Guten Morgen,
womit muss man bei einer Falschaussage bei einem Diebstahl auf Unbekannt rechnen?
Situation:
Person A verliert einen Gegenstand, gibt Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahls auf mit einer erfundenen Geschichte, hinzu kommt leider starkes betrunkenes auftreten.
Wenige Wochen später findet sich der Gegenstand durch einen ehrlichen Finder. Die Umstände lassen die Polizei jetzt gegen die Person A wegen Vortäuschung/ (Falschaussage) einer Straftat ermitteln.
Was wäre jetzt die klügste Reaktion der Person A ?
(Falschaussage) bei der Polizei wiederrufen ? Aussage Verweigern ?
Hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Vielen Dank.
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Falschaussage bei Diebstahl auf Unbekannt
8. Januar 2015
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Frage vom 8. Januar 2015 | 10:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage bei Diebstahl auf Unbekannt
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#1
Antwort vom 8. Januar 2015 | 12:58
Von
Status: Weiser (16470 Beiträge, 9285x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Falschaussage) bei der Polizei wiederrufen ? <hr size=1 noshade>
Geht nicht.
Die Aussage ist ja schon in der Akte. Und da kommt sie nicht mehr raus.
quote:<hr size=1 noshade>Aussage Verweigern ? <hr size=1 noshade>
Wahrscheinlich das beste.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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