Wegen Rufmord, Vortäuschen falscher Straftaten, Falschaussage anzeigen?

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
milena007
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen Rufmord, Vortäuschen falscher Straftaten, Falschaussage anzeigen?

Guten Tag,
Person X wurde von Person Y angezeigt wegen Stalking/Nachstellung. Person X hat aber mit Person Y seit 1 Jahr keinen Kontakt mehr und weiß überhaupt nicht was das von Person Y soll. Person X geht zur Polizei und macht seine Aussage. Verfahren wird eingestellt. Kann Person X die Person Y jetzt auf Rufmord, Vortäuschen falscher Straftaten, Falschaussage anzeigen? Immerhin musste Person X sich mehrere Tage urlaub nehmen, weil es ihr nicht gut ging und nicht arbeiten konnte? Oder was kann man sonst noch machen? Danke im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie können Strafanzeige wegen "falscher Verdächtigung" [§ 164 StGB ] erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

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