Guten Tag,
Person X wurde von Person Y angezeigt wegen Stalking/Nachstellung. Person X hat aber mit Person Y seit 1 Jahr keinen Kontakt mehr und weiß überhaupt nicht was das von Person Y soll. Person X geht zur Polizei und macht seine Aussage. Verfahren wird eingestellt. Kann Person X die Person Y jetzt auf Rufmord, Vortäuschen falscher Straftaten, Falschaussage anzeigen? Immerhin musste Person X sich mehrere Tage urlaub nehmen, weil es ihr nicht gut ging und nicht arbeiten konnte? Oder was kann man sonst noch machen? Danke im Voraus!
Wegen Rufmord, Vortäuschen falscher Straftaten, Falschaussage anzeigen?
2. März 2009
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Frage vom 2. März 2009 | 14:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen Rufmord, Vortäuschen falscher Straftaten, Falschaussage anzeigen?
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#1
Antwort vom 2. März 2009 | 15:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Sie können Strafanzeige wegen "falscher Verdächtigung" [§ 164 StGB ] erstatten.
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