Falschaussage als Beschuldigter?!

14. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dennis Kaiser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage als Beschuldigter?!

Hallo!

Ich wurde zu Recht einer Beleidigung beschuldigt. Bisher habe ich 2 Mal fälschlicherweise ausgesagt, dass ich es nicht gewesen sei (1. am Tatort, 2. in der Polizeiwache).

Stimmt es, dass ich als Beschuldigter keine Strafe wegen Falschaussage zu befürchten habe? Falls doch, würde die Strafe wegfallen, wenn ich noch vor der Befragung durch den Kriminalbeamten die Aussage berichtigen würde???

Bitte um Antwort, von Leuten, die sich damit gut auskennen, am besten Anwälte.

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich bin kein Anwalt, aber ich kenn mich gut aus :) ... und Honorar will ich auch keins.

Eine "Falschaussage" als Beschuldigter ist nicht strafbar, daß stimmt.

Allerdings darfst Du im Rahmen der "Falschaussage" niemand anderen -fälschlicherweise- der Tat bezichtigen, denn das wäre strafbar (falsche Verdächtigung)

Also sagen (obwohl es nicht stimmt): "Ich war es nicht, sondern Herr Meier von nebenan"

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 14.06.2004 21:45:00

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Bin zwar Anwalt, kenne mich aber nicht aus... Ne, andersrum - noch kein Anwalt, aber...

Wie auch immer - auf jeden Fall kann ich Bob nur zustimmen!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dennis Kaiser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hui!
Das ging ja schnell!
Vielen Dank!!!

PS: Über weitere Bestätigungen/Korrekturen würde ich mich sehr freuen, da ich wegen der Falschaussage große Angst vor einer Freiheitsstrafe habe, wobei die eigentliche Tat mit einer kleinen Geldstrafe erledigt wäre!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Falsche Angaben kommen aber nicht gut bei der StA und dem Gericht an. Eine besondere Milde wegen des Vorwurfs der Beleidigung können Sie nicht erwarten.

-----------------
"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"

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