es geht um folgendes:
Es passierte eine Schlägerei und ich war Zeuge.
Bei der ersten Vernehmung( unmittelbar am Tatort) bin ich gefragt worden ob jemand getreten wurde. Da Antwortete ich das ich "Meine ( sprich das es gut sein könnte") das jemand getreten wurde. Die Polizistin notierte aber das ich bestätigen könnte das jemand getreten wurde. Bei der Aussage auf der Polizei
Station sagte ich das ich es nicht bestätigen könnte aber auch nicht ausschliessen könnte ( Diese Aussage wurde dann auch Protokolliert und von mir Unterschrieben. Der Polizist hat mir richtig Angst gemacht wegen einer angeblichen Falschaussage. Jetzt habe ich natürlich auch Angst und würde gerne wissen ob ich überhaubt belangt dafür werden kann, der Gerichtsprozess wegen der Schlägerei kommt erst noch.
Und ich bin mir wirklich nicht mehr sicher ob da getreten wurde....
so long
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Falschaussage?? Schlägerei und ich war Zeuge
7. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 7. Mai 2010 | 16:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Falschaussage?? Schlägerei und ich war Zeuge
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#1
Antwort vom 7. Mai 2010 | 20:12
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 362x hilfreich)
Da brauchst Du Dir GAR keine Sorgen zu machen. Es ist ganz sicher nicht strafbar, im Eifer des Gefechts nicht alles richtig gesehen zu haben. Und daß Widersprüche in Aussagen auftauchen, ist auch häufig genug der Fall. Da kannst Du wirklich völlig relaxt bleiben.
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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"
#2
Antwort vom 7. Mai 2010 | 21:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Aber wieso kam denn dann der Polizist auf den Trichter mit der Falschaussage???
Ist das vielleicht Taktik von der Polizei???
Ist die erste Befragung noch am Tatort überhaupt in einer weise für eine "Falschaussage" relevant??? Oder wird die eigentlich nur " pro forma gemacht"??
Fragen über Fragen
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#3
Antwort vom 7. Mai 2010 | 22:42
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9520x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist das vielleicht Taktik von der Polizei??? <hr size=1 noshade>
Ja, das kann gut sein.
quote:<hr size=1 noshade>Ist die erste Befragung noch am Tatort überhaupt in einer weise für eine "Falschaussage" relevant??? Oder wird die eigentlich nur " pro forma gemacht"?? <hr size=1 noshade>
Eine "Falschaussage" (im Sinne von § 153 StGB ) kann man ohnehin erst vor Gericht begehen. Eine falsche Aussage bei der Polizei kann den Tatbestand der "Falschaussage" nicht erfüllen, da eine solche -streng nach dem Gesetz- nur "vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle" möglich ist. vgl. Wortlaut des § 153 StGB . Und die Polizei ist keine solche "Stelle".
Rein theoretisch könntest Du Dich durch die Aussage allenfalls einer "versuchten Strafvereitelung" schuldig gemacht haben, wenn(!) Du jemanden durch Deine Aussage schützen willst, von dem Du gesehen hast, dass er getreten hat, nun aber sagst, dass Du es nicht genau weißt.
Wenn Du es wirklich nicht genau weißt/gesehen hast, hast Du Dich auch nicht strafbar gemacht. Da kann man dem Kollegen Jens Wilke nur 100%ig zustimmen.
Wenn Du als Zeuge vor Gericht geladen wirst, einfach streng bei der Wahrheit bleiben. Egal ob das irgend jemandem "hilft" oder "schadet"
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 07.05.2010 22:45
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