" des B hingegen könnte sich wiederum genau gegenteilig darstellen. Dies ist zumindest für mich der Grund, weshalb "die Wahrheit" nicht wirklich interessiert, da es sich dabei um eine rglm. zähe und fluide Angelegenheit handelt, der wir nicht - erst recht in diesem Rahmen - auf den Grund gehen können.

Zitat (von go644287-40):
Was sollte Person A in dieser Situation unternehmen?

1. Strafrechtlich relevante WhatsApp-Nachrichten sichern.
2. Den Kontakt blockieren (anstatt ihm noch Auskunft über seinen Gesundheitszustand o.ä. zu erteilen).
3. Strafanzeige erstatten (sofern man denn von der Begehung bspw. einer Beleidigung oder Bedrohung überzeugt ist).

Zitat (von go644287-40):
Person A habe nichts Unrechtmäßiges getan und macht sich Sorgen, dass falsche Zeugenaussagen zu unrechtmäßigen Strafen führen könnten.
Wurde der Konjunktiv hier absichtlich gewählt?`

Zitat (von go644287-40):
Kann Person A rechtlich belangt werden, wenn diese Person B falsche Zeugen auftreibt, die gegen Person A aussagen?
Aus meiner bescheidenen Erfahrung heraus bedarf es nicht einmal "falscher Zeugen", um einschneidende Ermittlungsmaßnahmen gg. einen vermuteten Unschuldigen bzw. späteren Freigesprochenen mittelbar zu verursachen. Demnach lautet die Antwort: Ja. Künftige Beschuldigte haben aber rglm. einen Vorteil, wenn sich eine falsche Verdächtigung bereits ankündigt (s. Parallelbeitrag zum Thema "Erpressung").

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.701 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.708 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen