Falschaussage: Selbstbelastung zugunsten eines Freundes

12. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mademoiselle_M
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage: Selbstbelastung zugunsten eines Freundes

Hallo,
Also ich habe folgendes Problem:
Ein sehr junger Freund von mir ist im Auto mit Freunden mitgefahren, die ohne Führerschein gefahren sind und, als die Polizei sie wegen zu schnell Fahrens aufhalten wollte, sind sie auch noch davon gefahren: diese Dämlichkeit wurde durch einen Motorschaden aufgehalten.
Nun rennt mein junger Idiotenfreund beim Anblick der Polizei weg, die anderen bleiben.
Nachher erzählen sie ihm, daß sie der Polizei gesagt haben, er wäre gefahren, da der Fahrer bereits eine Strafe wegen vormaligen Fahrend ohne Führerschein hat und schlimme Konsequenzen fürchtet.
(Kommentare zu diesem Vollpfosten-Verhalten aller Beteiligten erspart mir bitte: ich seh es genau so).
Nun bittet der Fahrer meinen jungen Freund, "sich zu stellen" und die Tat auf sich zu nehmen, WAS DER IDIOT AUCH MACHT. (Facepalm bis in die Unendlichkeit).
Daraufhin lässt ihn der Fahrer im Stich und mit der Strafe über 2000€ allein.
Frage: a) was kann meinen Freund passieren, wenn er vor Gericht die Sache richtig stellt? Es ist ja absichtliche Strafvereitelung.
Und B) Was wäre eigentlich, wenn ich zur Polizei ginge, und denen von der Falschaussage erzähle? Macht das die Sache nur noch schlimmer, oder sollte ich das tun?

Er überlegt, die Geldstrafe abzusitzen. Wäre die Strafe für seine Falschaussage wahrscheinlich höher? Sollte er wenn, die absitzen?
Sorry, der besagte Freund ist von vielen psychischen Problemen geplagt (geht natürlich nicht zum Arzt) und macht immer das Falsche.
Und c) wo kann er sich kostenlos eine erste, kurze Rechtsberatung in Wien holen?
Danke für jede Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17243x hilfreich)

a) was kann meinen Freund passieren, wenn er vor Gericht die Sache richtig stellt? Es ist ja absichtliche Strafvereitelung. Genau - und deswegen wird er dann verurteilt, wenn auch mit Selbstanzeige-Bonus.
Und B) Was wäre eigentlich, wenn ich zur Polizei ginge, und denen von der Falschaussage erzähle? Macht das die Sache nur noch schlimmer, oder sollte ich das tun? Sicher macht es die Sache schlimmer - der Selbstanzeige-Bonus ist futsch, außer könnten Sie wegen falscher Beschuldigung (oder wie immer das in Ö heißen mag) drankommen: Ihr junger Freund muß ja Ihre Geschichte nicht bestätigen, und dann sieht es sehr nach sowas aus...
Wäre die Strafe für seine Falschaussage wahrscheinlich höher? Es handelt erstens nicht um Falschaussage, sondern Strafvereitelung, und zweitens ist das hier kein Hellseherforum - ganz abgesehen davon, daß dies primär ein Forum für deutsches Strafrecht ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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