Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich einer Falschaussage.
Ich habe ausgesagt das ich bei einer Schlägerei nicht dabei war um mich nicht
selbst zu belasten. Jetzt weiß die Polizei aber das ich da war?
Was kommt bei so einem Fall auf mich da zu?
Danke
Gruß
-----------------
""
Falschaussage - bitte um Antwort
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bist du Beschuldigter oder Zeuge?
Wenn Zeuge > § 157 StGB
Als Beschuldigter macht man sich mit einer Falschaussage, solange man keinen anderen zu Unrecht beschuldigt, nicht strafbar.
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
Ist die falsche Angabe als Zeuge vor Gericht erfolgt oder als Zeuge in einer polizeilichen Vernehmung?
In letzterem Fall käme allein Strafvereitelung in Betracht, wenn die wahrheitsgemäße Ausage außer Ihnen auch noch andere belastet hätte.
In einer Beschuldigtenvernehmung, egal ob vor der Polizei oder vor Gericht, wäre die falsche Angabe, von nichts zu wissen, nicht strafbar.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
Ich habe als Beschuldigter bei der Polizei ausgesagt. Habs nur gemacht um mich nicht zu belasten
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>In letzterem Fall käme allein Strafvereitelung in Betracht, wenn die wahrheitsgemäße Ausage außer Ihnen auch noch andere belastet hätte. <hr size=1 noshade>
Wenn auch er selbst sich damit belastet hätte, ist die Tat straflos. § 258, Abs. 5 StGB .
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe als Beschuldigter bei der Polizei ausgesagt. Habs nur gemacht um mich nicht zu belasten <hr size=1 noshade>
Dann hast Du Dich damit nicht strafbar gemacht.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten