Falschaussage bei Polizei wg. Diebstahl DRINGEND

21. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
bratapple
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Falschaussage bei Polizei wg. Diebstahl DRINGEND

Hallo!

Ich stecke momentan in einer verzwickten Lage, aber erst ein bisschen zu meiner Vorgeschichte:

Ich habe mich letztes Jahr von meinem Freund getrennt und der fand das gar nicht lustig, macht mir jeher das Leben zur Hölle. U.A. hat er mich wegen Diebstahl und Unterschlagung angezeigt. Die Unterschlagung bezieht sich auf alle Geschenke die er mir in den 5 Jahren Beziehung gemacht hat. Da es aber genug Zeugen gibt die bestätigen können das es Geschenke waren mache ich mir dabei keine sorgen. In diesem Punkt habe ich bei der Polizei wahrheitsgemäß ausgesagt!

Doch die Anzeige wegen dem Diebstahl bereitet mir Bauchschmerzen und wirft ein paar Fragen auf. Ich habe in einem Fitnessstudio gearbeitet und habe dort mit der Guthabenkarte, die ein Mitglied verloren hat, eine Eiweißdose (Wert: 90 Euro) gekauft und diese mitgenommen. Das ist aufgefallen, meine Chefin hat mir geraten zu kündigen, denn dann würden sie mich nicht weiter damit belasten. Zu diesem Zeitpunkt war ich 19. Dies tat ich dann auch. Hab ein super Arbeitszeugnis bekommen und nichts mehr von der Seite gehört.

Mein Ex hat die Dose Zuhause gefunden, ca 10 Monate später, und wusste das die geklaut ist, da ein Freund von ihm der Chef meiner Chefin ist und hat mich daraufhin wegen Diebstahl angezeigt. In diesem Punkt hab ich mir bei der Polizei eine Geschichte ausgedacht (Dose woanders gekauft bla bla bla) da ich mir so dachte.. Naja vielleicht kommst du damit durch.

Nächste Woche soll ich wieder zur Polizei kommen, da die Justiz ermittelt hat und ich mich äußern soll, so der Polizist am Telefon.

Ich stecke mitten in der Ausbildung zur Bürokauffrau und habe angst alles zu verlieren!

Meine Fragen die ich habe:

Kann mein Ex mich für etwas anzeigen womit er persönlich nichts zutun hat? Müsste das nicht die Firma machen? Oder der Typ dessen Karte es war? Von deren Sicht war ja mit meiner Kündigung "alles fein".

Was passiert wenn ich jetzt auf einmal alles zugebe? Macht es einen Unterschied ob ich sage das ich die geklaut habe, oder von dem Geld eines anderen bezahlt habe??

Und was wenn ich schweige?



Ich habe aus dieser ******* gelernt, und klar, die wahrheit ist immer am besten. Aber besteht nicht auch ne Chance das das vielleicht doch noch fallen gelassen wird? Das sagte der Polizist nämlich bei meinem ersten Besuch.

Geld für einen Anwalt hab ich nicht und von mir aus Zahl ich auch gern ne Strafen oder gebe ihm den ganzen ****** zurück. Ich will nur das der ****** endlich aufhört, die ganze psychische Belastung. Und ich will nicht das meine Ausbildung bzw Vorstrafenregister davon Schäden trägt.

PS.: ich war "Ersttäterin"

Vielen Dank für jede Antwort!!!


-- Editier von bratapple am 21.07.2015 16:23

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Kann mein Ex mich für etwas anzeigen womit er persönlich nichts zutun hat? Ja. Jeder kann alles anzeigen. Eine Ausnahme wären nur Antragsdelikte - ein solches liegt aber nicht vor.
Was passiert wenn ich jetzt auf einmal alles zugebe? Dann könnte die Sache wegen ihrer relativen Geringfügigkeit mit einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit enden. Da hatte der Polizist durchaus recht.
Und was wenn ich schweige? Dann vermindern sich die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung recht deutlich.
Ich stecke mitten in der Ausbildung zur Bürokauffrau und habe angst alles zu verlieren! Das scheint mir recht übertrieben - falls Ihr Arbeitgeber nicht gerade der öff. Dienst, die Bundeswehr, die Polizei oder dergleichen ist, erfährt der ja nichts davon. Schlimmstenfalls müssen Sie halt irgendwann einen Tag Urlaub nehmen, damit Sie beim Jugendgericht erscheinen können.
Und ich will nicht das meine Ausbildung bzw Vorstrafenregister davon Schäden trägt. Ach, das Vorstrafenregister ist hart im Nehmen... Aber mal im Ernst - Sie überschätzen das total. Wenn Sie nicht gerade Beamtin werden oder auf einem Flughafen arbeiten wollen, sind irgendwelche Registereinträge ganz unschädlich - normale Arbeitgeber erfahren nichts davon.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bratapple
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Ich will die sache echt vom Tisch haben. Gibt es denn noch etwas zu beachten wenn ich meine andere Aussage korrigiere? Irgendwelche Formulierungen die ich nicht machen darf oder so? bezüglich Vorsatz etc?
Oder warum ich gelogen habe?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei der Sache mit der Karte handelt es sich -möglicherweise- nicht um Diebstahl, sondern evtl. um

a) (Fund-)unterschlagung (kommt drauf an, ob er sie wirklich "verloren" hat oder nur "liegengelassen/vergessen" und wo.
b) wahrscheinlich Betrug (je nachdem wie das mit dem "Dosenkauf" dann genau abgelaufen ist

Das muß man jetzt aber auch nicht unbedingt aufdröseln, da wir uns hier zu 95% eh im jugendstrafrechtlichen Bereich bewegen und dort die Strafrahmen des allg. Strafrechts ohnehin nicht gelten.

Zitat:
Gibt es denn noch etwas zu beachten wenn ich meine andere Aussage korrigiere? Irgendwelche Formulierungen die ich nicht machen darf oder so? bezüglich Vorsatz etc?
Oder warum ich gelogen habe?


Zunächst mal ist "lügen" bei der Polizei nicht strafbar (für den Beschuldigten ohnehin nicht), solange man dadurch nicht eine neue Straftat (wie z.B. falsche Verdächtigung) begeht. Was den Vorsatz angeht, wird davon sowiso ausgegangen (er lag ja auch vor), denn die in Frage kommenden Delikte sind nur vorsätzlich begehbar. Von daher kann man ruhig zugeben, aus Angst vor Bestrafung gelogen zu haben. Sehr fördernd für eine Einstellung wäre im Übrigen, wenn Sie dem Kunden den Wert der Karte ersetzen würden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.07.2015 19:04

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Mein Ex hat die Dose Zuhause gefunden, ca 10 Monate später, und wusste das die geklaut ist


Geklaut ist die nicht, die wurde ja bezahlt. Lediglich gegenüber dem Inhaber der Karte wurde ein Betrug begangen.

1x Hilfreiche Antwort

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