Hallo,
angenommen in einem Zivilprozeß macht ein 2. unbeteiligter Zeuge eine Falschaussage zu Lasten des Klägers oder des Beklagten.
Kann man als der Geschädigte eine Strafanzeige wegen Falschaussage stellen ? Was passiert, wenn man dem Angezeigten die Falschaussage nicht beweisen kann z.B. könnte dieses rechtlich, negative Folgen für denjenigen haben, der die Strafanzeige aufgibt ?
Im Zivilprozeß erscheinen die Möglichkeiten die Falschaussage zu beweisen geringer oder ist das ein Irrtum und ein Strafprozeß würde bezüglich eines Gegenbeweises gleich ablaufen ?
Ist die Strafe, sofern die Falschaussage bewiesen werden kann, generell ab 3 Monate Freiheitsstrafe oder gibt es auch Ausnahmen ?
Gibt es für den Zeugen noch im Nachhinein die Möglichkeit seine Falschaussage zurückzuziehen und damit straffrei auszugehen ? Frage bezieht sich darauf, ob man der Person vielleicht noch die Gelegenheit geben könnte seine Aussage
zurückzuziehen ohne die vielleicht negativen Folgen ?
Mit freundlichen Grüßen
Falschaussage Anzeige möglich ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kann man als der Geschädigte eine Strafanzeige wegen Falschaussage stellen ?
Klar 'kann' man das.
Was passiert, wenn man dem Angezeigten die Falschaussage nicht beweisen kann z.B. könnte dieses rechtlich, negative Folgen für denjenigen haben, der die Strafanzeige aufgibt ?
§164 StGB
wäre nur dann erfüllt, wenn man dem Anzeigeerstatter nachweisen kann, daß er wissentlich eine falsche Strafanzeige erstattet hat.
Im Zivilprozeß erscheinen die Möglichkeiten die Falschaussage zu beweisen geringer
Im Gegenteil. Im Strafprozeß wird immer 'im Zweifel für den Angeklagten' entschieden. Daher könnte ein Zivilgericht zwar sagen 'der Zeuge hat die Unwahrheit gesagt', aber ein Strafgericht müßte erkennen 'der Zeuge hat *bewußt* die Unwahrheit gesagt', was schwieriger ist.
könnte seine Aussage zurückzuziehen ohne die vielleicht negativen Folgen
Wohl nur dann, wenn noch kein Schaden (für die Gegenseite negatives Urteil) eingetreten ist.
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