Ich habe, bereits vor längerer Zeit, Anzeige wegen Betruges gegen meinen (ehemaligen) "Geschäftspartner" erstattet. Bereits mit der Anzeige habe ich sämtliche mir vorliegenden schriftlichen Belege für meine Aussagen (E-Mail Verkehr, Telefonlisten, etc.) eingebracht.
Ging auch alles gut. Die Polizei hat ermittelt, es kam zur Anklage, er hat Einspruch gegen die Anklage erhoben und die Anklage wurde vom OLG bestätigt.
Im Rahmen des Prozesses kam es schließlich zur Aussage unseres (ehemaligen) gemeinsamen Steuerberaters (dieser wurde im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen nicht befragt, da er mit der Angelegenheit nicht wirklich etwas zu tun hatte. Er hat halt die Belege bekommen, das war´s)
Zu meiner tatsächlich großen Überraschung erklärte der Steuerberater dann aber plötzlich, er selbst wäre es gewesen der die meinem Geschäftspartner von der STA zur Last gelegten Taten begangen hätte. Weder die STA noch der Richter haben daraufhin nachgehackt (entweder eine Tat ist strafbar oder nicht - nur weil sie von einem Steuerberater begangen wird, wird sie ja nicht erlaubt sein) sondern den Angeklagten statt dessen "in dubio" frei gesprochen. Begründung: Der Betrug konnte ihm nicht bewiesen werden.
Nachträglich bin ich dann dahinter gekommen, dass der Steuerberater (den mein ehemaliger Geschäftspartner "mitgebracht" hat) gar kein Steuerberater ist, sondern tatsächlich nur der Bruder eines Steuerberaters der in dessen Kanzlei arbeitet und dort (in der Abwesenheit des Bruders, den ich niemals kennen gelernt habe - er hat sehr darauf geachtet, Termine mit mir so zu vereinbaren dass sein Bruder nicht im Haus ist) einen auf Chef macht.
Ich wollte diesbezüglich bereits mehrmals Anzeige erstatten - die Polizei sagt sowieso "das geht uns nichts an, erzählen sie das der STA" - die STA erklärt mir: "Bringen sie das bitte schriftlich ein" - was soll ich schriftlich einbringen? Dass der Typ bei den Gesprächen gar nicht dabei war? Das er sich als Steuerberater ausgibt obwohl er keiner ist? Das quasi jedes Wort von dem gelogen war? Ich habe bereits mehrere Zeugen die sofort bestätigen würden, dass der gelogen hat, er hat behauptet ich hätte dieses und jenes unterschrieben (habe ich nicht) - der musste das nicht einmal vorlegen, sagt ein Steuerberater also stimmt es offensichtlich.
Ist es normal dass sich Polizei und STA weigern eine Anzeige auch nur aufzunehmen? Obwohl man sowohl (höchst angesehene und glaubhafte) Zeugen als auch schriftliche Beweise beibringt?
Falschaussage eines "Steuerberaters"
27. Februar 2017
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Frage vom 27. Februar 2017 | 18:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage eines "Steuerberaters"
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#1
Antwort vom 27. Februar 2017 | 18:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
Zitatst es normal dass sich Polizei und STA weigern eine Anzeige auch nur aufzunehmen? :
Nö.
Kommt aber auch darauf an, wie man dort vorstellig wurde. Wenn da der Sachverhalt z.B. unstruckturieert geschildert wurde, Beweismittel nicht zur Hand waren, dann erhält man sachon mal den Rat das schriftlich einzureichen.
Was man auch berücksichtigen sollte: Polizei und Staatsanwäöte sind auch je nach Region nicht nur ausgelastet, sondern überlastet. Da ist es verständlich das man nicht "Sekretärin" spielen möchte, sondern sich wichtigeren Aufgaben widmet.
Zitatwas soll ich schriftlich einbringen? :
Den Sachverhalt natürlich. Strukturiert, nebst Benennung von Zeugen und Beweisen.
Was genau spricht dagegen, den Sachverhalt schriftlich detailliert zu schildern?
#2
Antwort vom 27. Februar 2017 | 18:38
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Wenn der "Steuerberater" die Taten gestanden hat, die dem ehem. Angeklagten zur Last gelegt wurden, wird ja nun der "Steuerberater" -wenn dann ggf. auch fälschlich- wegen dieser Taten angeklagt werden. Die falsche Zeugenaussage dürfte da nicht weiter ins Gewicht fallen.
Ansonsten: Die Polizei ist bei Offizialdelikten verpflichtet mündl. Anzeigen anzunehmen (§ 158
, Abs. 1 iVm. Abs. 2 StPO). Da es aber keine Juristen sind, macht es gerade in schwierigeren Fällen Sinn, die Anzeige bei der StA schriftlich anzubringen. Grundsätzlich geht es aber auch dort mündlich.
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