Falschaussage - bitte um Antwort

25. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Black-Skee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage - bitte um Antwort

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich einer Falschaussage.
Ich habe ausgesagt das ich bei einer Schlägerei nicht dabei war um mich nicht
selbst zu belasten. Jetzt weiß die Polizei aber das ich da war?
Was kommt bei so einem Fall auf mich da zu?

Danke

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Bist du Beschuldigter oder Zeuge?

Wenn Zeuge > § 157 StGB

Als Beschuldigter macht man sich mit einer Falschaussage, solange man keinen anderen zu Unrecht beschuldigt, nicht strafbar.



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Ist die falsche Angabe als Zeuge vor Gericht erfolgt oder als Zeuge in einer polizeilichen Vernehmung?

In letzterem Fall käme allein Strafvereitelung in Betracht, wenn die wahrheitsgemäße Ausage außer Ihnen auch noch andere belastet hätte.

In einer Beschuldigtenvernehmung, egal ob vor der Polizei oder vor Gericht, wäre die falsche Angabe, von nichts zu wissen, nicht strafbar.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

:cheers:

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#4
 Von 
Black-Skee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe als Beschuldigter bei der Polizei ausgesagt. Habs nur gemacht um mich nicht zu belasten

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In letzterem Fall käme allein Strafvereitelung in Betracht, wenn die wahrheitsgemäße Ausage außer Ihnen auch noch andere belastet hätte. <hr size=1 noshade>


Wenn auch er selbst sich damit belastet hätte, ist die Tat straflos. § 258, Abs. 5 StGB .

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe als Beschuldigter bei der Polizei ausgesagt. Habs nur gemacht um mich nicht zu belasten <hr size=1 noshade>


Dann hast Du Dich damit nicht strafbar gemacht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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